französisches Erbrecht auf Deutsch

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 30. Januar 2007, 09:47

Hallo Steven
Erbschaftssteuern lassen sich auch mindern, indem man frühzeitig schon Teile des Vermôgens auf die Erben überträgt. Da ist (glaube ich) eine 10Jahresfrist, in der man jeweils eine bestimmte Summe steuergûnstig übertragen kann. Und wenn die Eltern sich den Nutzniess vorbehalten...
das könnte Mme! Steven doch ihren Eltern vorschlagen.
Salut
herbert
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Dienstag 30. Januar 2007, 10:06

Hallo Herbert,
herbertp schrieb
Hallo Steven
...in der man jeweils eine bestimmte Summe steuergûnstig übertragen kann. Und wenn die Eltern sich den Nutzniess vorbehalten...
das könnte Mme! Steven doch ihren Eltern vorschlagen.
herbert
der Vorschlag ist schon vor Jahren geschehen. Mit dem Ergebnis null. Das Haus steht seit 1994. Wäre schon nicht schlecht gewesen bis 2004.
Jetzt haben wir 2007, Schwiegervater 77 Jahre und seit 15 Jahren schwer zuckerkrank. Ich denke das es für eine Teilübertragung im Rahmen der 10jahresfrist zu spät ist. Höchstens für den Teil der mütterlichen Seite. Aber dort bewegt sich genauso wenig.

Vor 2 Wochen sagte ja schon die Schwiegermama das ihr Notar ihr empfohlen hat (will unbedingt das gesamte Vermögen alleine behalten) alles zu verkaufen, dann wäre nur noch bewegliches nicht erbbares Vermögen da. Inwieweit das geht weiß ich nicht, deshalb meine Fragen.
Ein Notar wird sich wohl mittelfristig nicht vermeiden lassen. Den wollten wir aber erst im Erbfall einbeziehen.

Salut
Steven
Zuletzt geändert von Steven am Dienstag 30. Januar 2007, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Dienstag 30. Januar 2007, 11:07

herbertp schrieb

Besonders wenn man den Eindruck hat, die wollen nur erben, und das besonders der Schwiegersoundso. Eltern verkaufen alles. Machen Weltreise und der Rest wird versoffen. So erspart man den "Nachfolgern", dass sie sich über die hohe Erbschaftssteuer grämen.:D
salut Herbert
=) ;)
das kommt unseren Überlegungen ziemlich nah.
Wir fangen in 2 Wochen erst einmal mit Portugal an.
Wir haben weder etwas geschenkt bekommen, noch eine 'Erbschaft gemacht. 'Da denke ich doch, dass wir die "Kohle" auch alleine unter das Volk bringen können. Falls denn etwas überig bleibt- kann der Nachwuchs sich freuen.
Zuletzt geändert von gittachen am Dienstag 30. Januar 2007, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 30. Januar 2007, 12:54

Hallo Steven Hallo Gittachen
als "lachender Dritter" sehe ich nun mal die unterschiedliche Einstellung und Position der Betroffenen und besonders Eurer Standpunkte. Sicherlich haben diejenigen , die sich das erarbeitet haben ein Anrecht darauf, das Zusammengesparte zu ... , also für sich zu verbrauchen. Und sicherlich ist es schôn, wenn Ehemann feststellt, dass er eine reiche Erbin geheiratet hat:D
aber man entgeht nicht der Erbschaftssteuer, wenn man keinen Grundbesitz hat. Das Restkapital, selbst wenn die Erben es in der Bettdecke der Oma gut aufgehoben wissen, ist auch anzugeben und mit dem Erbschaftssteuersatz zu legitimieren!! Der Staat hat seine Gesetze, seine Methoden und ist sehr an seinem!! Anteil interessiert.
salut
Herbert
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Dienstag 30. Januar 2007, 14:10

Steven schrieb
Hallo Emile, hallo Gittachen,
danke für die hilfreichen Antworten. Finde es gut das wir uns zuerst einmal grob via Internet Informieren können.

