Kuriose Gesetzesregelung in Le Lavandou

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cassis
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Sonntag 2. September 2007, 22:17

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STERBEN UNZULÄSSIG (FRANKREICH)
Im malerischen Küstenort Le Lavandou an der Côte d’Azur ist das Leben süss – und das Sterben für die grosse Mehrheit der Bewohner ausdrücklich verboten. Am 19. September 2000 hat der Bürgermeister des 5000-Seelen-Ortes kraft seines Amtes verfügt: «Personen, die auf dem Friedhof über keinen bereits reservierten Grabplatz verfügen und trotzdem in Le Lavandou begraben zu werden wünschen, ist das Sterben untersagt.»

Wie Bürgermeister Gil Bernardi betont, ist der ungewöhnliche Erlass weniger als Auflehnung gegen die Endlichkeit menschlichen Daseins zu verstehen («Politiker sind nicht allmächtig, auch wenn es viele glauben») denn als Protest gegen die Machtwillkür der übergeordneten Verwaltung. Wie die Hotels zur Hauptsaison ist auch der Friedhof des beliebten Ferienorts und Altersruhesitzes längst ausgebucht; die Gemeinde erwarb deshalb ein neues Grundstück in Meeresnähe, um für ihre Bewohner eine neue Stätte der ewigen Ruhe anzulegen. Das Verwaltungsgericht in Nizza schritt ein und stoppte das Projekt aus Gründen des Uferschutzes.

Dieser Entscheid, grollt seither der Bürgermeister, verunmögliche es der Gemeinde, der Verpflichtung nachzukommen, «alle verstorbenen Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde auf Gemeindegebiet gemäss ihrem Kultus und Glauben zu bestatten». Und weil er nicht einfach nach einem neuen Platz für den künftigen Friedhof suchen wollte, beschloss er kurzerhand, dass in seinem Dorf nur noch sterben dürfe, wer auch einen Grabplatz habe oder wenigstens in einem Familiengrab Unterschlupf finde. Strafen für Fehlbare sind aus offensichtlichen Gründen keine vorgesehen.

Jedem, der noch keinen Platz auf dem Friedhof hat, rät der Bürgermeister jedoch: «Einen guten Dienst erweisen der Gemeinde wie auch den Angehörigen all jene, die sich kremieren lassen.»

Gruss Klaus

P.S. Wohl ebenso skuriel wie, daß man in Frankreich sein Schwein nicht Napoleon nennen darf oder es verboten ist, sich auf Bahnübergängen zu küssen.
Zuletzt geändert von cassis am Sonntag 2. September 2007, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Aperdurus
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Montag 3. September 2007, 08:51

Hat damals eigentlich das FF schon existiert?
Was hat sich in den sieben Jahren seither getan in Le Lavandou?

Gruß Aperdurus
Zuletzt geändert von Aperdurus am Montag 3. September 2007, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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salchow
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Montag 3. September 2007, 14:30

Mir war bekannt, dass es dieses Gesetz mit dieser Begründung irgendwo gibt, ich wusste aber nicht wo.
Danke für den Hinweis!
les cigales
Beiträge: 314
Registriert: Sonntag 9. Januar 2005, 10:24

Montag 3. September 2007, 18:05

Kurioser ist noch ein Gesetz, daß aus der Zeit Ludwig's des XIV. stammt, wonach sich seine Frau beklagte, daß die Taschentücher und Tischwäsche unterschiedliche Grössen haben, worauf er das Gesetz einführen ließ, daß die Breite wie Länge ein Maß zu sein haben.

Gruss Klaus
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