Übertragung auf eine SCI - wie geht man vor?

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Joe
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Sonntag 24. Januar 2010, 11:23

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Übertragung von bestehendem Grundbesitz auf eine "SCI familiale"? Hintergrund: wir haben als unverheiratetes Paar seit einigen Jahren ein kleines Ferienhaus in F, das uns beiden zu je 50% gehört. Leider haben wir erst nach dem Kauf erfahren, dass diese Rechtskonstruktion im Erbfalle nicht gerade die geschickteste ist, um dem jeweiligen Hinterbliebenen den Anteil des anderen zu vermachen. Hier wäre eine SCI die bessere Variante, weil die SCI Eigentümer bleibt und nur die Anteile an der SCI vererbt werden.
Meine Frage ist nun: was kann man machen, um das Haus besitzrechtlich an eine zu gründende SCI zu überschreiben? Muss es formell verkauft werden, mit allen steuerlichen Konsequenzen (Wertsteigerung etc., oder für den symbolischen
Euro mit der Gefahr bei einem späteren Verkauf irre Steuern zu zahlen), Notar etc. etc.? Muss bei einem Verkauf auch der ganze Gutachtenkram (Asbest, Blei....) gemacht werden, obwohl es "in der Familie" bleibt?.... Fragen über Fragen!

Hat jemand von Euch schon einmal so etwas mitgemacht oder weiß zumindest, wie man das am geschicktesten angeht?
Vielen Dank für Eure Tipps
Joe
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Aperdurus
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Sonntag 24. Januar 2010, 13:39

Hallo Joe,

ich habe damals meine SCI mit dem Kauf einer Immobilie gegründet. Also ein etwas anderer Fall.
Schau mal hier auf dieser Site:
http://creationsci.free.fr/article.php3?id_article=66
Da findest relativ viele Antworten zu Problematiken mit der Einbringung von Immobilien in SCIs.

Klar ist, daß Du ohne Notaire nicht auskommst. Das heißt, Du fragst am besten den Notar, der seinerzeit Deinen Kauf beurkundet hat.
Wie ich rauslese aus der vorgenannten Seite, wird bei einfachem Übergang mit denselben Besitzverhältnissen kein evtl. plus-value berücksichtigt. Deshalb denke ich, daß auch die ganze Prozedur der Prüfungen und Nachweise entfällt.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Joe
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Sonntag 24. Januar 2010, 16:14

Hallo Aperdurus
vielen Dank schon mal für die Infos. Durch den Artikel muss ich mich mal in Ruhe durchgraben. Bei der Materie und meinen sprachlichen Fähigkeit in derselben wird es wohl noch "ein wenig" dauern, zumal ich eh schon eine besondere Vorliebe für deutsche Rechtstexte habe :evil:
Dass wir ohne Notar auskommen hatte ich eh nicht geglaubt, schließlich wollen diese armen Menschen ja auch von irgendwas leben und das bei ihrem anstrengenden Beruf! :lol:
Gruß
Joe
Stefan Cilimba
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Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne

Samstag 30. Januar 2010, 10:58

Hallo,
ich habe folgendes von meiner Website kopiert:
Für unverheiratete, aber auch verheiratete, Paare kommt hier zum einen die TONTINE in Frage, eine Vereinbarung, die in den endgültigen Vertrag aufgenomen wird und den überlebenden Partner vor dem Erbanspruch evtl. vorhandener Nachkommen des verstorbenen Partners schützt, d.h. der verbleibende Partner erbt den kompletten Anteil des verstorbenen Partners. Allerdings müssen Beschlüsse wie z.B. der Entschluss zum Verkauf der Immobilie einvernehmlich gefasst werden. Dies ist ein Nachteil, denn im Falle des Zerbrechens der Beziehung kann sich einer der Partner die Zustimmung zum Verkauf u.U. teuer bezahlen lassen.
A+
Stefan
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