Ganz kurz zur Info. Meine Schwiegereltern geben keine seriösen Informationen. Seit Jahren beziehen sie meine Frau nicht in ihren Überlegungen ein. War auch eigentlich egal. Aber man wird älter und die Möglichkeit das einer der beiden verstirbt wird realer.

Letztes Jahr sprach die Schwiegermutter das es jetzt ein neues Gesetz zum 1.1.07 gibt. Das würde die lästigen und hohen Erbkosten für meine Frau erheblich distanzieren (Vorteile sugerier).
Infolge dessen ein wenig nachdenklich geworden informierten wir uns bezüglich des Noterbenrechts. In Wirklichkeit ging es denen nur darum das meine Frau zu Lebzeiten beider Elternteile auf ihr Noterbenrecht zugunsten des überlebenden Partner verzichtet. Soviel zur Ehrlichkeit der Eltern.

Leider gibt es in der jüngeren Geschichte der Familienhistorie mehrere unschöne Erinnerungen, die durchaus dem Hinweis von Herbert gerecht werden, mit dem kleinen Fehler das es andersherum ist.

Das macht auf Dauer misstrauisch. Erfahrung macht halt klug.

LG
Steven
Hallo Steven

Hier habe ich dir einen Link, der die Erbsituation in Frankreich recht gut beschreibt, einschliesslich der anfallenden Erbschaftssteuern. Allerdings ist die seit dem 1.01.07 gültige Veränderung noch nicht berücksichtigt. In dieser Fortschreibung des Gesetzes wir die Stellung wesentlich verbessert gegenüber den Kindern als gesetzliche Erben des Erblassers.
Hier noch ein paar Erklärungen über das Juristendeutsch in dem Link.
nacktes Eigentum: Vermögensansteil im Erbe, welches den Kindern als Pflichtteil zusteht.
Niessbrauchanteil: verfügbarer Vermögensanteil, den der Erblasser beliebig vermachen kann.
Noterbe ( droits réservataires): Erbe mit einem Pflichteilanspruch.

http://www.finanztip.de/i/frankreich/na ... uerung.htm
Zuletzt geändert von Emile am Dienstag 30. Januar 2007, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Samstag 26. Mai 2007, 08:13

Hallo,
aus aktuellem Anlass melde ich mich wieder.

Haben soeben einen notariellen Einschreiben/Rückschein - Brief aus Frankreich bekommen. Darin wird mitgeteilt, dass wenn wir nicht innerhalb der nächsten 3 Monate Widerspruch einlegen, das Noterbenrecht des Kindes zugunsten des überlebendes Ehepartners aufgegeben wird.

Unsere Frage ist ob es ausreicht ein Einschreiben/Rückschein mit unserem formulierten Widerspruch aufzusetzen und dem Notar zukommen zu lassen?
Oder müssen wir hier ebenfalls einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Formulierung beauftragen?

LG
Steven
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Freitag 1. Juni 2007, 16:18

Hallo Steven.
Dein "notarielles Schreiben" verwundert mich doch sehr. hast du das wirklich richtig übersetzt?
Nach den Art. 913 ff Code Civil sind die Noterben genauesten geregelt. Dieses Noterbenrecht kann niemand so einfach aufheben und schon garnicht zugunsten des überlebenden Ehepartners.
Der Noterbe kann lediglich auf sein Noterbe zu Gunsten eines anderen Noterben verzichten, dieser Verzicht muß notariell beglaubigt werden.
Zu den Noterben gehören die Kinder des Erblassers und die sogenannten Aszendenten, das sind Eltern und Großeltern des Erblassers. Dieser Passus im Art. 913.1 CC ist aber für die Aszendenten seit dem 1.01.07 aufgehoben. Es gilt aber das Gesetz am Todestag.

Ich würde einfach Widerspruch einlegen und um nähere Klärung bitten.

