französisches Erbrecht auf Deutsch

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
Steven
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Dienstag 5. Juni 2007, 06:15

So hat das Kind bei der Communauté universelle die A-Karte gezogen.
Ein Einspruch nach Mitteilung des Notars (innerhalb 3 Monate) wäre zu prüfen. Allerdings ist mit einem Richterspruch zugunsten der Kinder eher weniger zu rechnen.

Na prima....was soll dann noch der ganze Schmarn mit Noterbenrechte (Pflichtteil) und so.

Beispiel:
Heiratet der überlebende Partner erneut und schließt in der Folge wieder die CU ab, gilt wieder dasselbe Desaster. Verstirbt später zu allem übel der leibliche Elternteil, so geht das Vermögen auf den pratisch blutsfremden angeheirateten Teil über.

Arrivederci Roma kann man nur sagen. Oder wie enterbe ich mit staatlicher Unterstützung meine Kinder.

Steven
Zuletzt geändert von Steven am Dienstag 5. Juni 2007, 06:19, insgesamt 1-mal geändert.
gittachen
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Dienstag 5. Juni 2007, 10:58

Steven schrieb
So hat das Kind bei der Communauté universelle die A-Karte gezogen.
Ein Einspruch nach Mitteilung des Notars (innerhalb 3 Monate) wäre zu prüfen. Allerdings ist mit einem Richterspruch zugunsten der Kinder eher weniger zu rechnen.
Steven
welcher Notar hat´die Auskunft gegeben???
Steven
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Dienstag 5. Juni 2007, 13:06

Der Notar aus dem Elsaß gab zumindest die Info das meine Frau nach der CU leer aus geht .

Es steht aber auch hier in Deutsch....

http://www.ferienhaus-a-meer.de/immobil ... euer-2.htm
Bevorzugung des Ehegatten durch Gütergemeinschaft - Communauté universelle - mit Anwachsungsklausel

Die vom Autor favorisierte Lösung, französisches Erbrecht und französische Erbschaftsteuer zu vermeiden und den überlebenden Ehegatten zu bevorzugen (d i e K i n d e r und sonstige Blutsverwandte gehen dabei l e e r a u s), ist die Vereinbarung französischen Güterrechts hinsichtlich der französischen Immobilie. Die in Frankreich belegene Immobilie wird dem französischen Güterrecht unterworfen und eine französische Gütergemeinschaft mit einer entsprechenden Klausel für diese Immobilie vereinbart.

So werden die Erbrechte der Kinder ausgehebelt. Diese Vorgehensweise verstößt auch nicht gegen deutsches Recht (da nach Art. 15 Abs.2 Nr. 3 EGBGB diese Rechtswahl zulässig ist). Es handelt sich also um eine sowohl nach deutschem als auch nach französischem Recht zulässige Vorgehensweise. Diese Vereinbarung muß notariell beurkundet werden.

http://interetsprives.grouperf.com/arti ... com01.html
Zuletzt geändert von Steven am Dienstag 5. Juni 2007, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
gittachen
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Dienstag 5. Juni 2007, 14:24

hallo Steven,
da verstehst Du etwas völlig falsch.
Der Notar im Elsass gab die Info, dass Deine Frau NACH der CU leer ausgeht. logisch. ist ja auch so.

Was Du da auf deutsch gefunden hast, GILT NUR FÜR DEUTSCHE. Die Nummer geht für Franzosen gar nicht.

Franzosen können das VOR der EHE vereinbaren. Danach muss die Güterrechtsänderung zwingend vom Gericht genehmigt werden.
Steven
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Dienstag 5. Juni 2007, 14:53

Hallo Gittachen,
also meine Schwiegermutter sagt folgendes:
Sie hätte die CU schon vor mind. 15 Jahren gemacht. Der Brief vom Notar wäre nur der Form halber. Wir können eh nix mehr machen.
Stimmt das???? Kann das stimmen, oder ist die CU erst ganz frisch beantragt????

Ich bin jetzt echt unsicher? Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt?
Meine Schwiegermutter ist jedenfalls nicht bereit darüber zu reden. Das einizige was sie mittlerweile zugegeben hat ist das es k e i n e Lebensversicherung gibt.
Das konnte ich mir auch nicht vorstellen. Es besteht nur eine Art Fondssparen - wobei hier die Überschüsse zum Konsum (wertfreie Aussage) aufgebraucht werden.

