Dipl.-Bau-Ing. — Anerkennung in France?

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
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Donnerstag 6. März 2003, 18:53

Ist der deutsche (Uni-) Abschluß als Dipl.-Bauingenieur inzwischen auch in Frankreich anerkannt, berechtigt er zur fachlichen Tätigkeit in F?
Wer kennt sich aus und — kann möglichst rasch! — Auskunft geben?
Antwort bitte gern auch per Direkt-eMail an TextSpecht@vigneredonne.com

Danke, Gruss aus der Ardeche
Heinz-G. Specht
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Gero
Beiträge: 474
Registriert: Freitag 21. Februar 2003, 13:37
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Montag 10. März 2003, 08:54

Hallo,
meinem Infostand nach wird jede Hochschulausbildung, die ein mindestens 3-Jähriges Studium voraussetzt, gegenseitig anerkannt.
Gruß
Gero
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
Wohnort: Ardèche Sud

Donnerstag 13. März 2003, 23:19

Danke für die Hinweise, die uns praktisch aber leider nicht (schnell genug) weiterhelfen. Beachtlich nebenbei, wie das "zuständige" Dekant der TH Karlsruhe auf unsere höfliche Anfrage reagierte: "...wenden Sie sich dazu bitte an Ihre lokalen Behörden in Frankreich."

Gruss, textspecht
Wolfram Gagern
Beiträge: 183
Registriert: Dienstag 9. April 2002, 14:46
Wohnort: Köln

Freitag 14. März 2003, 18:52

Naja, das ist ja auch ein weites Feld, in dem sich nur wenige spezialisierte Stellen auskennen.
Während meiner Referendarzeit in der Bezirksregierung Köln habe ich ein bisschen davon mitbekommen. In NRW sind nämlich die Bezirksregierungen für die Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsausbildungen zuständig.
Und das war im Einzelfall auch für die Sachbearbeiter eine schwierige Angelegenheit, zumal eben nicht immer gesagt werden kann, der oder der Abschluss wird auf jeden Fall anerkannt. Es kommt dann oft z.B. auf die in der Ausbildung tatsächlich belegten Fächer an oder auf abgeschlossene Praktika etc.
Mir ist da schon einsichtig, dass nicht jede Fakultät weiß, wo bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abschluss anerkannt wird, zumal die auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Das kann dann eben nur die Behörde vor Ort, in diesem Fall in Frankreich.

Gruß,
Wolfram Gagern
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