Emilie
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Samstag 2. Juni 2007, 10:07

Hallo Emilie,
also dort steht folgendes... (Danke für deine Hilfe)
Wir haben schon Einspruch eingelegt. Der wortkarge Notar meint das es jetzt vom Richter entschieden werden müsse...????
Zuletzt geändert von Steven am Samstag 2. Juni 2007, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Samstag 2. Juni 2007, 12:55

Hallo Steven,

mir ist unklar, was Ihr wollt. Deine Frau bleibt doch Erbin des Vermögens. Nur bekommt sie es eben erst dann, wenn auch der 2. Elternteil verstorben ist. (Und dann wird auch auf einen Schlag die gesamte Erbschaftssteuer fällig.)

http://www.affection.org/mariage/COMMUN ... ELLE3.html

Rein menschlich gesehen ist diese Lösung sehr verständlich und das gute Recht der Eltern. Damit verbleiben das Haus, die Möbel und alles andere im Eigentum des überlebenden Ehepartners, bzw. Elternteils.

Einem wohlwollenden Kind müßte doch diese Lösung sehr recht sein, zeigen die Eltern doch, daß sie ihre Zukunft in die eigenen Hände nehmen und nicht abhängig sein wollen von der mehr oder minder verlässlichen Sorge ihrer Kinder.

Außerdem, welches moralische Recht hat denn das Kind an dem Vermögen der Eltern?

Das würde ich mir gut überlegen, bevor der Neid an Euch nagt.

Grüße aus der Drôme
Aperdurus
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 2. Juni 2007, 13:03

hallo Steven,
soweit ich das verstehe, haben Deine Schwiegereltern die Änderung Ihres Güterrechtsstandes beantragt.


Das gleiche haben wir auch gemacht.
Bei dem Notar in LaWanzenau.

Lt. Auskunft dieses Notars geht das nicht bei Franzosen ( sind ja Deine Schwiegereltern wohl) da das entweder über das Gericht geregelt werden muss und dort in den meisten Fällen abgelehnt wird, oder man Einspruch bei Gericht geltend machen kann. So genau weiss ich das nicht mehr, da es uns nicht betraf.
Für Deutsche muss man diese Änderung in Frankreich vor einem Notar machen- es geht dann ohne Gericht.

Auf jeden Fall würde ich Euch den Notar in LAWanzenau empfehlen. Dieser ist spezialisiert auf deutsches und franz. Erbrecht. Diese 100 Euro sind bestimmt gut angelegt, alles was ihr da selber unternehmt, kann nur schaden,

Im Überigen kenne ich den Notar in Argeles- ich hatte Differenzen mit ihm- auf den Briefverkehr antwortet der nicht--- . der ist stur.
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Samstag 2. Juni 2007, 13:59

D A N K E !!!!!

S'il est exact que lors du premier décès, il n'y aura pas de droit de succession, n'oubliez pas que lors du décès du second des époux cet impôt sera exigible Il peut en résulter, notamment en présence d'enfant, une fiscalité globalement plus lourde.

Das wird es wohl sein. Ich weiß das meine Schwiegermutter eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Angeblich in der Höhe wie die Erbschaftssteuer anfällt (fragt sich nur welche Person)? Ist so eine Versicherung eigentlich Pflicht bzw. die Pflicht des Überlebenden (oder evt. die Höhe der Steuer als Barvermögen zu hinterlegen) gegenüber seinen Kind(ern)?

Bezüglich des angenommen Neides nur soviel....wir sind um nicht kleine Summen seinerzeit seitens der Schw.-Eltern betrogen worden und hätten um ein Haar unsere Existenz verloren. Weiteres würde mir hier zu persönlich.

Zudem besteht bei der genannten Version die Möglichkeit das die wahrscheinlich überlebende Schwiegermutter, die das gesamte Vermögen verwaltet, jederzeit die Immobilie verkaufen kann und das Geld unkontrolliert durchbringt.
Am Ende im Zweifelsfalle also nix bleibt.

