Ist der deutsche (Uni-) Abschluß als Dipl.-Bauingenieur inzwischen auch in Frankreich anerkannt, berechtigt er zur fachlichen Tätigkeit in F?
Wer kennt sich aus und — kann möglichst rasch! — Auskunft geben?
Antwort bitte gern auch per Direkt-eMail an TextSpecht@vigneredonne.com
Danke, Gruss aus der Ardeche
Heinz-G. Specht
Dipl.-Bau-Ing. — Anerkennung in France?
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Danke für die Hinweise, die uns praktisch aber leider nicht (schnell genug) weiterhelfen. Beachtlich nebenbei, wie das "zuständige" Dekant der TH Karlsruhe auf unsere höfliche Anfrage reagierte: "...wenden Sie sich dazu bitte an Ihre lokalen Behörden in Frankreich."
Gruss, textspecht
Gruss, textspecht
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Naja, das ist ja auch ein weites Feld, in dem sich nur wenige spezialisierte Stellen auskennen.
Während meiner Referendarzeit in der Bezirksregierung Köln habe ich ein bisschen davon mitbekommen. In NRW sind nämlich die Bezirksregierungen für die Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsausbildungen zuständig.
Und das war im Einzelfall auch für die Sachbearbeiter eine schwierige Angelegenheit, zumal eben nicht immer gesagt werden kann, der oder der Abschluss wird auf jeden Fall anerkannt. Es kommt dann oft z.B. auf die in der Ausbildung tatsächlich belegten Fächer an oder auf abgeschlossene Praktika etc.
Mir ist da schon einsichtig, dass nicht jede Fakultät weiß, wo bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abschluss anerkannt wird, zumal die auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Das kann dann eben nur die Behörde vor Ort, in diesem Fall in Frankreich.
Gruß,
Wolfram Gagern
Während meiner Referendarzeit in der Bezirksregierung Köln habe ich ein bisschen davon mitbekommen. In NRW sind nämlich die Bezirksregierungen für die Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsausbildungen zuständig.
Und das war im Einzelfall auch für die Sachbearbeiter eine schwierige Angelegenheit, zumal eben nicht immer gesagt werden kann, der oder der Abschluss wird auf jeden Fall anerkannt. Es kommt dann oft z.B. auf die in der Ausbildung tatsächlich belegten Fächer an oder auf abgeschlossene Praktika etc.
Mir ist da schon einsichtig, dass nicht jede Fakultät weiß, wo bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abschluss anerkannt wird, zumal die auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Das kann dann eben nur die Behörde vor Ort, in diesem Fall in Frankreich.
Gruß,
Wolfram Gagern