Im Elsass ein Haus mieten

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Floh1371
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 30. April 2008, 11:52

Mittwoch 30. April 2008, 12:08

Wir leben jetzt seit letztes Jahr August im Elsass. Dort haben wir ein Haus gemietet. Wir haben leider kleinere Schwierigkeiten mit der Vermieterin und nun wollten wir hier mal fragen, ob uns einer in rechtlicher Hinsicht ein paar Ratschläge geben kann.

z. B. Bei Anmietung eines Hauses, muss da ein Rasenmäher von der Vermieterin gestellt werden? Muss eine Küche und/oder Waschmaschine gestellt werden? Vie Viel Rechte hat sie, unser Grundstück zu verändern ohne uns zu fragen. Kann sie uns nach den 3 Jahren Mitvertrag einfach so kündigen? Welche Rechte haben wir als Mieter?

Wäre toll, wenn Ihr uns weiterhelfen könntet.
Danke
Floh
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Mittwoch 30. April 2008, 19:00

Hallo Floh
All diese Fragen sollten im Mietvertrag schriftlich geregelt sein. Vielleicht liest Du mal genau nach. Aber vielleicht hast Du ja nur das Haus gemietet, und der Garten gehoert gar nicht dazu :?: . Du musst schon etwas mehr an Information geben, wenn Du auf Hilfe und Erfahrungen anderer hoffst.
salut
Herbert
gerard
Beiträge: 49
Registriert: Dienstag 21. September 2004, 13:33
Wohnort: Fréjus

Mittwoch 30. April 2008, 20:58

Schlimmer geht es nicht mehr!
Wer verarscht hier wen?
Gérard
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Mittwoch 30. April 2008, 21:26

Floh1371 hat geschrieben: z. B. Bei Anmietung eines Hauses, muss da ein Rasenmäher von der Vermieterin gestellt werden? Muss eine Küche und/oder Waschmaschine gestellt werden? Floh
sag mal floh,
meinst Du das im Ernst?????
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Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Donnerstag 1. Mai 2008, 06:40

Salut Floh,

hier findest Du etwas - vorausgesetzt Du kennst die Sprache Deines Gastlandes-

http://www.mapiaule.com/article.php3?id_article=13277

Weitergehende Fragen, wer zum Beispiel den gestellten Rasenmäher betanken muß, sind nur einvernehmlich zu klären :mrgreen:

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
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