Was mich nur verwundert ist, dass durch diese Regelung meine Frau praktisch ihren väterlichen Erbteil aufgibt und auf diesen Erbteil ganz verzichtet bzw. verzichten muss?!

Ich dachte immer es gäbe einen Pflichteil / Noterbenrecht? Unabhängig ob man dieses nutzt oder nicht!

LG
Stephan

Aja, warum musste meine Frau vom Notar diesen Brief bekommen, obwohl sie ja angeblich keinen Einfluß nehmen kann???
Zuletzt geändert von Steven am Samstag 2. Juni 2007, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Samstag 2. Juni 2007, 17:33

Steven schrieb:
Zudem besteht bei der genannten Version die Möglichkeit das die wahrscheinlich überlebende Schwiegermutter, die das gesamte Vermögen verwaltet, jederzeit die Immobilie verkaufen kann und das Geld unkontrolliert durchbringt.
Am Ende im Zweifelsfalle also nix bleibt.
Dem steht die Lebenserfahrung entgegen. Mit zunehmendem Alter hat man exponential zunehmend Schwierigkeiten, Geld durchzubringen.
Diese Gefahr halte ich nicht für sehr groß, zumal Ältere meist ungerne auf ihren angestammten Besitz verzichten wollen.

Und wenn schon eine Lebensversicherung abgeschlossen worden ist, ist das doch ein gutes Zeichen für die einzige Tochter. Wer, wenn nicht die Tochter muß denn die Erbschaftssteuer zahlen?
Es sei denn, die Mutter heiratet nochmals.
Steven schrieb:
Was mich nur verwundert ist, dass durch diese Regelung meine Frau praktisch ihren väterlichen Erbteil aufgibt und auf diesen Erbteil ganz verzichtet bzw. verzichten muss?!
Sie verzichtet ja nicht, sie muß nur solange warten, bis der andere Elternteil auch verstorben ist. Dies halte ich für nicht mehr als anständig den Eltern gegenüber!

Wenn die gesetzliche Erbfolge geändert wird, erfahren die Betroffenen davon. Dazu gehören nicht nur die Erblasser, nein auch die Erben.

Bezüglich der Einschaltung eines Notars stimme ich in diesem Fall nicht mit Gittachen überein. Hier hilft vielleicht ein Psychologe besser als ein Notar.

Grüße aus der Drôme
Aperdurus
Zuletzt geändert von Aperdurus am Samstag 2. Juni 2007, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Samstag 2. Juni 2007, 18:03

Danke Aperdurus,

allerdings bin ich mehr an Fakten interessiert. Meinungen bringen mich nicht weiter. Wenn doch, so hätte ich sicherlich danach gefragt.
Ich schätze neutrale und dem Thema angepasste Antworten.

Alles andere gehört nicht hierher. Persönliche Äußerungen sind zudem viel zu einseitig. Diese bauen grundsätzlich auf das selbst Erlebte und spiegeln höchstens den eigenen kleinen Horizont.
Deshalb sollte man mit Meinungen besser zurückhalten.

Schließlich kennt niemand die Lebensgeschichte des Anderen. Dafür gibt es sicherlich bessere bzw. andere Threads.

Stephan

Gittachen, den Notar den du meinst sitzt im Elsaß, oder? Leider hatte ich trotz mehrfacher Versuche bisher keinen Erfolg.
Zuletzt geändert von Steven am Samstag 2. Juni 2007, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 2. Juni 2007, 18:39

hier noch ein link
http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=Tes ... Frankreich
@
Gittachen, den Notar den du meinst sitzt im Elsaß, oder? Leider hatte ich trotz mehrfacher Versuche bisher keinen Erfolg.
@

was heisst keinen Erfolg??? Den Notar nicht gefunden??
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 2. Juni 2007, 18:45

Steven schrieb


Das wird es wohl sein. Ich weiß das meine Schwiegermutter eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Angeblich in der Höhe wie die Erbschaftssteuer anfällt (fragt sich nur welche Person)? Ist so eine Versicherung eigentlich Pflicht bzw. die Pflicht des Überlebenden (oder evt. die Höhe der Steuer als Barvermögen zu hinterlegen) gegenüber seinen Kind(ern)?
Wie kann so eine Versicherung Pflicht sein????
nu bleib man auf`m Teppich!!!!