Deshalb war ich auch so verwirrt das sie vorsorglich einen LV gemacht haben soll. Passt nämlich gar nicht zu Ihr. Ihr Notar hat angeblich schon nach dem Namen ihres Rechtsanwaltes gefragt der sie vor Gericht (wegen unseres Einspruchs) vertreten wird?!

Leider ist die Aggression meiner Schwiegermutter gegenüber meiner Frau schon fast am Telefon eskaliert. Schade...sie ist keinen Millimeter kompromissbereit. Sie will alles sofort geklärt haben obwohl sie übermorgen für einen Monat nach Deutschland kommen.
Yoyo
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Dienstag 5. Juni 2007, 15:27

Aperdurus schrieb
Bei einer CU geht bei Ableben des einen Partners das Eigentum voll in das Eigentum des anderen über. Nichts von Nießbrauch und so.
Der verbleibende Partner kann damit machen, was er will, ohne die eventuellen zukünftigen Erben zu befragen. Die CU kann für das gesamte Vermögen der Ehepartner, aber auch nur für einen Teil, also z.B. für Immobilien gegründet werden.
Daß die Tochter darüber per Notar informiert wird, resultiert aus der für sie rechtlich geänderten Situation.
Der Vorteil der CU liegt darin, dass bei Tod des einen Partners keine Steuern anfallen und der verbliebene Partner in keiner Weise im Besitz eingeschränkt ist, wie es bei Nießbrauch durchaus der Fall ist.
Gut. Wie schrecklich, dass ein überlebender Mann oder eine überlebende Frau mit eventuellen gemeinsamen Besitztümern sich von Erbberechtigten vorschreiben lassen müssen, was sie mit IHREM Eigentum machen dürfen oder nicht. In den Achtzigern gab es unter meinen Freunden einen Fall, wo der Mann starb und die Frau das gemeinsame Häuschen verkaufen musste, um die drei Brüder des Mannes auszuzahlen. Skandalös.
gittachen
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Dienstag 5. Juni 2007, 15:57

Yoyo schrieb
Gut. Wie schrecklich, dass ein überlebender Mann oder eine überlebende Frau mit eventuellen gemeinsamen Besitztümern sich von Erbberechtigten vorschreiben lassen müssen, was sie mit IHREM Eigentum machen dürfen oder nicht. In den Achtzigern gab es unter meinen Freunden einen Fall, wo der Mann starb und die Frau das gemeinsame Häuschen verkaufen musste, um die drei Brüder des Mannes auszuzahlen. Skandalös.
hallo Yoyo
da bin ich nun wirklich Deiner Meinung.
Aus diesem Grunde haben wir die Güterrechtsänderung ja auch vorgenommen.

Aber..........

unsere Meinungen zählen hier nicht. Dafür könnten wir ja mal einen neuen Post aufmachen--- aber der hätte wiederum keinen Bezug zu Frankreich, da ging es um generelle Fragen.

rechtlich sieht es wohl so aus, dass diese Güterrechtsänderung erst mit dem neuen Gesetz für Franzosen möglich geworden ist.

Als wir damals bei dem Notar waren, habe ich für ein befreundetes Ehepaar ( Er Franzose, sie deutsch) gefragt, ob sie auch diese Güterstandsänderung vornehmen könnten. Die Antwort war negativ. Franzosen brauchen die Einwilligung des Gerichts, wenn sie NACH der Eheschliessung den Güterstand ändern wollen, bei deutschen reicht der Notar.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Steven bzw. seine Frau hier Einspruch erheben müssten -
ob ich das gut und richtig finde----siehe oben
Steven
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Dienstag 5. Juni 2007, 16:24

Aber so wie es ausschaut gilt es nun auch für Franzosen.

Wenn wir nicht Einspruch erheben gilt die CU (verändert oder neu) in 3 Monaten.

Übrigens, ich nehme niemanden das Haus weg, haben ich/wir auch nicht vor. Warum auch?
Einzigste was wir wollen ist ein wenig Sicherheit. Die Sicherheit das nach dem Tod des z.B. (älteren) Vaters nicht alles unkontrolliert verkauft bzw. verbraten wird.

