In Frankreich ein Kind bekommen

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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Jessie
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Dienstag 13. Januar 2009, 10:49

Hallo zusammen,

bin schon länger auf der Suche nach Informationen, wie es abläuft, wenn man als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt und ein Kind zur Welt bringt.

An wen muss man sich nach der Geburt (oder vielleicht schon vor der Geburt)?
Staatsangehörigkeit und Pass...
Kindergeld aus Deutschland oder Frankreich...

Mir brennen sooooo viele Fragen auf der Zunge, vielleicht kennt jemand eine seriöse Quelle... ich freue mich über hilfreiche Antworten

Jessie
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Gero
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Dienstag 13. Januar 2009, 22:01

Hallo
unsere Tochter ist vor nun bald 8 Jahren in Montpellier geboren. In der Regel, und soweit ich mich (als Mann :wink: ) erinnern kann, wird man ja schon mal von einem Frauenarzt begleitet und bekommt regelmäßige Termine für die ganzen Vorsorgeuntersuchungen.
Damit bekommt man den ganzen Papierkram, den man bei der CAF einreichen muss, um schon das entsprechende Kindergeld zu bekommen, das in Frankreich ab dem 5. oder 7. Monat bezahlt wird. Allerdings keine Ahnung, ob das noch so ist (?).
Daraus ergibt sich schon eine Menge von alleine, auch was Geburtsvorbereitungskurse, Geburt, Krankenhaus angeht..einfach dem Pfeil folgen :wink:
Staatsangehörigkeit ist, glaube ich, nur automatisch französisch, wenn ein Elternteil auch Franzose ist, was bei uns nicht der Fall war. Wir haben damals einen Kinderausweis von der Botschaft in Marseille gehabt.
Hoffe damit die dringlichsten Fragen beantwortet zu haben. Gut aufgehoben bist Du für sowas auch im Nachbarforum: connexion-allemande.com
Die haben da eine extra Rubrik mit sicherlich neueren Informationen als meine veralteten Angaben.
Don't worry, es ist noch Kind im Bauch geblieben :mrgreen:
Gruß
Gero
Jessie
Beiträge: 18
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Mittwoch 14. Januar 2009, 13:58

Hallo Gero,

das hört sich ja "ganz einfach" an.

Am meisten interssiert mich, wie der administrative Kram mit Deutschland läuft. Ich habe im Prinzip momentan nichts mit Deutschland zu tun (Wohnsitz, Arbeit, Versicherung = komplett in Frankreich). Mein Lebensgefährte jedoch hat einen Delegationsvertrag und leistet seine Sozialabgaben in Deutschland.

Bekannte von uns, die allerdings schon mit den Kindern nach Frankreich gekommen sind, beziehen auch das Kindergeld aus Deutschland.

Bin etwas verwirrt...
Jessie
gittachen
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Sonntag 18. Januar 2009, 18:52

Eine seriöse Quelle wird wohl das Konsulat oder die Botschaft sein.....
Wildsau
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Dienstag 3. März 2009, 16:39

Gero hat geschrieben: Staatsangehörigkeit ist, glaube ich, nur automatisch französisch, wenn ein Elternteil auch Franzose ist, was bei uns nicht der Fall war. Wir haben damals einen Kinderausweis von der Botschaft in Marseille gehabt.
Staatsangehörigkeit eines in Frankreich geborenen Kindes ist meines Wissens Französisch - und wenn es auf der Zwischenlandung in Paris - Roissy geboren ist (ius patriae).

Anderer Fall : Meine (maskulin, Deutscher) Kinder sind in Bonn geboren, wurden von der Klinik beim Standesamt der Stadt Bonn angemeldet und sie haben einen deutschen Kinderausweis (ius sanguinis) erhalten. Weil die Mutter der Kinder Französin ist, haben wir die lieben Kleinen auch noch im französischen Konsulat in Bonn gemeldet, was zum Eintrag in unser französisches Familienbuch geführt hat. So hatten die Kinder zwei Staatsangehörigkeiten. Nach früherer Rechtsauslegung sollten sie sich spätestens mit ihrem 18ten Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, weil Deutschland keine doppelten Staatsangehörigkeiten mag. Nach Umzug nach Frankreich haben wir die deutsche Achse nicht weiter erfolgt. Vor ein paar Wochen kam die Tochter an und meinte, sie hätte eine Kollegin in der Firma, die einen französischen und einen deutschen Pass hätte. Und siehe da, selbst deutsche Rechtsauslegungen weichen mit den Jahrhunderten auf und so sind denn nun doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.

