Vandalismus an PKW - Anspruch auf Rechtsschutz?

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Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Samstag 13. September 2008, 13:47

Ich fuhr vor etwa drei Wochen Vormittags durch die Innenstadt und wurde von einem ausscherenden Wagen fast angerempelt. Ich fuhr staubedingt nur Schrittgeschwindigkeit. Der Fahrer des anderen PKW's sprang wutentbrannt aus seinem Wagen, beschimpfte mich und trat mit voller Wucht eine Beule in die Seite meines Wagens. Während ich aus meinem Wagen stieg, um den Schaden zu betrachten, war "Gottseidank" bereits die Zivilpolizei da und nahm u.a. auch die Personalien des Schadensverursachers auf. Nach späterer Polizeiaussage, soll der Angreifer zum Zeitpunkt der Tat ein familiäres Problem gehabt haben.
Ich war unmittelbar danach auf Anraten der Zivilpolizei zum Kommissariat gegangen, um den Vorfall zu melden. Ein paar Tage später erhielt ich einen Anruf von der Polizei, dass ich meinen Wagen zur Reparatur vorbeibringen könnte. Ich solle den Wagen am Kommissariat jemanden übergeben und später wieder abholen. So bin ich hingefahren und wartete vergebens auf denjenigen, der den Wagen zur Reparatur mitnehmen sollte und fuhr wieder nach Hause. Ein anderes Mal wurde ich wieder von der Polizei zum Kommissariat gebeten, um über die Schadenshöhe einen Scheck zu erhalten. Ich fuhr wieder zur Polizei und wartete vergeblich auf die Person, die den Scheck überreichen sollte. Nun soll ich laut Polizei warten, da der Angreifer nicht genügend Geld hätte, um den Schaden zu bezahlen.
Meine PKW-Versicherung tritt weder für den Schaden, noch für die Beitreibung des Geldes ein.

Da ich zusätzlich zu meiner PKW-Versicherung noch eine andere Versicherung bei der MAAF abgeschlossen hatte, nahm ich an, es wäre eine Rechtsschutzversicherung, wie man sie in Deutschland kennt.
Die zusätzliche Versicherung der MAAF nennt sich: "ASSURANCE MULTIRISQUE" und soll MA FAMILLE, MON ARGENT und MON ACTIVÉ PROFESSIONELLE umfassen. Auf dem Prospekt steht zusätzlich in grossen Buchstaben TEMPO und HABITATION.
Ist bewegliches Eigentum nicht gegen Vandalismus in dieser Versicherung enthalten? Ich erwarte ja nicht, die Zahlung des Schaden von der Versicherung, aber doch wenigstens die Anwaltskosten für die Beschaffung des Geldes. Die Schuld wurde bereits laut Polizei vom Angreifer schriftlich akzeptiert.
Wenn ich nicht tätig werde, wird die Sachen im Sande verlaufen und ich darf für den Schaden selbst aufkommen. Wie kann ich mir in dieser Situation helfen?
made
Beiträge: 12
Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 16:15

Donnerstag 18. September 2008, 15:54

Hi,
ich hab mir das mal angeschaut. Diese Versicherung ist eine Art Hausratversicherung kombiniert mit einer Art Haftpflichtversicherung, Schutzbrief etc. Falls im Zusammenhang mit der Wohnung das Auto in der zb Garage beschädigt wird oder etwas abgebaut wird (Spiegel etc.) ist der Wert bis ca 1700€ versichert. Rechtschutz nur was mit Privatleben zu tun hat..also wenn fremdes Eigentum beschädigt wird. Ausschluss ist aber wenn man selbst ein Fahrzeug mit Motor fährt. Eine Aufstellung findest du unter dem Link (PDF)

http://www.maaf.fr/assurances/upload/do ... tation.pdf

Ich habe das soweit nur überflogen und komme zu dem Schluss, wenn das Auto in der Privatgarage oder Parkplatz gestanden hätte, hätte die Versicherung gezahlt, eine klassische rechtschutzversicherung wie wir das aus D kennen, konnte ich in den Beschreibungen nicht erkennen.

Ich hoffe es hilft etwas
Viele Grüße
Mik
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Freitag 19. September 2008, 07:49

Von einem solchen Vorgang, den Wagen zur Reparatur bei der Polizei abgegeben oder auf der Dienststelle einen Scheck abholen, habe ich noch nie gehört. Da muß sich ein Anrufer ein Scherz geleistet haben.
Da hier ein Fall einer vorsätzlichen Sachbeschädigung vorliegt, die nicht mit einem beteiligten Auto verursacht wurde, ist das kein Haftpflichtfall des Beteiligten.
Ich wäre mit dem Wagen in eine Garage gefahren, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den Täter zur Zahlung aufgefordert. Diese Forderung ggf. dann im Mahnverfahren eingeklagt.
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Aperdurus
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Freitag 19. September 2008, 12:00

Salut Richard,

ich gebe Dir den Rat, zum Versicherungsagenten Deiner Versicherung zu gehen. Nicht zur Versicherung selbst. Der Agent hat immer ein Interesse daran, Dir weiterzuhelfen, weil er u.U. ein Neugeschäft wittert.