Nach Aussage meiner Schwiegermutter möchte sie unbedingt dort im Haus wohnen bleiben. Was spricht also dagegen der Tochter z.B. zu Lebzeiten einen Teil des Hauses innerhalb der verschenkbaren und steuerfreien Werte zu überschreiben?
Natürlich mit einem Lebenswohnrecht!!!

Nach diesem Vorschlag kam nixxx, weder ja noch nein. Besondere Gründe, auf denen ich hier nicht näher eingehen kann, erlauben leider kein Vertrauen ihr gegenüber.
Wie gesagt, ich habe nicht vor zu Lebzeiten gegen einer der Beiden unser Erbe durchzusetzen. Es geht mir wirklich nur um künftige Sicherheit und nicht um Neid.
Zuletzt geändert von Steven am Dienstag 5. Juni 2007, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
Emile
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Dienstag 5. Juni 2007, 19:38

Aperdurus schrieb


Laut Schreiben des Notars ist eine „Communauté universelle“ gegründet worden. Da trifft eben dies nicht zu, was Emile (nicht Emilie) schrieb. Bei einer CU geht bei Ableben des einen Partners das Eigentum voll in das Eigentum des anderen über. Nichts von Nießbrauch und so.
Der verbleibende Partner kann damit machen, was er will, ohne die eventuellen zukünftigen Erben zu befragen. Die CU kann für das gesamte Vermögen der Ehepartner, aber auch nur für einen Teil, also z.B. für Immobilien gegründet werden.
Daß die Tochter darüber per Notar informiert wird, resultiert aus der für sie rechtlich geänderten Situation.
Der Vorteil der CU liegt darin, dass bei Tod des einen Partners keine Steuern anfallen und der verbliebene Partner in keiner Weise im Besitz eingeschränkt ist, wie es bei Nießbrauch durchaus der Fall ist. Die Erbschaftssteuer fällt erst dann in voller Höhe an, wenn auch der verbliebene Partner gestorben ist und das Erbe übergeht.
Wenn Deine Schwiegermutter nun eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, damit Deine Frau später nicht die ganze Steuerlast zu tragen hat, spricht das für ihren Weitblick und ihr Wohlwollen der Tochter gegenüber.


Nix für ungut und Grüße aus der sonnigen Drôme
Aperdurus

@Steven: Für mich ist dieses Thema damit abgeschlossen
@Aperdurus

nach meinem Kenntnisstand sind Vereinbarungen wie eine CU oder SCI nichtig, wenn sie die Noterbenrechte nach französischen Recht einschränken oder beseitigen sollten.
(vgl. Aix, 09.03.1982, G.P. Somm. 29.07.1982) oder (Luossouarn/Bourel, Droit international privé, Rn.440).

Gruß Emile
Steven
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Dienstag 5. Juni 2007, 19:46

Tja Emile, ...moralisch durchaus richtig. Aber irgendwie spricht die aktuelle Gesetzgebung eine andere Sprache.
z.B.
http://forum-juridique.net-iris.fr/pers ... ssion.html

Sorry, aber irgendwie scheint es dem Staat am Gesäß vorbei zu gehen. Schließlich bekommt er ja immer seinen im Gesetz verankerten Teil.
Frenchi
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Mittwoch 13. Juni 2007, 19:23

@ Steven...
hab da mal eine Frage...WO habt Ihr geheiratet in D oder in F ??? schon da kann es losgehen.
Weisst Du eigentlich sind diese neuen franz. Erbschaftgesetze WIRKLICH besser als die in D !! Habe das am eigenen Leibe erfahren. Bei uns z. B
ist meine franz. Schwiergermutter ist letztes Jahr verstorben.
Wie hier auf dem Lande üblich, war KEIN Testament da....jeder WUSSTE
mündlich was er hat ODER nicht und Schwiegervater hat alles so weiterlaufen lassen, wie vorher.. SOLL er ja auch...er hat schliesslich dafür gearbeitet. Aber oh Wunder, nach diesem neuen Gesetz,
kam so vor 4 Monaten ein Brief vom Notar...UND WEIL ER NICHTS geregelt hatte...!! und jetzt kommts..... ist er 100 % Nutzniesser von seinen GOODIES aber nur noch 50 % Besitzer !!
..die anderen 50 % haben meine Frau und Ihre Schwester... Jetzt stell DIR mal vor du bist 25 % Besitzer von einer 120 Hektar Farm ( Vater Staat LACHT) ... aber kein Nutzniesser aus den Erträgen....!! DA ist es wohl schon besser, alles vorher geregelt zu haben, ODER sich wie wir...sehr gut mit der Familie zu stehen !! Ach ja... verkaufen können alle 3 nur irgendwas !! wenn alle 3 zustimmen ;)