Folgerung: Es ist vielleicht mal nützlich, zwei Staatsangehörigkeiten zu haben und somit schlage ich vor, das Neue beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden und dann mit den dort erhaltenen Dokumenten zur nächsten konsularischen Vertretung der BRD zu gehen.

TIPP: Laßt Euch einen Pack (20) Kopien der Geburtsurkunde ausstellen und dazu auch noch die internationale Version (10) dazu. Davon braucht man im Laufe seines Lebens recht viel und eine Nachbestellung ist teuer und zeitraubend.

Angestellte meines früheren Arbeitgebers, die ins Ausland delegiert waren, bekamen vom zuständigen Arbeitsamt des Arbeitgebers (in unserem Fall Bonn) das Kindergeld. Und böse Menschen behaupten, man könne parallel hierzu auch noch das großzügigere französische Kindergeld kassieren. Habe aber hiervon keine Bestätigung und habe es selbst nie ausprobiert.

Es grüßt aus der Kälte (nix sonnendurchflutet)
Humboldt
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Dienstag 3. März 2009, 23:35

Wildsau hat geschrieben:
Staatsangehörigkeit eines in Frankreich geborenen Kindes ist meines Wissens Französisch - und wenn es auf der Zwischenlandung in Paris - Roissy geboren ist (ius patriae).

Es grüßt aus der Kälte (nix sonnendurchflutet)
Das ius patriae (droit du sol) gilt auch für Geburten in der Luft (sicher wenn Abflug oder Landung in Frankreich?) und auf Schiffen (ob auf Atom-U-Booten, weiss ich nicht).
Das mit den 18 Jahren war kein Zwang, sondern ein Wahlrecht, bei jungenn Männern Problem des doppelten Wehrdienstes (am Hindukush?)

So wie bei uns heute im Innern der Bretagne das Wasser runterkommt, hat REDON morgen abend die erste Hochwasserwelle, also Gummistiefel ans Bett stellen. Die Kröten wandern seit heute.
nacra
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Dienstag 3. März 2009, 23:53

Hallo Wildsau, du schreibst:
Staatsangehörigkeit eines in Frankreich geborenen Kindes ist meines Wissens Französisch - und wenn es auf der Zwischenlandung in Paris - Roissy geboren ist (ius patriae).
Bei uns - grenznahes Gebiet zu F - ist es sehr beliebt, dass deutsche Ihre Kinder in französischen Kliniken entbinden. Diese Kinder erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit mit Option, ab 18 Jahren die französische Staatsangehörigkeit zu erwerben. (Diese Info habe ich aus unserer deutschen Lokalpresse) Inhaltlich kann ich dies weder bestätigen noch widersprechen. Allerdings entspricht diese Aussage nicht DEINER.
Wer kann zu welcher Aussage was sagen.....

Grüße
Gerhard
gittachen
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Mittwoch 4. März 2009, 01:39

mal bei der Botschaft nachsehen. Dort ist folgendes beschrieben:

Staatsbürgerschaftsrecht: Die französische Staatsangehörigkeit
Die französische Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung und kraft Gesetzes erworben werden.

Das am 1. September 1998 in Kraft getretene geänderte Staatsangehörigkeitsrecht (Gesetz Nr. 98-170 vom 16. März 1998) räumt dem Grundsatz des Bodenrechts wieder eine größere Bedeutung ein. Nachfolgend seine wichtigsten Bestimmungen.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit

nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis)

Kinder erhalten die französische Staatsangehörigkeit bei Geburt, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Besitz der französischen Staatsangehörigkeit ist. Bei Adoptivkindern gilt diese Regelung nur im Falle einer Volladoption.

Das Abstammungsprinzip gilt für die Kinder nur dann, wenn zumindest ein Elternteil vor dem 18. Geburtstag des Kindes die französische Staatsbürgerschaft erhält.

