Grundstückkauf + Hausbau in Frankreich

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Timo
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 3. September 2004, 09:17

Freitag 3. September 2004, 09:49

Hallo Zusammen!

Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus....
Ich spiele mit dem Gedanken mir als Saarländer ein Grundstück in Lothringen zu kaufen um dort ein Haus zu bauen und sesshaft zu werden.
Ich würde dann von der (noch!!!) Grenzgängerregelung profitieren da ich weiterhin in D arbeiten werde.

Jetzt meine Fragen:

Grundstück:
Was muss ich beachten beim Erbwerb eines (Bau-?)Grundstücks und welche zusätzl. Kosten verbergen sich dahinter? (Erwerbsteuer?)
Wie ist der Ablauf bei den Behörden, D.H. welche Schritte sind zuerst zu unternehmen?

Hausbau:
-Kann ich das Haus nach deutschen Vorschriften planen und anschliessend in F bauen lassen, oder gibt es gewisse Dinge zu beachten, die so in Deutschland nicht üblich sind?
-Kann ich mit deutschen Firmen in Frankreich bauen? Was ist dabei zu beachten?

Vielleicht hat ja hier jemand genau dasselbe schon hinter sich und kann mir von seinen Erfahrungen berichten (oder abraten ;-)

Vielen Dank im vorraus und viele Grüsse,

Timo / Saarland
jensk
Beiträge: 80
Registriert: Sonntag 1. Juni 2003, 18:43

Samstag 4. September 2004, 17:34

Moin,

was mir so einfällt:

Kläre ab, wer Wasser / Strom / Telefon / Abwasseranschluß zahlt. Wird bis zur Grenze oder bis Haus gelegt? Wieviel kostet das etc?
Die mairie wird Dir sagen können, wer bei den Firmen jeweils der Ansprechpartner ist.

Hol Dir den Bebauungsplan . Hieß bis vor kurzem POS.
Achte auf: maximale Bauhöhe, Abstände zu Nachbarn, maximale Bebauungsfähigkeit ("cos")

Kauf:
Du machst erst nen Vorvertrag, danach gehts zum Notar. Wenn da die Tinte trocken ist, bis Du sofort Eigentümer.
Ein Grundbuch nach deutschem Maßstab gibts nciht. DIe Rechtskonstrukte sind grundverschieden.

Achte auf Dienstbarkeiten (servitudes). Selbst wenn im Vertrag steht, daß keine bekannt sind, kanns trotzdem welche geben. Die müssen nirgends eingetragen sein, um gültig zu sein.
Wenn da auf einmal einer ankommt und sagt, daß er nen Wegerecht hat z.B. siehst Du alt aus!!
Nicht benutzte Dienstbarkeiten verfallen erst nach 30 Jahren!

Denke ans ungünstige Erbschaftsrecht. Das wird immer teuer. Wenn Du vererbst, aber auch wenn Du in F wohnst und aus D erbst!! Es gibt kein Doppelbesteurungsabkommen.

Mit den Normen würde ich mir keine Sorgen machen, da schaut kein Mensch nach..
Wichtig ist die Größe.
Ab ca 130--150 qm Nutzwohnfläche brauchst Du nen Architekten.

Viel Glück
Jens K
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