zum Erbrecht in D.... schlechte Karten wenn man NICHT Mama's Liebling ist ... oder besser Ihr schwarzes Schaf ;)

Ach ja zu meiner Frage.... in unserer Heiratsurkunde steht...das wir rechtlich weder dem franz. noch dem deutschen Recht unterliegen, sondern dem Gesetz des Landes; in dem wir leben !!

Grüsse Frenchi
Zuletzt geändert von Frenchi am Mittwoch 13. Juni 2007, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
bio
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Mittwoch 20. Juni 2007, 20:56

Hallo Meine Damen u. Herren,

Seit 2 Jahren sind wir in Frankreich in einer Erbauseindersetzung(Indivision) die noch nicht beim Gericht angekommen ist.
Verfahren wird vielleicht im Herbst eingeleitet.
Bar Vermögen und 2 Immobilien stehen zur Verfügung. Insgesamt sechsstellige Betrag durch 3 Brüder, ein Bruder in Deutschland, 2 andere bei Paris die sich nicht verstehen können. Ich bin natürlich der Nutznießer..... in Germany und weit vom Geschehen.
Der Notar bei Paris ist inkompetent und wenig Kommunikativ.
Frage: Kann man schon nur seinen gezetlichen Erbanteil des Bargeld's 10% bis 25% schon von Notar anfordern (für Sohn Studium dieses Jahr) ohne Einwilligung der anderen Brüder unabhängig von den Immobilien oder muß man dass als Gesamtpaket sehen um an seine Anteil des Barvermögen's zu erlangen bis eine Einigung oder Zwangversteigerung /Verkauf der Häuser in Frage kommt.
Ich meine, Barvermögen hatte nichts mit Immobilien zu tun.

Übrigens ist der Querulant in Frankreich seit 20 Jahren Sozialhifsempfänger und macht den größten Krach obwohl er es am meisten benötigen könnte. Familienhistorie....

Auf einen Antwort oder Stellungnahme auf diese spezielle Frage würden wir uns freuen.

Gruß

Bio
Zuletzt geändert von bio am Mittwoch 20. Juni 2007, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.
Steven
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Donnerstag 20. September 2007, 15:04

Hallo Leute,
ich wollte mich bei all den netten und hilfreichen Statementschreiber(innen)n bedanken. Ihr habt uns gut geholfen.

Deshalb möchte ich Euch den letzten Stand der Dinge nicht vorenthalten.

Meine Schwiegermutter hat, wie ich schon befürchtete, keine Lebensversicherung abgeschlossen. Es ist in Wirklichkeit eine Art Tagesgeldkonto (Geld aus dem Verkauf zweier Eigentumswohnungen) aus dem sie sich jederzeit bedienen kann und wird. Demnach ist es also eher fraglich ob in einigen Jahren noch ein verwertbares Guthaben vorhanden sein wird.

Unser Angebot, meiner Frau zu Lebzeiten einen Teil der selbstgenutzten Immobilie (natürlich mit Lebenswohnrecht) innerhalb der Erbschaftssteuerfreibeträge zu übertragen, wurde strikt abgelehnt.
Beide wollen sich also im Sinne der communauté universelle beschenken um letztlich dadurch das Erbe an ihrer Tochter zu umgehen. Das die Tochter am Ende die erhöhten Erbschaftsteuern zu tragen hat wird gern verschwiegen.

Erschwerend hinzu kommt natürlich noch die Mitgliedschaft beider Elterteile zu einer Sekte. Die Sekte macht keinen Hohn daraus gern Geld- und Immobiliengeschenke entgegen zu nehmen. Übrigens habe ich auch das Thema mit dem Notar aus dem Elsaß besprochen, der gerade wegen dieser nicht alltäglichen Konstellation durchaus Möglichkeiten sah/sieht, mit einem so begründeten Einspruch gegen die communauté universelle durchzukommen.

