französisches Mietrecht

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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tigerlilly
Beiträge: 7
Registriert: Montag 10. September 2007, 14:54
Wohnort: Rhône-Alpes

Dienstag 27. November 2007, 16:59

Hallo,

ich hab ein wenig hier im Forum gestöbert, aber keine hilfreiche Aussage zu meinem Problem gefunden.

Vorgeschichte:

Mein Freund und ich sind in ein recht altes 4-stöckiges Haus aus den 60ern gezogen.
Zur Miete.
Letzte ernstzunehmende Instandhaltungen für das Appartement wurden wohl vor 30 Jahren durchgeführt.
Leider ist uns das alles erst mit der Zeit, nach ca. 2 Monaten aufgefallen.

Erstes Problem: überall Schimmel, da ich mich zum Glück mit schimmel auskenne, habe ich überall die Dichtungen im Bad sowie Küche erneuert und konnte den Schimmel im Bad an der Wand zum Glück einfach wegputzen. Trotzdem sehr ärgerlich. Die Vormieter haben das so hinterlassen und für die Maklerin war das anscheinend völlig in Ordnung so.

Das Bad hat kein Fenster, die Heizung dort heizt nicht richtig (Siehe weiter unten), da sie sich nicht einstellen lässt. Feuchtigkeit als Schlussfolgerung, der schimmel wird immer wieder kommen.

Zweites Problem: gerade mal eine Steckdose in der Küche und eine Im Wohnzimmer sind geerdet... Ein Techniker war da (gleicher Vorgang wie weiter unten geschildert) und hat das auch schriftlich bestätigt, und man muss sich nun vorstellen, das die gesamten großen elektrischen geräte an einer Steckdose in der Küche hängen.... es wäre eine Grunderneuerung fällig. Der vermieter will das aber nicht zahlen, hat unseren schriftlichen antrag abgelehnt mit dem gutachten und somit bleibt alles wie es ist.


3. Problem: Fenster komplett undicht, hat mein Freund bereits ein wenig abgedichtet, also hat es uns nicht weiter gestört. Natürlich keine double-vitrage. Ist aber auch nicht laut hier.
Seit gestern nun kann man das Fenster im Wohnzimmer nicht mehr schließen, es ist kalt... (Alpen)... ein techniker kann aber erstmal morgen kommen, um das Problem lediglich zu notieren und zu bestätigen, aber nicht um das Problem zu beheben, da wir das Einverständnis des Vermieters brauchen... Wir frieren. Die fenster sind ALT. Der Mechanismus ist einfach, es handelt sich lediglich um einen Metallstift, der feststeckt und nicht mehr schließt, aber wir konnten ihn nicht raus ziehen.
Wir befürchten nun, das der Vermieter sagen wird, zahl ich nicht und wir müssen die rechnung übernehmen, für sehr NOTWENDIGE arbeiten. Da es aber auch wochen dauern kann, bis der vermieter eine antwort gibt, sind wir dazu gezwungen in diesem fall sehr schnell zu handeln

Heizkörper: es fehlen an 3 Heizkörpern die "Buttons", man kann sie nicht einstellen... alle heizen gleichzeitig auf einer stufe die wir nicht ermitteln können.... einfach sehr altes material. (Zentrale Gasheizung). Sie machen warm aber nie mehr als 20 Grad. Reicht (außer Bad) Ist es draußen aber kälter als -1, steigt das Thermometer nicht über 17 Grad.... Der "Gaserhitzer", auch für warmwasser, klackert etwas zu laut... natürlich war nun ein Fachmann extra für die Heizkörper da, um das Problem zu notieren (es ist einfach ne sauerei, das wir überall heizen in der wohnung... das verursacht kosten und muss nicht sein) auch für den Gaserhitzer oder Durchlauferhitzer war extra ein zweiter Fachmann da, der dann auch festgestellt hat, das der kaputt ist und ein Teil erneuert werden muss, weil ALT.

also 2 (3) Fachmänner gleiche aussage. alles ALT. die fachmänner werden über eine tax bezahlt, die wir verpflichtet sind monatlich für das gesamte gebäude zu entrichten. diese fachmänner schicken ihren bericht umgehend an die maklerfirma, die maklerfirma informiert dann den vermieter, der vermieter wiederum informiert die maklerfirma, ob er den schaden bezahlen möchte oder nicht, wenn nicht, dann müssen wir das bezahlen oder lassen nichts reparieren.

was für rechte habe ich hier als MIETER? wir sind uns schon sicher, dass der vermieter auch das problem mit den heizkörpern nicht lösen wird.
wir wissen nichteinmal WER der vermieter ist, es läuft ja alles über die maklerfirma. ist das erlaubt?

wir wollen hier keine komplette renovierung, aber einen mindestzustand herstellen. heizung, elektrische anschlüsse und fenster.

kann man da was machen?

gibt es eine deutsche übersetzung des französischen mietrechts im netz?

vielen dank schonmal
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 27. November 2007, 18:42

Hallo Tigerlilly
Dein Problem klingt interessant. Gut das ich so ein Problem nicht habe. Aber ich lerne gerne hinzu und werde mal tuechtig googlen und meine Nachbarn ausquetschen.
Wie sieht es mit Deiner frz sprachl Kompetenz aus?
4- Les réseaux et branchements d'électricité et de gaz et les équipements de chauffage et de production d'eau chaude sont conformes aux normes de sécurité définies par les lois et règlements et sont en bon état d'usage et de fonctionnement.
Der Vermieter ist fûr Strom Gas Heizung Warmwasser verantwortlich und auch dafûr dass diese Geraete sicher und gebrauchstüchtig sind.
http://www.anil.org/guide/locatif/droit.htm#A
Jetzt kommt es darauf an, was für ein TYp Du bist. Entweder suchst Du Dir was besseres und gehst, oder Du brauchst gute Beratung und Anwalt und ...
Von Oktober bis Maerz kann der Vermieter Dir nicht kündigen, ist ja Winter, also mit Anwalt Mietzahlung reduzieren oder einstellen, das erfreut den Vermieter ungemein! und reduziert Deine Chance jemals wieder in Deiner Nachbarschaft einen neuen Vermieter zu finden :twisted:
mal sehen, was andere schreiben, oder was ich sonst noch so finde
à+
Herbert
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 27. November 2007, 18:54

Hallo Tigerlilly
Der Link in meinem ob. Post führt zu einem Brief, den du abrufen kannst und Deinem Vermieter schicken kannst. Und nach zwei Monaten gehst Du zur Commission Departementale ..
Si le logement ne satisfait pas aux conditions de décence, le locataire peut vous(den Vermieter) demander, à tout moment, sa mise en conformité ; cela ne remet pas en cause la validité du bail en cours.
A défaut de réponse du propriétaire dans le délai de deux mois ou d'accord entre le propriétaire et le locataire, l'un ou l'autre saisit la commission départementale de conciliation. Si le désaccord persiste, le juge détermine, le cas échéant, la nature des travaux à réaliser et le délai de leur exécution. Il peut réduire le montant du loyer ou suspendre, avec ou sans consignation, son paiement et la durée du bail jusqu'à l'exécution des travaux.

google mal mit diesem Term
le logement ne satisfait pas aux conditions de décence

Bonne chance
Herbert
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