calcul des droits bei Grundschuldeintrag??

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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mberg
Beiträge: 8
Registriert: Donnerstag 22. August 2002, 12:50

Mittwoch 27. November 2002, 13:57

Liebe Frankreichfreunde,
Mein französscher Notar hat mir gerade nebenseinn normalen, für mih schon überhöhten gebühren, auch € 1575,-- für den eintrag einer Grundschuld für die crédit Mtuel berechnet. hat einer von euch so etwas schon mal gehört?? ist dies überhaupt
rechtens??

gruss
Michael
Wolfram Gagern
Beiträge: 183
Registriert: Dienstag 9. April 2002, 14:46
Wohnort: Köln

Mittwoch 27. November 2002, 20:46

Hallo Michael,
in Frankreich gibt es für Rechtsanwälte (anders als für Notare) keine Gebührenordnung, d.h. das Honorar ist frei vereinbar bzw. wird vom Rechtsanwalt frei festgesetzt, häufig als Stundenhonorar, wobei auch Stundensätze von 1.500 € und mehr durchaus vorkommen können.
Es ist daher wichtig, sich vorher über das Honorar zu informieren.
Da das bei Dir nun zu spät ist, hast Du aber die Möglichkeit, Dich bei der örtlichen Anwaltskammer ("barreau") zu beschweren. Dort wird dann beurteilt, ob die Rechnung durch den verursachten Aufwand gerechtfertigt ist, allerdings nach wohl eher großzügiger Schätzung.

Übrigens gibt es in Frankreich, soweit ich weiß, keine Grundschuld (die ins Grundbuch eingetragen wird).
Das Grundeigentum kann durch Hypotheken (Art. 2114 ff. CC) und sog. Privilegien (Art. 2095 ff. CC) belastet werden.
Die Hypothek wird in das Hypothekenregister eingetragen und setzt, soweit sie vertraglich vereinbart wurde, einen notariellen Vertrag voraus.
Falls bei Dir also ein Notar und kein Anwalt im Spiel war, gilt natürlich die Gebührenordnung für Notare.
Auch in diesem Falle würde ich mich mal beim barreau erkundigen.

Und: alle Angaben ohne Gewähr ;)

Gruß,
Wolfram

PS: demnächst bitte ein kleines bisserl mehr auf die Rechtschreibung achten :?
mberg
Beiträge: 8
Registriert: Donnerstag 22. August 2002, 12:50

Freitag 6. Dezember 2002, 10:38

Lieber Wolfram, jetzt klappt es endlich. Ich ´habe es hier schon des öfteren gehabt dass ich schneller schreibe als das system es "schluckt" Dies vorab. Vielen Dank für deine Antwort. Sehr lieb von dir. Du scheinst dich ja sehr gut auszukennen:

Mir sind nach wie vor die ganzen Kosten des Notars überhöht.
Ich erlaube mir dies maö kurz zu schildern:

Grundstückspreis € 65.000

Gebühr Notar :
Emoluments proportionels € 831,67
Formalites € 399,08
timbres enregistrement € 447,00
calcul de droits € 3299,50 (4,89% Grunderwerbst)


Hauspreis: 192.500 Euros

Für die Finanzierung Crédit mutuel hat er uns abgeluchst:

Emoluments Proprtionelles € 1033,06
Formalites € 189,51
Timbres Enregistrements € 240,00
Calcul des droits € 1575,00
TVA € 239,62


Dieser Notar, und wir haben nur mit ihm den "deal" abgewickelt
hat also richtig abkassiert.

Wie ist deine Meinung hierzu?? Was würdest du empfehlen??

Seine Abrechnung könnte ich dir auch einmal durchfaxen wenn du interesse hättest.

höre gern von dir.

Lieben Gruss aus Hamburg (bald auch Biscarrosse/Aquitanien
Michael Berg + Family

Ps. Heute der 1. Schnee
Wolfram Gagern
Beiträge: 183
Registriert: Dienstag 9. April 2002, 14:46
Wohnort: Köln

Freitag 6. Dezember 2002, 15:00

Tja, dazu kann ich eigentlich im Einzelnen auch nicht viel sagen.

Emoluments Proprtionelles € 1033,06 - Anteilige Gebühren (?)
Formalites € 189,51 -> Schreibkram (?)
Timbres Enregistrements € 240,00
-> Registrierungs- und Veröffentlichungsgebühr
Calcul des droits € 1575,00
-> Grunderwerbssteuer.
Hier blicke ich nicht ganz durch, weil die Grunderwerbssteuer auch "droits d'enregistrement" bezeichnet wird, was ähnlich wie timbres enregistrements klingt.
Andererseits belaufen sich die Notargebühren inkl. Erwerbssteuern in Frankreich erfahrungsgemäß auf insg. 6-8 % des Kaufpreises (bei unter 5 Jahre alten Häusern auf 3-4 %).
Bei einer Hypothek fällt dann noch eine zusätzliche Gebühr an.
So gesehen scheint die Rechnung in Ordnung zu sein, wenn ich davon ausgehen kann, dass das Gebäude über 5 Jahre alt ist.

Wie gesagt: bei Bedenken an das örtliche barreau wenden.

Gruß,
Wolfram
mberg
Beiträge: 8
Registriert: Donnerstag 22. August 2002, 12:50

Samstag 7. Dezember 2002, 11:10

Hi Wolfram,

danke dir für deine antwort. haben uns ein wenig missverstanden. Ich habe lediglich das grundstück gekauft, ohne "Althaus". Unser Neubau ist im Gange, Bezug März 2003


Gruss
Michael
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