Da meine Frau nervlich mit der Sache überfordert ist möchte sie den Einspruch der communauté universelle nicht durchziehen.

Dafür habe ich Verständnis und werde es auch so akzeptieren. Da natürlich das Verhältnis zwischen meiner Frau und ihren Eltern wegen ihrem Glauben und dem egoistischen Verhalten auf einen Tiefstpunkt angelangt ist, bieten die Eltern (ungern) nach weiteren Telefonaten, eine Einmalzahlung von 10000,- Euro an.

Diese wollen sie aber nicht nach Deutschland überweisen sondern auf ihren Namen in Frankreich verwalten. Begründung - so wird das Geld nur für Zwecke zur Verfügung gestellt die sie auch selbst gutheißen.

Mittlerweile wollen die Eltern nach langem hin und her das Geld nun doch (widerwillig) auf ein Konto meiner Frau nach Deutschland überweisen - noch ist allerdings nichts eingegangen (glaub ich eh erst wenn es wirklich da ist).

Ich sehe es als eine Art Schmiergeld, so dass meine Frau stillhält um so die 3 Monate Einspruchsfrist ins Land gehen zu lassen. Evt. wird sogar absichtlich die angebliche Überweisung bis zum Ablauf der Frist herausgezögert, um dann zu sagen "April, April".

Übrigens hat der Notar den Einschreiben/Rückschein vom ersten Brief der communauté universelle nie erhalten. Dadurch ist jetzt vom Notar erneut dasselbe Schreiben aufgesetzt und abgeschickt worden - mit neuer Einspruchsfrist ;-)

Sorry, aber ich habe jegliches Vertrauen verloren.

So,... dass war´s von mir aus. Danke nochmals für die Geduld.
Zuletzt geändert von Steven am Donnerstag 20. September 2007, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
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gerhardwagner
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Donnerstag 20. September 2007, 17:56

In jedem Fall bin ich froh keine Kinder zu haben und somit niemals den Stress, das mir oder meiner Frau jemals irgendwer vorschreiben will, was ich mit meiner Kohle mache. Steven, wenn Deine Schwiegereltern oder Deine Schwiegermutter die Kohle durchbringen will, ist das Ihr gutes Recht. Hast Du oder Deine Frau gearbeitet fuer das Geld Deiner Schwiegereltern?????? Jeder hat das Recht mit seinem Vermoegen zu machen, was er will und wenn was bleibt, auch gut und wenn nicht, eben nicht.
Gerhard
Steven
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Donnerstag 20. September 2007, 19:50

Mmm, wer ist gerhardwagner? Ich erinnere mich an keiner Antwort diesbezüglich von Dir. Aber wenn wir schon beim Du und dem vorwerfen sind, solche Statements können auch nur kinderlose Paare schreiben.
Übrigens, für die ist die CU sicherlich die beste Wahl.

Aufgepasst, es geht hier ums erben. Keiner spricht davon jemanden etwas zu Lebzeiten abzuringen oder wegzunehmen.

Jetzt muß ich mir überlegen ob ich meinen 3 Kindern heute Abend noch etwas zu essen gebe, ist ja schließlich mein Geld. Und die Kleidung, Schulsachen, Ausflüge, Taschengelder, Hobbys, Freunde usw. was das alles kostet. Zudem ist einer von den Dreien schon über 18 und lebt auf meiner Tasche. Einfach unverschämt, nicht wahr? Und Allen habe ich Doof auch noch mit ihrer Geburt einen Sparvertrag eingerichtet. So bekommt jeder mit 18 um die 14.000 Euronen. Da war ich wohl nicht egoistisch genug, mmmhh? Macht bei 3 Kindern 42.000 Euronen, ganz schöne Knete, oder? Behalte ich die jetzt besser - beerbe mich sozusagen selbst...toooolll!

Und wie schlimm, meine Kinder müssen auch noch für die ganzen kinderlosen Doppelverdienerehen später die Rente aufbringen - wie gerecht ist denn das????