Der Erbe bekommt das Vermögen des Erblassers, warum sollte dieser dann verpflichtet sein, auch noch die anfallenden Steuern zu bezahlen????
Steven schrieb

Unsere Frage ist ob es ausreicht ein Einschreiben/Rückschein mit unserem formulierten Widerspruch aufzusetzen und dem Notar zukommen zu lassen?
Oder müssen wir hier ebenfalls einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Formulierung beauftragen?
ich denke, es reicht auf keinen Fall!!! Der Notar wird schon so seine Hintergedanken gehabt haben!!!
Steven schrieb

Aja, warum musste meine Frau vom Notar diesen Brief bekommen, obwohl sie ja angeblich keinen Einfluß nehmen kann???
ich weiss nicht, dass so etwas geht. Wie ich es verstanden habe, müsste Deine Frau dem Verzicht zustimmen und dann muss das ganze vom GEricht abgesegnet werden.
--Ausnahme nur bei deutschen Erblassern --
Aber evtl. hat sich ja da etwas geändert, dass es schon reicht, wenn ihr nicht entsprechend auf den Brief des Notars reagiert????
Zuletzt geändert von gittachen am Samstag 2. Juni 2007, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Samstag 2. Juni 2007, 18:47

Gittachen,
es ist doch nur eine Frage bezüglich der Lebensversicherung. Nichts weiter. Nach Aussage meiner Schw.-Mutter hat sie eine Solche. Ich wollte nur wissen ob es Pflicht ist oder nicht.

Das Problem ist das ich weder die Höhe weiß noch eine Police habe, obwohl als Bezugsberechtigte meine Frau eingetragen sein soll. Ich habe aber auch sonst keinerlei Infos, deshalb meine Frage. Vielleicht kommt es hier etwas unbetont an, aber es läßt sich schriftlich nur schwer betonen bzw. die Mimik ist unsichtbar.

Sorry

Den Notar habe ich schon gefunden.
Am letzten Montag hieß es:"Bitte zum Nachmittag anrufen", dann hieß es er meldet sich gleich selber.
Dann doch erst wieder Morgen.
Am Dienstag hieß es erst wieder am Freitag. Der Notar ist in Luxembourg.
Er ruft sie am Freitag zurück.

Bis jetzt leider immer noch nicht.

Versuche es noch mal am Montag.

LG
Stephan
Zuletzt geändert von Steven am Samstag 2. Juni 2007, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Montag 4. Juni 2007, 07:36

Steven,

ich komme erst jetzt dazu deine Frage zu beantworten. Wie ich die Schreiben des Anwalt verstehe, geht es nicht um "Enterbung" deiner Frau (wäre auch rechtlich nicht möglich) sondern um den Nießbrauch am Erbe.
Der Pflichteil in Frankreich kann man mit dem deutschen Begriff nicht vergleichen. Der Noterbe, also deine Frau ist Erbe an der ganzen Sache und hat nicht nur wie in Deutschland einen geldwerten Anspruch.
Nach Art. 1094-1 Code Civil kann der Erblasser für den überlebende Ehegatten folgende Verfügungen treffen.
- er vermacht ihm den Anteil, über den er auch zu Gunsten Dritter verfügen könnte (nacktes Vermögen)
- er vermacht dem überlebenden Ehegatte 1/4. und das übrige 3/4 zum Nießbrauch.
- er bestimmt das ganze Vermögen dem Überlebenden zum Nießbrauch.

Nießbrauch bedeutet eigene Benutzung aber keinesfalls ein Verkauf oder Verschenken.
Eine Enterbung der Noterben ist das nicht, nur ihre Verfügung über ihr Erbteil ist auf den Zeitpunkt des Todes des Letztversterbenden festgelegt.

