Deutsches Kindergeld in Frankreich beziehen

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Fran
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 28. Juni 2002, 14:47

Freitag 28. Juni 2002, 14:59

Wer kennt sich aus??? Gibt es eine gesetzlich zulässige Möglichkeit, als in Frankreich lebende und arbeitende Deutsche(bei franz. Unternehmen) das deutsche Kindergeld in Anspruch zu nehmen.
Beide Kinder leben hier bei mir in Frankreich und ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Kinder. Würde es etwas bringen, dem (immer noch in Deutschland lebenden Kindesvater) das gemeinschalftliches Sorgerecht zu erteilen, so dass dieser damit das Kindergeld beantragen könnte? Allerdings gehen beide Kinder hier zur Schule (collége und ecole maternelle).
Besten Dank von einer völlig unterbezahlten Mutti.

Fran
tine
Beiträge: 24
Registriert: Freitag 19. April 2002, 14:35
Wohnort: Rheingau

Freitag 28. Juni 2002, 16:01

Hallo Fran,
ich kann Dir für solche Fragen den heißen tip von Michael aus diesem Forum: http://de.groups.yahoo.com/group/IDAFrance/ nur empfehlen. Ist eine Newsgroup für in Frankreich lebende Deutsche, vor allem Frauen sind dabei. Eine sehr nette und informative Seite.
Viele Grüße
chrisTine
Michael Kuss
Beiträge: 85
Registriert: Dienstag 16. April 2002, 21:33
Wohnort: Frankreich

Sonntag 30. Juni 2002, 23:27

Ja, Tine, ich habe im ersten Augenblick auch an diese Gruppe gedacht, das sind meistens in Frankreich lebende deutsche Frauen (Mütter), die einiges an Erfahrung zusammenbringen, udn vielleicht mit einem Tipp helfen können. Leider sind die meisten Mitglieder in den kommenden Wochen im Urlaub. Trotzdem: Versuchen!

Meine eigene Einschätzung der Lage: Deutsches Kindergeld wird an in Deutschland und dort zur Schule gehende Kinder gezahlt. Die Übergabe des Sorgerechts an den Vater würde in diesem Fall nicht viel (Positives) bringen, höchsten einen weiteren Nachteil, der vom Verhalten des Vaters abhängig sein könnte, aber diese Situation kann die Mutter am besten einschätzen.

Wer in Frankreich arbeitet und seine Familie hier integriert hat, unterliegt völlig französischen (Sozial)- und Arbeitsgesetzen, auch was das Kindergeld betrifft. Wenn in solchen Fällen das Geld für eine unterbezahlte Mutter nicht reicht, sollte sie sich an den "Service Social" ihrer Mairie wenden und Kinderbeihilfe
im Rahmen der Familienhilfe beantragen. Das ist weder Sozialhilfe noch was Abwegiges oder Beschämendes, sondern ein französisches Recht für alle alleinerziehenden Mütter, egal ob Französin oder hier legal lebende Ausländerin. Die Durchführung einer solchen Aktion kann eine Weile dauern udn ist vor allem mit vielen Formularen verbunden. Bevor die was bewilligen, muss man einen Haushalts-Striptease ausführen und etliche Dokumente beibringen (z.B. deutsches Scheidungsurteil in franz. Übersetzung, und ähnliche Kleinigkeiten, z.B. den Beweis des Sorgerechts, und den Nachweis des nichtzahlenden Vaters)
Bonne Chance.
Michael
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