In einem ähnlichen Fall, den ich auf dem Gewährleistungssektor mit einem Handwerker hatte, hat sich meine Versicherung großartig eingeschaltet. Sie hat, obwohl ich ebenfalls nicht rechtsschutzversichert war, dem Handwerker gegenüber behauptet, daß sie meine Interessen verträte und falls er nicht reagiere, ein Gutachter mit den und den Folgekosten für ihn eingeschaltet würde.
3 Tage später war der Handwerker, der zuvor mehr als ein halbes Jahr nicht reagiert hatte, da und brachte den Schaden in Ordnung.
:wink: Natürlich habe ich danach eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Das war mir die Sache wert. :D

Gruß Aperdurus
Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Freitag 19. September 2008, 17:30

Vielen Dank für die Antworten.
Der Link zum PDF File von "made" führt zum Inhalt meines Vertrages mit der MAAF. Also "Haftungsauschluss".
Der Schaden wurde in einem Gutachten auf ca. 490 EUR beziffert und wurde noch nicht repariert.
Die Reaktion der Polizei war schon merkwürdig. Die Zivilstreife nahm die Personalien am Ort des Geschehen auf und bat mich, beim Kommissariat vorbei zu kommen.
Circa zwei Stunden später am Kommissariat wusste niemand etwas von dem Angriff und ich musste die Geschichte protokollieren lassen. Zudem sollte ich den Angreifer in einer Fotodatenbank identifizieren. Rein zu fällig konnte ich mich wenigstens noch an das Autokennzeichen erinnern. Ich wies auch auf die Polizeistreife hin, die die Personalien zu diesem Vorfall notiert hatte.
Tage später erhielt ich den ersten Anruf von der Zivilpolizistin. Sie sei leider erst später durch das "von mir genannte Autokennzeichen" im Polizeiprotokoll aufmerksam geworden. Offensichtlich hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich mir das Kennzeichen des Angreifers gemerkt hatte. Sie sagte, dass sie vom Angreifer ein eigenes Protokoll angefertigt hätte, in dem er sein Verschulden eingesteht und für den Schaden aufkommen möchte. Ich könne dieses Protokoll jedoch nicht bekommen, höchstens ein Anwalt hätte Anspruch darauf. Sie forderte mich auf, meinen Wagen zur Reparatur zum Kommissariat zu bringen. Allerdings ergebnislos, wie schon in meinem ersten Beitrag beschrieben. Mittlerweile weiss ich, dass der Angreifer und die Person von der Werkstatt, die meinem Wagen reparieren sollte, befreundet sind. Der befreundete Werkstattinhaber wollte angeblich auch den Scheck bei der Polizei übergeben. Ich habe den Eindruck, dass hier jeder jeden kennt. Und ich bin der Ausländer.

Die MAAF wies mir eine Werkstatt zu, wo ich einige Tage später den Schaden begutachten lassen sollte. Nach dem das Gutachten bei der MAAF eingetroffen war, sendete das Büro der MAAF eine Kopie meines Polizeiprotokolls und des Gutachtens an die Zentrale der MAAF. Dann erhielt ich ein Schreiben aus St. Etienne von der MAAF, dass sie nach Überprüfung der Verträge keinerlei Haftung übernehmen. Ich war immer in einem Grossraumbüro mit wechselnden Angestellten der MAAF hier vor Ort konfrontiert. Alles wird nur durchgereicht. Mein Ansprechpartner befindet sich jedoch in St. Etienne und ich bin in Südfrankreich. Das Verhältnis ist sehr steril. Ich habe da keine Hoffnung auf Hilfe mehr.

Ein Gutachten ist vorhanden. Wie leite ich hier in Frankreich ein Mahnverfahren ein?

Ich kann gar nicht beschreiben, wie ich mich hier fühle. Ich lerne bereits "Spanisch".

PS: Die Zivilpolizistin arbeit wirklich auf dem Kommissariat und ich habe zumindest den Namen und die Adresse des Schadensversachers handgeschrieben auf einem Zettel erhalten.
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Samstag 20. September 2008, 18:34

Es geht eigentlich ganz genau wie in Deutschland.
Den Verursacher mit der Zahlungsaufforderung anschreiben, eine Kopie des Kostenvoranschlag mitschicken, eine genaue Zahlungsfrist setzen (nicht in 14 Tagen oder bis Monatsende) und darauf hinweisen das dann bei Verzug anwaltliche Kosten entstehen. Dieses Schreiben als Einschreiben versenden.
Einen Advokaten bei Verzug suchen, der dann alles weitere erledigt.
Gruß Emile
Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Dienstag 23. September 2008, 15:45

Mein Ansprechpartner aus St. Etienne hat dem Tribunal die Rechnung der Werkstatt geschickt und hat sich im ganzen dreimal bei der Zivilpolizistin im Kommissariat gemeldet. Daraufhin bestellte sie mich wieder in ihr Büro und zahlte die erste Rate in Bar aus. Ausserdem bat sie mich, meinem Versicherungsvertreter mitzuteilen, dass er sich nicht mehr beim Tribunal melden solle. Sie war sichtlich verärgert. Dieser Fall läge nun nicht mehr in ihrer Hand, weil er durch das Tribunal offiziell geworden sei. Das Tribunal muss scheinbar einer Zahlung auf Raten zugestimmt haben.
Ich bin natürlich froh, wenn der Schaden zur Not durch Ratenzahlung ausgeglichen wird. Aber ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, weshalb ich in dieser Sache nie von der Polizei oder dem Gericht angeschrieben werde. Auch heute, bei der Barauszahlung in ihrem Büro, erhielt ich keine Kopie der unterschriebenen Quittung. Kein Aktenzeichen, einfach "Nichts". Ich werde also jede Rate in Bar auf Zuruf vom Kommissariat abholen.
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