Dienstag 5. Mai 2009, 16:59
Hallo Bellie
ich übertrage mein Wissen aus Deutschland, das so z.B. auch für Belgien gilt.
Du benötigst eine sogenannte Reisegewerbekarte. Diese stellt Dir, zumindest in D eine Heimatbehörde aus. Dafür wird unter anderem ein pol. Führungszeugnis benötigt. Warum ??? In D kostet der Spass dann auch noch ca. 300-400€. Gilt dafür aber für immer. Damit mußt Du dich aber auch gleichzeitig selbständig machen. Mit dieser Deiner neuen Reisegewerbekarte kannst Du dann bei der Gemeinde vorstellig werden, wo Du den Verkaufsstand zeitweise aufbauen willst. Wie das mit dem Lebensmittelschein ist, keine ahnung, kann ich aber Freunde fragen. Wie gesagt, mit dem Schein kann man auch nach Belgien, dort wird sie auf dem Markt akzeptiert. Im Rahmen der EWG...
Ich hoffe, das hilft noch ein bischen.
Gruß
Joachim
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Nelly Sachs