Das musste der Verstorben in einem notariellen Testament so festsetzen. Mich wundert, dass deine Frau davon keine Kenntnis hatte
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Montag 4. Juni 2007, 09:00

Hallo Emilie,
einfach super, danke. Das ist für mich jetzt verständlich. Das heißt also das sie nur das Nutzungsrecht hat.
Würde sie einen Verkauf der Immobilie vornehmen so ging das nicht ohne die Kenntnis bzw. dem OK der Tochter, oder?

Allerdings ist das vorhandene Barvermögen wahrscheinlich außen vor. Wird das also bis zum letzten Cent verbraucht ist es eben weg, oder?

Jedenfalls danke für Deine Antwort. Hat uns sehr geholfen.

LG
Stephan
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Montag 4. Juni 2007, 12:27

Steven schrieb:
……. allerdings bin ich mehr an Fakten interessiert. Meinungen bringen mich nicht weiter. Wenn doch, so hätte ich sicherlich danach gefragt.
Ich schätze neutrale und dem Thema angepasste Antworten.


Wenn Du hier in einem öffentlichen Forum Deine Erbrechtsprobleme ausbreitest, musst Du auch darauf gefasst sein, Meinungen zu hören. Wenn Dich fundierte Meinungen nicht weiter bringen, könnte es an einer eventuellen Beratungsresistenz liegen.
Steven schrieb weiter:
Persönliche Äußerungen sind zudem viel zu einseitig. Diese bauen grundsätzlich auf das selbst Erlebte und spiegeln höchstens den eigenen kleinen Horizont.


Meinst Du nicht, dass Neid und Habgier den Horizont mehr einschränken als Erfahrung?

Laut Schreiben des Notars ist eine „Communauté universelle“ gegründet worden. Da trifft eben dies nicht zu, was Emile (nicht Emilie) schrieb. Bei einer CU geht bei Ableben des einen Partners das Eigentum voll in das Eigentum des anderen über. Nichts von Nießbrauch und so.
Der verbleibende Partner kann damit machen, was er will, ohne die eventuellen zukünftigen Erben zu befragen. Die CU kann für das gesamte Vermögen der Ehepartner, aber auch nur für einen Teil, also z.B. für Immobilien gegründet werden.
Daß die Tochter darüber per Notar informiert wird, resultiert aus der für sie rechtlich geänderten Situation.
Der Vorteil der CU liegt darin, dass bei Tod des einen Partners keine Steuern anfallen und der verbliebene Partner in keiner Weise im Besitz eingeschränkt ist, wie es bei Nießbrauch durchaus der Fall ist. Die Erbschaftssteuer fällt erst dann in voller Höhe an, wenn auch der verbliebene Partner gestorben ist und das Erbe übergeht.
Wenn Deine Schwiegermutter nun eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, damit Deine Frau später nicht die ganze Steuerlast zu tragen hat, spricht das für ihren Weitblick und ihr Wohlwollen der Tochter gegenüber.

Dies alles stand schon in meinem letzten und vorletzten Post, hinterlegt mit einer entsprechenden Fundstelle.

Deinen Schwiegereltern wünsche ich ein langes Leben, auf jeden Fall so lang, dass die beiden ihr Hab und gut einmal gerne an die Tochter weitervererben und nicht, weil das Gesetz es so befiehlt.

Nix für ungut und Grüße aus der sonnigen Drôme
Aperdurus

@Steven: Für mich ist dieses Thema damit abgeschlossen
Steven
Beiträge: 26
Registriert: Dienstag 23. Januar 2007, 15:36

Montag 4. Juni 2007, 13:09

Danke Dir trotzdem Aperdurus. Sorry Emile, werde Deinen Namen in meinen künftigen Beiträgen richtig schreiben :-) .

Muß jetzt alle Informationen verarbeiten.

LG
Stephan
Zuletzt geändert von Steven am Montag 4. Juni 2007, 13:12, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten