Unser Wohnwagen wurde einfach enteignet...

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Joe666
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Registriert: Montag 13. August 2007, 14:07

Montag 13. August 2007, 16:14

Ich versuche diese Geschichte mal möglichst kurz zusammenzufassen:

Meine Eltern haben seit 1995 ihren Wohnwagen in bei Soulac (Camping L´amelie Plage) fest stehen. Das heißt, dass er dort keinen festen Platz hat aber auf dem Campingplatz überwintert.

Der Wohnwagen wurde auch bis zum Jahr 2003 regelmäßig in den Ferien genutzt. Aus gesundheitlichen Gründen ist es ihnen jedoch nicht mehr möglich nach Frankreich zu kommen. Nun war ich diesen Sommer dort, um mir ein Bild vom Zustand des Caravans zu machen und stellte fest, dass der Wohnwagen vom Betreiber des Platzes vermietet wurde. (Ein Schlüssel war an der Rezeption hinterlegt). Auf mein Nachfragen erklärte man mir, dass ihn seit 2003 niemand mehr genutzt hat und man keine Meldung von uns erhalten habe, so dass man davon ausging, wir seien verstorben, oder hätten kein Interesse mehr an dem Wohnwagen. (Unsere Andresse mit E-Mail war dort ebenfalls hinterlegt.)

Wenn ich diesen mitnehmen oder nutzen wollte, würde es erst ab Mitte September gehen, weil er ja derzeit vermietet wäre und das mit dem kompletten Inventar (Fernseher, Satanlage, Geschirr, Kleidung, Handtücher und viele, viele persönliche Dinge). Dafür, dass der Wohnwagen dort abgestellt war, wird mit 150,- EUR / Jahr berechnet, so dass ich bei Abholung 600,-- EUR zahlen soll.

Es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen. Ich habe dort meinen Ärger ersteinmal runter geschluckt und hole den Wohnwagen Ende September ab.

Kann man denn einfach einen Wohnwagen enteignen?

Hat jemand Ratschläge wie ich vorgehen soll. Habe mir schon überlegt in Frankreich eine Anzeige bei der Polizei im September vor Ort zu machen, denn wie mir der Betreiber des Campingplatzes sagte, könne er mir zum Inventar keine Angaben machen, ob sich überhaupt noch was im Wagen befindet.

Oder zunächst den Ball flach halten, Wohnwagen nach Hause holen und alles von Deutschland in die Wege leiten?

Für Eure Sichtweise bin ich dankbar und würde mich über eure Meinung freuen?

Liebe Grüße
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Kimba2
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Montag 13. August 2007, 16:28

Hi Joe!
Das ist ja eine ueble Sache. :(

Tendenziell wuerde ich sofort Anzeige erstatten, aaaber.....da der Campingplatzbetreiber jahrelang auf seine Platzmiete warten musste, hat er das Pfandrecht.
Sobald der Mietrueckstand ausgeglichen wird, koennt Ihr in die Vollen gehn. Er hat dann die A.karte, weil er das Teil ohne euer Wissen vermietet hat (anzeigen! interessant auch, ob er die Mieteinnahmen abgefuehrt hat ;)), und noch schlimmer, er hat sich selbst an euren Sachen bereichert bzw. gestohlen!
Als ob ein Mieter sich die Wertsachen einfach mitnehmen wuerde, Bloedsinn!
Mach am besten schon mal ne Liste vom Inventar, Beweisfotos, Zeugen, usw.