Nicht in Frankreich geborene Kinder und Kinder mit nur einem französischen Elternteil können die französische Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.

nach dem Geburtsortsprinzip (ius soli)

Kinder, die in Frankreich geboren sind, erhalten die französische Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil auch in Frankreich geboren ist.

Andernfalls wird die französische Staatsangehörigkeit in Frankreich geborenen Kindern nur dann übertragen, wenn die Eltern unbekannt, staatenlos oder ausländischer Staatsangehörigkeit sind und ihnen ihre Nationalität nicht übertragen.

Wer vor dem 1. Januar 1994 in Frankreich geboren wurde und ein Elternteil hat, das noch vor der Unabhängigkeit in einem ehemaligen französischen Überseegebiet geboren ist, ist in vollem Besitze der französischen Staatsangehörigkeit.

Dasselbe gilt für all jene, die nach dem 1. Januar 1963 in Frankreich geboren wurden und von denen mindestens ein Elternteil vor dem 3. Juli 1962 in Algerien geboren wurde.

Der Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, insbesondere auf Grund der Geburt oder eines Wohnsitzes in Frankreich

Seit dem 1. September 1998 erhalten in Frankreich geborene Kinder ausländischer Eltern die französische Staatsangehörigkeit mit der Volljährigkeit, wenn sie zum Zeitpunkt der Volljährigkeit ihren Wohnsitz in Frankreich haben und seit dem Alter von 11 Jahren mindestens 5 Jahre lang, mit oder ohne Unterbrechung, ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich hatten.

Unter bestimmten Bedingungen kann die französische Staatsangehörigkeit schon früher erworben werden:

- ab 16 durch Erklärung des Minderjährigen selbst, vorausgesetzt, er erfüllt die oben genannten Wohnsitzvoraussetzungen;

- ab 13 durch Erklärung der Eltern des Minderjährigen und mit dessen persönlicher Zustimmung, wenn er seit dem Alter von 8 Jahren in Frankreich wohnhaft ist.

Die französische Staatsangehörigkeit kann abgelehnt werden. Ein in Frankreich von ausländischen Eltern geborener Jugendlicher, der die Nationalität eines ausländischen Staates nachweisen kann, kann die französische Staatsangehörigkeit ablehnen. Dazu räumt das Gesetz einen Zeitraum von sechs Monaten vor und zwölf Monaten nach der Volljährigkeit ein.
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611

alles klar???
Wildsau
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Mittwoch 4. März 2009, 19:20

Die Gittachens Antwort bringt mich auf die Idee, daß es der Moses und seine Jungs damals doch recht gut hatten: die hatten zehn Gebote, die einfach geschrieben waren und die jeder verstanden hat. Und dann hat die Evolution einen Knick bekommen und hat die Juristen durchrutschen lassen.

Frage: Heißt die officielle Sprachregelung ius patriae oder ius soli ? Oder ist beides richtig ? Ich weiß nur, daß sowohl patriae, als auch soli und sanguinis Genitiv ist.

Für Humboldt: Tsunami noch nicht in Redon eingetroffen, wird wohl in Guipry-Messac versackt oder versickert sein.

Es grüßt
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Aperdurus
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Mittwoch 4. März 2009, 21:26

Salut,

es scheint so, daß ius sanguinis höher angeordnet ist als ius soli. Ius sanguinis bedeutet, daß mindestens einer der Elternteile die französische Staatsbürgerschaft hat (Abstammungsprinzip).
Bei der Staatsbürgerschaft gemäß ius soli kann der neue Erdenbürger allein dadurch, daß er auf französischem Boden geboren ist, die französische Staatsbürgerschaft erwerben. Wenn er sie denn will, mit 18. Automatisch erwirbt er sie, wenn auch einer der beiden Elternteile -ohne Franzose zu sein- auf französischem Boden geboren ist.

@wildsau : Natürlich Genitiv. Hast Du Bastian Sick gelesen?

Gruß Aperdurus
Wildsau
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Donnerstag 5. März 2009, 09:05

Aperdurus hat geschrieben:Salut,

@wildsau : Natürlich Genitiv. Hast Du Bastian Sick gelesen?

