Erbschaftsrecht und Erbschaftssteuern in Frankreich

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Freitag 9. November 2007, 10:31

Hallo Forumsmitglieder

Meine Frage zum Thema Erbschaft in Frankreich bezieht sich auf eine Lebensgemeinschaft. Diese Lebensgemeinschaft nennt sich "Pact Civil de Solitarité".

Ich bin Deutscher und lebe in Frankreich in einer Lebensgemeinschaft, die seit Anfang Juli 2007 durch eine Urkunde bestätigt wurde. Diese eingetragene Lebensgemeinschaft ist keine Heirat.

Wir leben in der Eigentumswohnung meines Partners. Da es keine weiteren Verwandten gibt, wäre ich im Erbfall der einzige Erbberechtigte.

Wie hoch wäre im Falle einer Erbschaft die Erbschaftssteuer, die an den französischen Staat zu entrichten wäre?

Viele Grüsse
Richard
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 9. November 2007, 13:02

Hallo Richard
Wie sieht es mit Englisch aus :mrgreen:
http://paris.angloinfo.com/countries/france/pacs.asp
vielleicht findet sich ja noch weiteres, aber generell ist Erbschaft dort nicht vorgesehen und bedarf einer Vereinbarung.

und dann

Personne liée par un pacte civil de solidarité (PACS)
En cas de décès avant le 22 août 2007, le partenaire survivant, lié au défunt par un pacte civil de solidarité, bénéficie d'un abattement 57 000 EUR sur les biens que le défunt lui a donnés de son vivant ou légués par testament.
Un abattement de 20% sur la valeur vénale de la résidence principale du partenaire défunt est également pratiqué si, au moment du décès, la résidence est occupée par :
le partenaire survivant,
*

ou les enfants mineurs ou les majeurs protégés du défunt ou de son partenaire.

Bon à savoir A savoir : en cas de décès depuis le 22 août 2007, le partenaire lié au défunt par un PACS est exonéré des droits de succession.
siehe http://vosdroits.service-public.fr/part ... n&l=N14197
also wenn notariell geregelt denke ich, so verstehe ich den Tzxt, fallen keine Erbschaftssteuern an. (Verbindlich kann das nur ein Notar sagen.gegen Gebuehr :mrgreen: )
salut Herbert
Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Freitag 9. November 2007, 16:30

Vielen Dank Herbert für die schnelle Antwort und den weiterführenden Links.

Ich lerne zwar noch Französisch, aber für die Übersetzung nutze ich den Translater von Altavista http://babelfish.altavista.com/tr.

Nach den Ausführungen der beiden Internetlinks fällt keine Erbschaftssteuer mehr ab dem 22. August 2007 an. Vor dem 22. August waren es noch 20% für eine Eigentumswohnung.

Ich war nicht sicher, ob es 50% oder 20% sind. Aber offensichtlich fällt die Steuer vollkommen weg. Angesichts der steigenden Immobilienpreise wären für mich 50% Steuern das "Aus" und 20% Steuern eine Art neue Miete in Form eines Darlehens, um die Wohnung zu halten.

Ich habe den Satzteil "en cas de décès depuis le 22 août 2007" bei Google eingegeben und habe noch andere offizielle Seiten mit der gleichen Aussage gefunden.
Zum 22. August wurden einige Veränderungen im Erbschaftsrecht durchgeführt. >> http://www.mairie13.paris.fr/mairie13/j ... =N0/F14200

Herr Sarkozy hatte derartige Änderungen zwar angekündigt, aber ich hatte nicht mit dieser schnellen Umsetzung gerechnet.

Viele Grüsse
Richard
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