Ist echt ein dicker Hund, muss ich sagen!
herbertp
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Montag 13. August 2007, 16:35

aber wenn man vier Jahre nicht danach guckt, und auch die 150€ Jahresmiete nicht ueberwiesen hat, ...
dann wuerde ich erst mal einen Bleistift nehmen und rechnen, was das Ding von 1995? noch an Wert hat, was die Ueberfuehrung nach D kostet, und dann ...
salut Herbert
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salchow
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Dienstag 14. August 2007, 08:05

Da schließ' ich mich Herbert voll an,

eventuell mit dem Besitzer verhandeln, ob du noch ein paar persönliche Stücke herausholen darfst (Photos und dergleichen). Dann machst du einen schönen Brief, dass du davon ausgehst, dass die Platzmiete durch seine Einnahmen mehr als gedeckt ist (inklusive Wert des Wohnwagens plus Inhalt), und hast auch keine Transport- und Entsorgungskosten mehr.

Was die Gebrauchsgegenstände angeht ist es doch meistens so: vier Jahre lang habt ihr die Sachen nicht vermisst, stell dir die Frage, ob ihr sie jetzt noch braucht..

War nur so ne Idee…
Zuletzt geändert von salchow am Dienstag 14. August 2007, 08:05, insgesamt 1-mal geändert.
herbertp
Moderator
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Dienstag 14. August 2007, 10:08

vielleicht koennte ich das Ding ja als Huehnerstall noch gebrauchen?
wieviel zahlst Du ... wenn Du das bei mir in der Dordogne abstellen darfst :D

nicht so ganz ernst gemeint.
Mach das Beste draus; Bonne chance
herbert
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Kimba2
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Dienstag 14. August 2007, 12:11

Hmmm.....also so ganz "rein rechnerisch" kann man das nicht unbedingt sehen. Der Haenger hat vielleicht keinen grossen materiellen Wert mehr, aber sicherlich einen ideellen....man hat dort sehr viele schoene, unvergessliche Stunden verbracht, da haengen Erinnerungen dran.
Dass die Eltern aus gesundheitlichen Gruenden nicht mehr hinfahren konnten, heisst ja nicht, dass man nichts vermisst.

Ich waere, ehrlich gesagt, auch stinkesauer; der Campingplatzbesitzer haette die Familie schliesslich zu jedem Zeitpunkt erreichen koennen, hat ja die Adresse.
Wenn er damit durchkommt, dann hat er ja in der Zukunft freie Bahn und denkt, das ist okay! Neehee.
Monique
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Wohnort: 33680

Mittwoch 22. August 2007, 20:00

Hallo,
Ich möchte Dich einmal ein bischen aufklären.
1. Nach Beendigung der Saison,ist der Platz zu räumen und der Wohnwagen muss entfernt werden.
2. Das Nutzungsrecht besteht darin,das der Eigentümer des Platzes dazu berechtigt ist,wenn die Jahresmiete nicht bis zum Fälligkeitsdatum ausgeglichen ist,sich die Miete anderwertig zu besorgen.Das heisst Wohnwagen zu vermieten.

Unsere Freunde sind Holländer,Franzosen usw.,wenn die Ihre Wohnwagen aus dem Winterquartier holen ist erst einmal bezahlen angesagt.Und dann kommen erst die Wagen auf den Platz.
Wir erleben es jedes Jahr wenn wir auf unseren Lieblings-Campingplatz fahren.Zelte unbewohnt,Wohnwagen leer wer hat den Ärger der Eigentümer des Platzes.In der Zeit wo dieses Zeug da verkommt,kann er diesen Stellplatz nicht nutzen,also keinerlei Einnahmen.Im Gegenteil nur unkosten.Ich finde es auch nicht gut sich 4 Jahre nicht zu melden um bescheid zu geben,das man nicht kommen kann.Welches Problem ist denn dabei jedes Jahr einen Anruf zu machen auch wenn man nur fragt wie das Wetter ist.
Wäre ich Eigentümer würde ich noch ganz anders handeln,Anzeige usw.So hält man sich solche Leute fern.
Auch wenn manche jetzt nicht meiner Meinung sein sollen aber so sind nunmal die Gesetze in F.
Was die Überführung nach Deutschland betrifft,beachte Tüv,Alter der Reifen (nicht älter als 6 Jahre),Fahreigenschafften nach so langem Stehen.
Viele grüsse Monique
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