Was tun gegen Lärmbelästigung in Eigentumswohnung?

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
Antworten
Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Samstag 27. Dezember 2008, 14:54

Hallo Forumsteilnehmer

Die darüberliegende Wohnung ist nicht Trittschall-Isoliert. Jeder Schritt der Nachbarn, insbesondere Schuhe mit Pfennigabsätzen verursachen laut hörbare Schritte und knirschenende Geräusche auf den Fliesen. Seit einem halben Jahr wird besonders an den Wochenenden in Heimarbeit renoviert.

Mittlerweile habe ich wegen der fortlaufenden Lärmbelästigung aufgegeben und möchte ausziehen. Nach Auskunft des Maklers wird sich die Wohnung leider nicht so schnell verkaufen lassen. Ich sollte wenigstens ein Jahr einkalkulieren.

Gibt es eine Möglichkeit, sich gegen Lärmbelästigung in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen in Frankreich erfolgreich zu wehren? Soweit ich weiss, wäre dies Deutschland möglich.
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Samstag 27. Dezember 2008, 15:32

und selber von unten das Uebel teilweise beheben??? :idea:
salut
Herbert

L'isolation des plafonds

Les doublages sur ossature métallique Si vous ne pouvez pas intervenir sur le plancher de votre voisin, vous pouvez en revanche isoler votre plafond.

Vous pouvez installer un plafond suspendu constitué de plaques de plâtre vissées sur une ossature métallique. L’espace entre le plafond et le plafond suspendu est garni de laine minérale. En plafond, il ne faut pas coller un complexe de doublage. Il faut savoir que cette technique n’assure qu’une protection partielle dans la transmission des bruits de chocs.
http://www.ademe.fr/particuliers/Fiches/bruit/rub5.htm
Benutzeravatar
Manfred Heger
Beiträge: 62
Registriert: Sonntag 26. Oktober 2003, 20:47
Wohnort: D 64354 Reinheim und F 58230 Montsauche-Les-Settons
Kontaktdaten:

Samstag 27. Dezember 2008, 16:19

Hallo Herbert, hallo Richard!

Das nachträgliche Anbringen einer wie auch immer gearteten Dämmung an der Decke bringt u. U. nur etwas bei störendem Raumschall ( Musik, Sprache ), nicht aber bei Körperschall = Trittschall, der sich in den nicht isolierten ( getrennten ) Bauteilen fortpflanzt - das geht oft über mehrere Stockwerke. - Desolé, mais c'est la physique :!: :mrgreen:
Die einzige Möglichkeit besteht darin, auf dem Fußboden der darüberliegenden Wohnung eine physikalisch saubere, entsprechend wirksame Trittschalldämmung einzubauen - aber das ist dem Nachbarn warscheinlich piep egal, bzw. nicht zuzumuten.

Ich wünsche noch einen friedlichen Jahresabschluß und möglichst keine heiße Silvester-Tanzveranstaltung im nächsten Stockwerk....

Manfred
Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Mittwoch 7. Januar 2009, 10:32

Vielen Dank für die Antworten.

Nach dem ich nun ein Schild mit A VENDRE am Balkon befestigt habe, sind die "lauten Nachbarn" noch lauter geworden. Und eine kaufwillige Nachbarin, die seit zehn Jahren auf Mietbasis in diesem Haus wohnt, führt den Zuzug der neuen Nachbarn als Wertmindernd an. Abgesehen von der gegenwärtigen Immobiliensituation, ist die hinzukommende Lärmbelästigung ein weiterer Tiefschlag.

In Deutschland könnte ich eine Trittschalldämmung einer darüberliegenden, gefliessten Wohnung durchsetzen. Ist dies aber auch in Frankreich möglich? Kann ich dafür auch meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen? Ich weiss einfach nicht mehr weiter. Das Haus ist aus den 70iger Jahren.
Antworten