Gewohnheitsrecht bei Fremdbewirtschaftung von Land

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Puni
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Montag 13. September 2010, 14:46

Hallo zusammen,

zuerst mal vielen dank für diese coole HP. Beim Durchstöbern habt ihr mir schon einige Fragen vorweggenommen :D

Eines ist mir aber noch unklar.

Da ich z.Z. nicht alle Landparzellen selbst bewirtschaften kann, möchte ich die restlichen Parzellen einem regionalen Land- und Pferdewirten zur Verfügung stellen. Von meinem Makler wurde ich jedoch gewarnt, dass bei Fremdbewirtschaftung das Land nach 5 Jahren aus Gewohnheitsrecht dem entsprechenden Bauer zugesprochen wird.

Aus verschiedenen Quellen habe ich unterschiedliche Informationen und bin ziemlich verwirrt.

Wie stelle ich sicher, dass ich mein Land nicht verliere?

Danke und Gruss Puni
herbertp
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Montag 13. September 2010, 15:15

Hallo Puni,
willkommen im Forum.
Es besteht in der Tat die Gefahr, dass ein agriculteur exploitant, also ein "richtiger' Bauer nach jahrelangem Bearbeiten des Landes, nicht mehr loszuwerden ist. Er kann sich darauf berufen, dass ohne dieses Land, seine Existenz gefaehrdet ist ....
Ich habe es hier in der Dordogne erlebt, dass ein Nachbar Land kaufen wollte, man war sich mit dem Besitzer ueber den Preis einig ... aber ein Bauer bestand darauf das Land weiterhin bearbeiten zu duerfen bis seine 25Jaehrige Pachtfrist abgelaufen sei, bzw er wollte vom Kaeufer entschaedigt werden.
Was also tun, wenn man nicht selbst Esel u.co halten will?
entweder ueberlaesst man das Land einem Privatmenschen, der dort Heu fuer sein Pferd und Eselchen abmaeht. Oder jeweils zum Fruehjahr spricht man mit irgendeinem Bauern oder haengt einen Zettel im Supermarkt auf. "Foin xha sur pied à donner" oder ....

mal abwarten, was anderen hierzu einfaellt und was sie erlebt haben.
um wieviel ha handelt es sich? aber ist ja sicherlich zu weit entfernt fuer meine Eselin :D
à+
Herbert
Puni
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Montag 13. September 2010, 15:20

Hallo Herbert,

danke für die schnelle Antwort. Es sind ca. 2 ha und befinden sich im Mille Etangs.
Wo steht denn Dein Eselchen?
herbertp
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Montag 13. September 2010, 15:49

Hallo Puni,
Bis in die Vogesen ist es meinen Tieren dann doch zu weit.
zurueck zu Deinem Problem:
Von meinem Makler wurde ich jedoch gewarnt, dass bei Fremdbewirtschaftung das Land nach 5 Jahren aus Gewohnheitsrecht dem entsprechenden Bauer zugesprochen wird.
Ganz so schlimm ist es jawohl nicht. Das Land wird ihm nicht zugesprochen :wink: Du bleibst Eigentuemer :D und darfst natuerlich alle Steuern zahlen :shock: , aber ein schlauer Bauer koennte schon versuchen, die Bewirtschaftung und damit den Nutzen an sich zu reissen :mrgreen:
Wenn eine Art Pachtvertrag mit einem Bauern, dann nach deutschem Recht. Jeweils fuer ein Jahr, von November bis November. Und spaetestens nach drei Jahren wird nicht mehr erneuert.
Gruesse aus der Dordogne
Herbert
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Bernd und Heide
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Dienstag 14. September 2010, 11:33

Weis jemand was ganz genaues? Wir sind in derselben Lage, haben 2 ha dem Schäfer zum weiden überlassen.
Herbert, wir haben keinen Vertrag, wir haben ihm nur gesagt, er könne da weiden und er macht es auch. Beunruhigt hatte uns schon, das er einen Zaun aufgestellt hatte. Er hat ihn dann aber wieder abgebaut.

Gruss von Bernd.
herbertp
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Dienstag 14. September 2010, 21:06

Article L411-4 En savoir plus sur cet article...
Créé par Décret n°83-212 du 16 mars 1983 - art. 1 (V) JORF 22 mars 1983 en vigueur le 1er décembre 1982
Modifié par Loi n°84-741 du 1 août 1984 - art. 14 JORF 2 août 1984
Les contrats de baux ruraux doivent être écrits.
A défaut d'écrit enregistré avant le 13 juillet 1946, les baux conclus verbalement avant ou après cette date sont censés faits pour neuf ans aux clauses et conditions fixées par le contrat type établi par la commission consultative des baux ruraux.
Es ist wirklich eine recht komplizierte Sache. Siehe oben
selbst bei keinem schriftlichen Vertrag, bindet man sich fuer 9 Jahre.

