erbrecht

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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birgit3456
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 20. September 2007, 08:24

Freitag 21. September 2007, 07:51

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen:

Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat das Ferienhaus in Suedfrankreich unserer Stiefmutter hinterlassen.
Im Testament steht: Falls ein Erwerb zum Alleineigentum fuer sie nicht moeglich ist, erhaelt sie den Niessbrauch zu 100%.
Heisst das jetzt, meinem Bruder und mir gehoeren zwar nach dem Erbrecht in Frankreich zwei Drittel des Hauses, wir koennen aber nichts damit anfangen?

Hat jemand eine Idee?

Wuerde mich sehr freuen!
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Jasmin'e Nacken
Beiträge: 64
Registriert: Dienstag 24. Oktober 2006, 15:37
Wohnort: In der Nähe von Köln

Freitag 21. September 2007, 07:55

Hallo Birgit,

bitte benutze die Suchfunktion oben und gebe einmal den Begriff "Erbrecht" ein.

Bitte achte beim nächsten einstellen eines Themas auch darauf, wohin du den Thread stellst, denn zu "Fragen und Antworten zur Bedienung des Forums" gehört dieser Thread sicherlich nicht. Ich verschiebe ihn deshalb nun.

Viele Grüße,

Jasmin'e
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 21. September 2007, 13:06

Hallo Birgit,
das ist in etwa so wie Du selbst sagst.
Du wirst evtl Besitzer zu 50%, aber die Mutter hat das Nutzungsrecht
oder ....
Bist Du in F so weit faehig, den Text zu lesen und zu verstehen, den ich gestern noch gepostet habe?
versuche mal mit der Suchfunktion ..
und gehe auch "französisches Erbrecht auf Deutsch" genauer durch.
PS
Heute abend ab 21 Uhr kann ich genauer antworten, wenn noch Fragen bleiben.
Bonne Chance
Herbert
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