Hallo,
ich habe vor in Frankreich als EURL ein Ferienhaus zu erwerben, und professionell an Touristen zu vermieten ( ganzjährig) . In Deutschland gibt es die Problematik aus Sicht des FA das die Ferienhäuser/ Wohnungen falls die nicht bestimmte Voraussetzungen erfühlen unter Vermietung Verpachtung zu versteuern sind. Kennst sich da jemand aus wie das in Frankreich ist. Muss mann eine Gewerbe anmelden?
Danke voraus für Antworten.
Gruß A.
maisons de vacances
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- Registriert: Montag 29. September 2014, 16:52
Hallo Akin,
Sollte Ihr Thema noch aktuell sein, setzen Sie sich einfach per PN mit mir in Verbindung.
Dort werden Sie von mir weitergeholfen.
Herzliche Grüße & Cordi-Allemand!
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Zuletzt geändert von Webmaster am Mittwoch 1. Oktober 2014, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Werbelink entfernt
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Eigentlich ist es doch der Sinn eines Forums, dort Informationen auszutauschen, damit möglichst viele Leute etwas davon haben. Und nicht, Leute auf seine eigene Website zu locken. 

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Schöne Grüße - Yoyo
Genau so sehe ich es auch, Yoyo. Und es ist schade, dass auf diese interessante Frage von Akin noch keine Antwort erstellt wurde. Aber auf der anderen Seite hatte ich auch keine Lust, inmitten der anstrengendenYoyo hat geschrieben:Eigentlich ist es doch der Sinn eines Forums, dort Informationen auszutauschen, damit möglichst viele Leute etwas davon haben. Und nicht, Leute auf seine eigene Website zu locken.

Einkünfte, die in Frankreich erzielt werden, sind (in aller Regel) auch in Frankreich zu besteuern. Hier ein Link zur Möblierten Wohnraumvermietung.
http://www.abritel.fr/info/guide-propri ... s-location
Gruesse aus der Dordogne
Herbert
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Hallo an allen, denen das Thema "Maisons de vacances" von "Akin" interessiert,
auch wenn ich sie verstehen kann, lege ich Wert darauf Stellung zu meiner Antwort offen zu legen:
Der Beitrag bzw, die Frage von akin datiert von Mittwoch 6. August 2014, 18:22
Als erstes, das ist etwas alt und "Akin" fragt nicht nach.
Auf Grund meiner bisherigen Erfahrung in Foren, entweder hat sich das Thema erledigt, und/oder "Akin" mag nicht so lange warten und hat sich andersweitig hin gewendet...
Dementsprechend, sehe ich auch nicht ein hier eine (lange) Antwort starten (weil mit der Sachverhalt nicht ausführlich genug ist) sondern schlage vor dass er oder sie sich mit mir in Verbindung setzt.
Das sei objektiv gesehen "cyber-konstruktiver" als quasi-blind zu antworten und möglicherweise zudem ungelesen zu bleiben: Rückfragen an "Akin" hat es ja auch nicht gegeben
Also, nichts für ungut
auch wenn ich sie verstehen kann, lege ich Wert darauf Stellung zu meiner Antwort offen zu legen:
Der Beitrag bzw, die Frage von akin datiert von Mittwoch 6. August 2014, 18:22
Als erstes, das ist etwas alt und "Akin" fragt nicht nach.
Auf Grund meiner bisherigen Erfahrung in Foren, entweder hat sich das Thema erledigt, und/oder "Akin" mag nicht so lange warten und hat sich andersweitig hin gewendet...
Dementsprechend, sehe ich auch nicht ein hier eine (lange) Antwort starten (weil mit der Sachverhalt nicht ausführlich genug ist) sondern schlage vor dass er oder sie sich mit mir in Verbindung setzt.
Das sei objektiv gesehen "cyber-konstruktiver" als quasi-blind zu antworten und möglicherweise zudem ungelesen zu bleiben: Rückfragen an "Akin" hat es ja auch nicht gegeben
Also, nichts für ungut

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