aber man muss auch folgendes sehen.
Fuer einen Pachtvertrag bedarf es der Ueberlassung eines landwirtschaftlich genutzten Objektes gegen BEZAHLUNG an einen "richtigen' Bauern,
Article L411-1 En savoir plus sur cet article...
Modifié par Loi n°99-574 du 9 juillet 1999 - art. 11 JORF 10 juillet 1999
Toute mise à disposition à titre onéreux d'un immeuble à usage agricole en vue de l'exploiter pour y exercer une activité agricole
wenn also der Bauer beweisen kann, dass er regelmaessig einen Scheck ausgestellt hat, oder irgend ein Nachbar bezeugen kann, dass regelmaessig die Pacht bezahlt wurde, dann kann man lange warten, bis man sein Land selbst nutzen kann.
à plus
salut Herbert
herbertp
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Dienstag 14. September 2010, 21:20

http://www.fnsea.fr/sites/d57/juridique ... erbal.aspx
hoffentlich klappt der link :shock:
Hier beklagt sich ein Bauer, dass er nicht weiter das Land bearbeiten darf. Er hat zwar keinen schriftlichen Pachtvertrag aber ...
dann ist folgender Satz wichtig fuer den armen Besitzer
- … à titre onéreux Le prix est l’élément essentiel pour caractériser un bail. La mise à disposition à titre gratuit est constitutive d’un prêt à usage et non d’un bail. Il faudra donc prouver que vous avez versé des fermages au propriétaire des parcelles (quittances de paiement ou preuves d’encaissement).
die kostenlose Ueberlassung ist kein Pachtverhaeltnis, sondern eine leihweise Ueberlassung zum Gebrauch
salut
Herbert
herbertp
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Dienstag 14. September 2010, 21:43

http://www.dordogne.pref.gouv.fr/sectio ... 7838476.48
geht der link :shock:
ansonsten mal googlen unter .. und das Departement angeben
INDICE DES FERMAGES ET FIXANT LE PRIX DES BAUX RURAUX

fuer die Dordogne fand ich die obigen Pachtsummen.
Man kann nicht irgendwelche Summen fordern, sondern der Bauer bekommt von seinem Prefekten die Summen vorgegeben. Und wenn man dann liest, dass der Hektarpachtpreis einer guten Flasche Bordeaux entspricht, dann verzichtet man vielleicht doch lieber und laesst dort Brombeeren wachsen :mrgreen: und hat keinen Aerger mit dem Bauern,....
der ist dann vielleicht so nett und kommt alle paar Jahre und zerschlaegt die Brombeeren mit seinem Girobroyeur (lacht sich ins Faeustchen) und laesst sich das mit 80€ die Stunde bezahlen (wie es meinem Nachbarn passiert ist)
Herbert
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Bernd und Heide
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Donnerstag 16. September 2010, 11:28

Danke, Herbert, hast Dir wieder mal viel Mühe gemacht.
Ich werd trotzdem aus dem Ganzen nicht sehr schlau. Das Weiderecht wieder wegnehmen wollen wir nicht, wir möchten hier niemand mehr verärgern.
Vielleicht machen wir einen kleinen Vertrag unter uns, dass dieses Weiderecht jederzeit widerrufbar ist? Diese nur, falls wir unser Haus und Grundstücke mal verkaufen müssen, ansonsten sind die Grundstücke Naturschutzgebiet, kann man sowieso nichts machen.

Gruss von Bernd.
herbertp
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Donnerstag 16. September 2010, 11:39

Hallo Bernd und Heide,
Die Frage ist, ob Ihr Euch die Nutzung Eures Landes bezahlen lasst, oder er unentgeltlich seine Tiere weiden laesst. Dann ist es keine Pacht. Und er kann nicht auf "Bail" bestehen und laestig werden. Stellt sicher, dass Ihr, wenn es noetig erscheint, den Grassamen und den Duenger bezahlt, oder auch den Nachbarn mit dem Girobroyeur, der das Ueberhandnehmen der Brombeeren verhindert. Oder der Schaefer muss die Bedingungen unterschreiben, wie ein deutscher Patchvertrag waere. Jaehrliche Kuendigung. Aber auch dann wuerde ich keine regelmaessigen Geldzahlungen akzeptieren.
salut
Herbert
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Bernd und Heide
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Freitag 17. September 2010, 11:25

Schön, Herbert, dass Du Dich weiter kümmerst.
Nein, wir verlangen kein Geld, es wird kein Gras gesäht und es muss nicht gemäht werden, weil die Schafe alles abfressen. Ich kümmere mich selbst um die Brombeeren.
Also dann ist ja wohl alles gut so, nicht wahr?

Gruss von Bernd.
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