Darf der Vermieter das eigentlich? (Drohung mit Rausschmiss)

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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zindagi007
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Sonntag 10. Oktober 2010, 21:11

Hallöchen
Ich wohne nun auch seit einiger Zeit in Frankreich und hatte das Glück, dass ich in Lyon gelandet bin ;D
nun zu meinem Problem, welches eigentlich nicht meines ist.

Eben grade habe ich mit meiner Freundin aus der Sprachschule gechattet. Sie sagte mir, dass ihr Vermieter Mittags bei ihr war und ihr freundlich mitgeteilt hätte, dass sie und ihr Mann die Wohnung am Ende des Monats zu verlassen hätten, da er diese renovieren will (will sie einreissen und eine große Wohnung aus zwei Wohnungen machen). Meine Freundin hat allerdings ein Papier vom Gesundheitsamt, dass sie auch keine Miete zahlen muss UND dass die Wohnung viel kleiner ist als im Mietvertrag angegeben und auch Schimmel hat worum sich der Vermieter nie kümmerte, habe die Wohnung gesehen, ist echt klein. Auf die Schnelle findet sie natürlich keine Wohnung. Zudem sagte der Vermieter auch, dass er am 1. Nov. einfach anfängt zu renovieren und Wände einzureissen ob sie nun da sei oder nicht. Und er behauptete, dass sie dann auch nciht die Polizei rufen dürfe bzw bräuchte, weil er irgendwie geschützt sei und Unterstützung von der Stadt hätte.

Meine Frage: Darf der Vermieter das einfach?? Vll weiss einer von euch da Bescheid?
herbertp
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Montag 11. Oktober 2010, 05:37

Bonjour Zindagi,
Willkommen im Forum.
So wenig an Informationen wie Du uns gibst, erlauben natuerlich nicht, die Angelegenheit sachlich zu bewerten. Deine Freundin sollte im Besitz eines Mietvertragen sein, und da muß man hineinschauen und ...
Generell ist es in F noch schwieriger einen Mieter loszuwerden als in D.
(Deshalb lassen manche Besitzer lieber ein Haus leerstehen, als sich auf ewig mit einem "Besetzer" zu belasten :twisted: ) Google mal mit "resiliation de bail". Dort findest Du dann etwa dieses
http://droit-finances.commentcamarche.n ... faire.php3
aber ob das auf Deine Freundin zutrifft ist schon fraglich, weil Du nicht angegeben hast, ob die Wohnung moebliert/unmoebliert vermietet wird?
http://www.jurimodel.com/fr-contrat-bai ... iation.php
Eine rechtswirksame Kuendigung hat schriftlich zu erfolgen, der Vermieter laesst sich den Empfang bestaetigen, die Keundigung hat mit sechs Monaten/bzw drei Monaten Frist zu erfolgen. Normalerweise werden Wohnungen auf eine bestimmte Dauer vermietet und wenn die Wohnung nicht fristgemaeß gekuendigt wird, dann verlaengert sich die Mietdauer um die urspruengliche Frist. Der Besitzer kann auch nur kuendigen aus den folgenden drei Gruenden
- la reprise par le propriétaire (congé du propriétaire d'un bail meublé)
- la mise en vente location meublée (résiliation d'une location meublée pour vendre)
- et enfin la résiliation meublé pour motif légitime et sérieux (congé meublé pour motif légitime et sérieux). aber da ein Umbau geplant ist, hat er ein Motif légitime.
Und vielleicht hat er ja schon rechtzeitig gekuendigt und macht nun nur darauf aufmerksam, dass die Bauarbeiter wirklich Zeit gefunden haben und bald anruecken ...
à plus
salut Herbert
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Aperdurus
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Montag 11. Oktober 2010, 07:31

Salut,


hier gibt es auch noch eine informative Seite zur Mietvertragskündigung. Dieser Site ist der folgende Text entnommen.
Dans les trois cas, le congé doit être donné impérativement par lettre recommandée avec accusé de réception ou signifié par huissier, six mois avant l'expiration du bail. Ce délai s'entend à compter du jour de la remise effective de la lettre au locataire. Par lettre recommandée, la date d'effet est celle du retrait de la lettre par son destinataire au bureau de poste s'il était absent à la première présentation ; les lettres non réclamées sont réputées non remises. Ce délai est très important car au-delà, le contrat de location est automatiquement reconduit. Par contre en cas de remise par huissier, la date de remise du congé est celle de sa signification (en cas d'absence, l'acte est déposé en mairie).
Klar ist, daß die Kündigung - wie schon Herbert schrieb- einer exakten schriftlichen Form bedarf und daß die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Während der Heizperiode kann ohnehin niemand gekündigt werden.
Auch wenn die Rücklagen des Mieters weniger als 1,5 Jahresgehälter nach SMIC betragen, kann nur gekündigt werden, indem der Vermieter eine Ersatzwohnung anbietet.

Im Übrigen ist es immer vernünftiger, alles zu tun, um ein Mietverhältnis ohne Streit zu beenden. Die meisten Vermieter sind kooperativ und haben meist auch gute Informationen, wenn man sie um Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung bittet.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
zindagi007
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Mittwoch 13. Oktober 2010, 21:24

Bonjour

Danke dass ich so rasch geantwortet habt. Nun zu den Dingen welche noch fehlten:

Mietvertrag: liegt vor (3 Jahre), sie hat nicht gekündigt, daher würde es sich ja verlängern.
Wohnung: War unmöbeliert.
Vermieter: hat nie eine fristgerechte Kündigung geschrieben.
Freundin: Hatte nicht gekündigt, musste drin bleiben weil sie sich momentan keine (sofort zu bezahlende) Kaution, Regie-Gebüren etc leisten kann.

Da der Vermieter sie mit der Fläche der Wohnung arg betrogen hat (9qm anstatt der angegebenen 18qm) und sie Schimmelbefall hatte um den sich der Vermieter niemals kümmerte, hatte sie das Gesundheitsam vor 2 Jahren eingeschaltet. Das gesundheitsamt wiederrum sperrte diese Wohnungen für den Vermieter und erlaubte den bisherigen Mietern mietfrei dort zu wohnen, bis sich ne neue Bleibe findet. Wie gesagt, da meine Freundin sich momentan keine Kaution etc leisten kann ist sie immernoch in dieser Wohnung.

Das einzige was der Vermieter kann ist sie zu bedrohen ... ständig da aufzukreuzen oder sie anzurufen und zu sagen "wenn du am ende des Monats nicht raus bist, dann reisse ich die wände ein, ob du da bist oder nicht."

Ich habe sie 2x gefragt ob sie eine Kündigung erhielt, was sie immer verneinte. Das heisst doch, dass sie die Frist immerwieder erneuert, sofern niemand eine Kündigung einreicht oder?
Er bat ihr eine NOCH kleinere Wohnung an mit 8qm für 400€ mtl im gleichen Haus (im Grunde teurer als die jetzige Wohnung, denn 1qm weniger) ... und erpresste sie damit sogar. Problem war (so sagte sie mir), dass wenn sie dahin zieht ... ihr die Stadt nicht mehr hilft, weil die dann wohl sagen "konntest ja mit eigenen finanziellen Kräften umziehen ... dann brauchste uns nicht mehr ..." Ob das tatsächlich so ist weiss ich nicht ... :oops: also ob die Stadt dann so reagiert.
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