Grundstücksgrenze-Streit mit dem Bürgermeister

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Yomainia
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Freitag 3. April 2009, 11:57

Hallöli,
wir haben folgendes Problem: Zwischen unserem Haus und der Bürgermeisterei ist ein ca 2m breites Stück frei. Laut altem Katasterplan gehört davon mindestens die Hälfte uns. Der neu gezeichnete Plan (Kataster ist mal abgebrannt) ist so gezeichnet, als ob unser Haus auf der Grenze steht. Nachfragen beim Katasteramt haben gezeigt, dass nichts verkauft oder geändert wurde, die Grenzen also seit 200J. son sind. Der Bürgermeister hat nun einTor anbringen lassen und diesen Teil einfach zugemacht. Unser erstes Gespräch deshalb mit ihm war seit nett und er hat vorgeschlagen, einen titre de proprietaire machen zu lassen, er werde sich kümmern. Als nach 6 Monaten noch nichts passiert ist, haben wir ihn wieder angesprochen und jetzt wollte er von nix mehr was wissen. Das bliebe so - basta. Wir könnten ja den Teil zurückkaufen. Auf Nachfrage bei der letzten besitzerin erfuhren wir, dass der Streit um diesen Teil schon seit kurz nach dem Krieg mit der Mutter und dem damaligen Bürgermeister war, die Mutter immer darauf bestanden hat, dass ihr das Grundstück gehört. Nun haben wir im September den Gemeinderat angeschrieben - keine Antwort. Wir wollen das nicht eskalieren lassen, sind aber nicht bereit, auf diesen Grundstücksteil so einfach zu verzichten (auf der anderen Seite des Grundstücks versucht der Bürgermeister auch, uns das Grundstück zu verkleinern, in dem er darauf besteht, dass wir einen Teil kostenlos der Gemeinde weiterhin als Strasse lassen. Wer hat einen guten Tipp, wie man sich verhalten soll, argumentieren kann und wo man sich die rechtl. Situation nachlesen kann?
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Aperdurus
Beiträge: 1663
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Freitag 3. April 2009, 13:34

Salut Yomainia,

bei uns hier ist das Land in Parzellen aufgeteilt. Jetzt also die Frage: Hat das Grundstücksteil, das der Maire beansprucht, eine eigene Parzellen-Nr.? Diese Nummer müßte im Kaufvertrag aufgeführt sein. Oder nicht?

Falls eine Parzelle geteilt wird, muß es darüber eine Urkunde geben. Die liegt meist bei dem Notar, der den Kauf beurkundet hat. Überhaupt scheint mir der Notar, der mit dem Grundstück schon zu tun hatte, der Schlüssel für die Lösung zu sein. Üblicherweise lagern in Frankreich alle Vorgänge um ein Grundstück bei dem Notar, der damit befasst war.

Vielleicht hilfts weiter.
auf der anderen Seite des Grundstücks versucht der Bürgermeister auch, uns das Grundstück zu verkleinern, in dem er darauf besteht, dass wir einen Teil kostenlos der Gemeinde weiterhin als Strasse lassen.
Das ist doch das ideale Gegengeschäft. Laß ein Nutzungsrecht eintragen für die Gemeinde, falls es Euch nicht stört und dafür Euch den Grundstücksteil zuschreiben. Notariell natürlich.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Stefan Cilimba
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Registriert: Samstag 13. April 2002, 22:38
Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne

Samstag 4. April 2009, 22:34

Hallo,
der Tip mit dem Notar ist OK.
Es gibt aber auch in der Prefecture bzw. in der Departementhaupstadt ein zentrales Kadaster bei dem Du Auskunft erfragen kannst.
Ansonsten versuch doch mal hier : http://www.cadastre.gouv.fr das Kadaster einzusehen.
Ansonsten kann ich nur raten einen Expert Geometres einzuschalten der die Grenzen eindeutig mit bornes (Grenzsteinen) festlegt und auch der übelwollensde Nachbar wird diese Grenzsteine nicht antasten. Meistens reicht schon die Mitteilung, das man einen Expert Geometres beauftragen wird um das Problem einer Lösung näherzubringen.
Den nächsten Geomtre findest Du im den Gelben Seiten.
Viele Grüsse
Stefan
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