Doppelte Staatsbürgerschaft

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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Katinka2
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 19. Mai 2015, 12:38

Dienstag 19. Mai 2015, 12:50

Hallo
Ich weiß nicht so recht wo dieses Thema reinpassen könnte, daher wähle ich mal das allgemeine Forum.

Ich selbst bin in Frankreich geboren worden, habe eine französische Mutter und einen deutschen Vater. Damals habe ich beide Staatsbürgerschaften bekommen, auch einen franz. Kinderausweis, der bis zu meinem 18 Geb. (1988) befristet war.

Ich lebe seit 1980 in Deutschland. Habe inzwischen eine Tochter und bin mit einem Deutschen verheiratet.

Hier meine Fragen:

-Besitze ich noch beide Staatsbürgerschaften, auch wenn der Ausweis längst abgelaufen ist?
-Könnte ich problemlos einen neuen französischen Pass beantragen?
-Ist meine Tochter, die in D geboren wurde, automatisch durch mich auch doppelt Staatsangehörig?
-Und könnte auch mein Mann die französische Staatsbürgerschaft beantragen (sind länger als 4 Jahre verheiratet).
-Welche Vorteile könnte mir das bringen? :D

Danke für Antorten :D

Katinka
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Mittwoch 20. Mai 2015, 23:01

Katinka2 hat geschrieben:
-Besitze ich noch beide Staatsbürgerschaften, auch wenn der Ausweis längst abgelaufen ist?
Wenn Ihnen auf Ihrer Bali-Reise der Pass ins Wasser fällt, sind Sie dann staatenlos? Na also! Fragen Sie Ihren Mann oder Ihr Kind, was daraus folgt.
-Könnte ich problemlos einen neuen französischen Pass beantragen?
Problemlos nur, wenn Sie die nötigen Unterlagen beschaffen können
-Ist meine Tochter, die in D geboren wurde, automatisch durch mich auch doppelt Staatsangehörig? Nein, da hätten Sie sich drum kümmern müssen, der Staat verlangt mündige Bürger. Oder ist jemand aus Frankreich regelmässig vorbeigekommen und hat nach Nachwuchs gefragt, um diesen in den Etat Civil einzutragen?
-Und könnte auch mein Mann die französische Staatsbürgerschaft beantragen (sind länger als 4 Jahre verheiratet).Ja wenn er 5 Jahre ununterbrochen in F. gelebt hat und Steuererklärungen abgegeben hat.
-Welche Vorteile könnte mir das bringen? Wieso IHNEN? und in welcher Situation? Und was ist DAS? :D

Danke für Antorten :D

Katinka
Tonton
Beiträge: 489
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Freitag 22. Mai 2015, 11:14

@ Katinka, zu Deinen Fragen:
Frankriech ist ziemlich tolerant mit der eigenen Staatsangehörigkeit:
ja, Du bist weiterhin Französin, auch Deine Tochter kann problemlos einen Pass bekommen (kurzer Eintrag ins Register, bei im Ausland geborenen Franzosen ist der "Etat Civil" in Nantes für zuständig. Ruf bei der Botschaft an)

Vorteile: siehe oben ! Sonst gibt'"s keine weiteren, ausser, dass man dann auch bei bestimmten Wahlen in Frankreich mit abstimmen darf (wenn man wirklich noch dazu Lust haben sollte).
Tonton
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Wohnort: 21°Süd 55°Ost

Freitag 22. Mai 2015, 11:40

Tonton hat geschrieben: Vorteile: siehe oben ! Sonst gibt'"s keine weiteren, ausser, dass man dann auch bei bestimmten Wahlen in Frankreich mit abstimmen darf (wenn man wirklich noch dazu Lust haben sollte).
Oups, ich habe noch vergessen, die Pflichten: es gibt zwar keinen Wehrdienst mehr, aber auch Deine Tochter wird mit 18Jahren dann mal für einen Tag in der Kaserene antreten dürfen: igend eine Musterung, mti viel Blah blah, bürgerlichen Pflichten, etc. ....
Vielleicht kommt sie auch drum herum, wenn sie dann gerade im Ausland wohnt.
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