Also komm mir nicht mit so einer schrägen Moral, gerhardwagner.
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gerhardwagner
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Donnerstag 20. September 2007, 20:06

Ich bin Gerhard Wagner und ich komme niemanden mit doppelter Moral, aber ich habe die ganze Diskussion aufmerksam gelesen und habe einfach den Eindruck, ohne persoenlich zu werden, die ganze Sache dreht sich darum, das jemand Angst hat zu kurz zu kommen.
Du verdrehst die Sache ein bischen. Ich habe nicht gesagt das Du egoistisch bist und nicht fuer Deine Kinder sorgst, hat nichts damit zu tun. Sieh die Sache so, Du gibst viel Geld fuer Deine Kinder aus im Moment, richtig so und sehr vorbildlich, Bravo. Irgendwann stehen Deine Kinder auf eigenen Fuessen und verdienen hoffentlich Ihr eigenes Geld. Glaubst Du dann, vorher Deine Kinder fragen zu muessen, was Du mit Deinem Geld machst??????
Haben Deine Kinder dann das Recht????
Also nichts verdrehen

Trotzdem schoenen Abend
Gerhard
Steven
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Donnerstag 20. September 2007, 20:11

<<Sieh die Sache so, Du gibst viel Geld fuer Deine Kinder aus im Moment, richtig so und sehr vorbildlich, Bravo.>>

Kann ich so für Dich nicht schreiben, leider.

Schließt die CU Unterhaltsansprüche im Pflegefall der Eltern gegenüber den leiblichen Kindern aus?
Siehste.....

So, und nun verdrehen wir hier wirklich nichts mehr, es geht mir um das gesetzlich verankerte "gegenseitige" Erbrecht. Von Kindern zu Eltern und umgekehrt.

Ciao
Steven
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Bine
Moderator
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Donnerstag 20. September 2007, 20:22

Sorry Steven, aber Du hast Deine ganzen Probleme hier ausgebreitet, dann musst Du auch damit rechnen, dass andere Mitglieder dieses Forums Ihre Meinung zu dem Thema schreiben ohne sich vorher bei Dir vorstellen zu müssen. Und Du musst dann auch damit rechnen, dass Sie eventuell mit Deiner Meinung nicht konform gehen!

Und ganz ehrlich.... ich fand den Ton der ersten Antwort von Dir schon etwas... hmmm.... unangemessen....
dazu findet sich auch etwas in den Regeln und Anleitungen zum Forum...... ;)
Steven
Beiträge: 26
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Donnerstag 20. September 2007, 20:32

Ich habe nichts gegen konstruktive Beiträge. Das hierauf schon unterschiedliche Meinungen/Stmmungen im Thread genannt wurden kann jeder selbst nachlesen. Ist doch auch nicht das Problem...auch nicht das Thema.
Aber...ich brauche keinen Moralapostel, sorry.

Sollte ich entgegen meiner Auffassung den "Ton" nicht gemäß den Forumsregeln getroffen haben (wo nur), dann bitte ich höflichst um die Löschung der anstößigen Wörter bzw. Sätze.

Auch von mir einen schönen Abend. Danke an Alle die weniger Ihre Meinungen verteten, dafür aber umso mehr mit vernünftigen Fakten aufwarten.
herbertp
Moderator
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Donnerstag 20. September 2007, 21:06

Hallo Steven
Hast Du meinen Post vom 25. August gelesen?

dort habe ich auf eine Gesetzesaenderung hingewiesen. Die Steuerfreibetraege im Erb- und Schenkungsfall sind in interessanter Weise erhoeht worden. Somit koennte Deine Frau nun von jeder Elternseite 150.000 Euro, also 300.000 steuerfrei erben oder als Schenkung alle sechs Jahre annehmen. Ich denke, mit diesen Zahlen, ist es kein Argument mehr, das die Schwiegereltern vorbringen koennen, " Das tun wir ja nur, damit Tochter nicht die horrende Erbschaftssteuer zahlen muss." Angesichts dieser neuen Freibetraege, ist es eigentlich sogar widersinnig, wenn die Eltern als Erblasser ihr Geld auf einen der Partner umschichten, damit verbauen sie dem Kind, den steuerfreien Betrag von jedem Elternteil nutzen zu koennen, und der Staat freut sich :D
Salut Herbert
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