Gruß Aperdurus
@Aperdurus : Nein, wurde aber 7 lange Jahre mit Latein gequält. Long time ago. Und Restbestände davon sind mir immer noch im Gedächtnis.

Grüße von
Humboldt
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Donnerstag 5. März 2009, 12:21

Tityre, tu patulae recubans sub tegmine fagi,....
Beginn eines der Hirtengedichte Vergils, in dem er die angebliche Idylle des Landlebens
im bürgerkriegsgeschüttelten Rom dem Stadtleben gegenüberstellt.
Alles wiederholt sich.
In der Kleinstadt Graz (Austria) wurden am letzten Wochenende erstmals Autos abgefackelt. Brest, St. Brieuc, St. Lô, Rennes, Strasbourg - um nicht allzu grosse Städte zu nennen - kennen das auch. Mehr als 40.000 Autos jährlich in F.
Kann da Latein nicht trösten?
Ich habe, lieber Sanglier, Anfang der 80er bei einer Rückfahrt nach D. (auf einer der Nebenstrecken, die 4voies gab es noch nicht) nach Weihnachten
mich kaum über die Brücke am Oust (Malestroit?) oder der Vilaine getraut, so hoch lief das Wasser über die Brücke.
Rinder standen bis zum Widerrist auf erhöhten Stellen der Weiden im Wasser.

Dabei werden in 3 1/2 Monaten die Tage schon wieder kürzer.
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Bine
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Donnerstag 5. März 2009, 12:41

Aber das hat jetzt nicht wirklich etwas mit den Thema dieses Threads zu tun.... :shock:
Wildsau
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Donnerstag 5. März 2009, 12:48

Wir kommen vom Thema ab, da reagieren die Oberthemenverwalter manchmal sehr kritisch. Unser Oberthema lautet: Geburt - Staatsangehörigkeit - Kindergeld. Schlage deswegen folgenden Text vor: Ich fuhr damals, es war x Jahre nach meiner Geburt, und ich war noch im Vollbesitz meiner deutschen Staatsanghörigkeit, bei Malestroit über die Oust, um mein Kindergeld in Deutschland zu kassieren. .... :lol:

Ich bin zu lange aus der Schule raus. Wat issene thread?? In meinem Wörterbuch steht FADEN.

Es grüßt
die
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Bine
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Donnerstag 5. März 2009, 13:41

Wildsau hat geschrieben:Wir kommen vom Thema ab, da reagieren die Oberthemenverwalter manchmal sehr kritisch. Unser Oberthema lautet: Geburt - Staatsangehörigkeit - Kindergeld. Schlage deswegen folgenden Text vor: Ich fuhr damals, es war x Jahre nach meiner Geburt, und ich war noch im Vollbesitz meiner deutschen Staatsanghörigkeit, bei Malestroit über die Oust, um mein Kindergeld in Deutschland zu kassieren. .... :lol:

Ich bin zu lange aus der Schule raus. Wat issene thread?? In meinem Wörterbuch steht FADEN.

Es grüßt
die
Gerne helfe ich in meiner Funktion als sogenannte Oberthemenverwalterin :| , auch allgemein als Moderatorin :wink: bezeichnet, weiter: siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Thread_(Internet)
Zum Thema abweichen: Jeder, der sich in diesem Frankreich-INFO-Forum über ein Thema informieren möchte, freut sich, wenn er diese Information auch über die Suche einfach finden kann und sich eben nicht zwischen Off-Topic-Beiträgen mühsam zusammensuchen muss :shock: . Jedem Nutzer dieses Forums ist es freigestellt zu einem ihm wichtigen/interessanten Thema einen neuen Thread/Thema in dem relevanten Forumsbereich zu eröffnen und bei privaten Mitteilungen kann man auch jederzeit zu der Funktion der privaten Nachricht, hier auch kurz PN genannt, greifen .:mrgreen: :shock:
Mit herzlichen Grüssen

Bine
P.S.: Falls zu dem Thema Regen/Überschwemmung weiterer Disskussionsbedarf besteht, werde ich die obigen Beiträge gerne von diesem Thema/Thread hier abtrennen und als eigenen Thread/Thema eröffnen.
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