geerbtes Chalet auf Campingplatz

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Uwe75
Beiträge: 2
Registriert: Montag 10. November 2008, 15:06

Montag 10. November 2008, 15:41

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier in dem richtigen Forum.
Wir haben ein riesiges Problem:
Mein Schwiegervater hat vor ca. 50 Jahren auf einem Campingplatz in Frankreich ein Grundstück von der Gemeinde gepachtet und ein Charlet darauf errichtet. Damals wurden keine Baugenehmigungen oder ähnliches benötigt. Den Pachtvertrag gibt es auch nicht mehr. Weder wir noch die Gemeinde hat ein Exemplar.
Vor 2 Jahren ist der Schwiegervater verstorben und meine Frau und ich wollten das Charlet renovieren und verkaufen. Nach dem Tod des Schwiegervaters ist meine Frau im Büro einfach eingetragen worden. Sie hat nichts unterschrieben und auch nichts schriftliches erhalten.

Im ersten Jahr haben wir keinen Käufer gefunden der unseren Preis bezahlen wollte, es wäre aber kein Problem gewesen das Charlet zu verkaufen.
Dieses Jahr haben wir nun einen Käufen gefunden und wollten verkaufen, nur jetzt dürfen wir nicht mehr. Es gibt in der Gemeinde einen neuen Bürgermeister der den Verkauf, Vererbung und Verschenkung generell untersagt hat. Wenn man das Charlet nicht mehr haben will so muss das Grundstück geräumt werden.
Das würde für uns ein ziemlichen finanziellen Verlust bedeuten. Nicht nur die Renovierungskosten von 2000€ und der Verkaufspreis von 6000€ sind weg, wir müssten auch noch für den Abriss 3000-4000€ zahlen (massives Betonfundament,für schweres Gerät nicht zugänglich). Dürfen die das so einfach? Die hätten uns doch vorher wenigens die Chance geben müssen zu den alten Konditionen auszusteigen!!

Was machen wir denn nun? Ich würde ja zum Anwalt gehen, aber dafür fehlt mir das Geld. Ich habe mal bei Versicherungsmaklern und bei der Deurag angerufen. Beide haben gesagt ich bräuchte eine franz. Rechtsschutzversicherung, eine dt. würde das nicht bezahlen. :cry:
Meine Idee war folgende: Pacht für nächstes Jahr nochmal bezahlen, Rechtsschutzversicherung abschließen und warten bis die Wartezeit rum ist. Danach würde ich dann klagen. Aber das kann ich wohl vergessen....

Könnt Ihr mir Ratschläge geben an wen ich mich wenden kann oder was ich machen könnte?


Vielen Dank

Uwe
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Montag 10. November 2008, 19:12

Beide haben gesagt ich bräuchte eine franz. Rechtsschutzversicherung, eine dt. würde das nicht bezahlen. :cry:
Meine Idee war folgende: Pacht für nächstes Jahr nochmal bezahlen, Rechtsschutzversicherung abschließen und warten bis die Wartezeit rum ist. Danach würde ich dann klagen. Aber das kann ich wohl vergessen....
das kannst Du vergessen. Das Problem besteht ja schon, bevor Du die Versicherung abschliessen willst. Da zieht keine Rechtsschutzversicherung mit .... sagt mein Nachbarversicherungsfreund :mrgreen:
salut
Herbert

vermiete doch das Chalet und frage mal ... Leute wie Bellie, die in der Naehe wohnen
Uwe75
Beiträge: 2
Registriert: Montag 10. November 2008, 15:06

Dienstag 11. November 2008, 10:58

herbertp hat geschrieben: vermiete doch das Chalet und frage mal ... Leute wie Bellie, die in der Naehe wohnen
Darf ich ja auch nicht... ich habe nach diesem neuem Beschluss nur zwei Möglichkeiten:
1. weiter Pacht bezahlen und das Grundstück pflegen
2. abreißen

Ich darf es ja nicht mal verschenken
:cry:
Stefan Cilimba
Beiträge: 186
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Freitag 14. November 2008, 19:49

Hallo,
ich würde einfach mal bei der Botschaft, wahlweise auch Generalkonsulat, nachfragen, die erteilen normalerweise kostenlose Auskünfte oder könnten Dir mit Adressen weiterhelfen. Nach meinen Erfahrungen sind die Leute da sehr hilfsbereit und freundlich.
Wildsau
Beiträge: 44
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Mittwoch 26. November 2008, 20:52

Uwe75 hat geschrieben: Dürfen die das so einfach? Die hätten uns doch vorher wenigens die Chance geben müssen zu den alten Konditionen auszusteigen!!

Da wird nicht lange gefragt, die machen das halt einfach.

Manches wird in diesem "Land der Gendarmen" im Gespräch gelöst. Hingehen, mit dem Bürgermeister sprechen, sein schönes, gut verwaltetes Dorf loben. Seine Arbeit als schwer und penibel bezeichnen und irgendwann mal löst sich Dein Problem von selbst.

Ich habe das 20 Jahre lang in Afrika so gemacht. Kein Unterschied. Die Menschen sind fast überall gleich.

Wenn das alles nicht hilft, dann ... aber das kann ich nicht schreiben.

Grüße

Wildsau
Napoleon51
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Donnerstag 27. November 2008, 01:02

Wildsau hat geschrieben:Wenn das alles nicht hilft, dann ... aber das kann ich nicht schreiben.
Grüße
Wildsau
...dann kaufst Du Dir das Buch von Ulrich Wickert "Vom Glück Franzose zu sein", da steht auch ein Lösungsvorschlag drin... :wink:
Wildsau
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Donnerstag 27. November 2008, 09:35

Napoleon51 hat geschrieben:
Wildsau hat geschrieben:Wenn das alles nicht hilft, dann ... aber das kann ich nicht schreiben.
Grüße
Wildsau
...dann kaufst Du Dir das Buch von Ulrich Wickert "Vom Glück Franzose zu sein", da steht auch ein Lösungsvorschlag drin... :wink:

Habe keine Knete für das Buch von Wickert. Was sagt der denn? Erst mal einen Pastis trinken ??

Bin auf Deine Antwort gespannt
Gruß von der
Wildsau
Napoleon51
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Freitag 28. November 2008, 01:38

Wildsau hat geschrieben:
Napoleon51 hat geschrieben:
Wildsau hat geschrieben:Wenn das alles nicht hilft, dann ... aber das kann ich nicht schreiben.
Grüße
Wildsau
...dann kaufst Du Dir das Buch von Ulrich Wickert "Vom Glück Franzose zu sein", da steht auch ein Lösungsvorschlag drin... :wink:
Habe keine Knete für das Buch von Wickert. Was sagt der denn? Erst mal einen Pastis trinken ??
Bin auf Deine Antwort gespannt
Gruß von der
Wildsau
Hallo,
über 200 Seiten in einen Satz zu komprimieren, ist nicht so einfach und nicht fair, aber in Wickert's Buch findet man den Artikel "Die Maîtressen der Republik" ab der Seite 135. Dort findet man dann Begriffe wie "lebenslange Rente", "Bestechungsgelder", "Schmiergeldzahlungen" und "Provisionen".
Ich gehe mal davon aus, dass Du das meintest, als Du schriebst "...wenn das nicht hilft..."
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