Steuern auch nach knapp zwei JAhren

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barthibarth
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 1. März 2003, 00:18

Samstag 1. März 2003, 00:28

Halli-hallo,

lebe zur Zeit "en France a Marseille" und würde gerne wissen, ob man nach knapp zwei Jahren Steuern in den französischen Fiskus zahlen muss, auch wenn man nach dieser Zeit wieder zurüch nach D. geht. Da die Antwort sicherlich mit "ja" ausfällt, dann die Frage, ob man dann eine franz. Rente bekommt ...

Vielen Dank im Vorraus für die Beiträge ...
Lucie
Beiträge: 37
Registriert: Montag 4. November 2002, 19:05
Wohnort: Südfrankreich

Samstag 1. März 2003, 22:33

Hallo Barthibart,
du musst jedes Jahr eine Steuererklärung für das Einkommen des vergangenen Jahres ausfüllen. Unterlässt du dieses, wird es von der Steuerbehörde als Steuerhinterziehung angesehen und damit wird keinesfalls gescherzt. Rente bekommt man in F erst, wenn man 40 Jahre lang fleissig seinen Rentenbeitrag in die Staatskassen gezahlt hast.
Grüsse
Lucie
barthibarth
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 1. März 2003, 00:18

Sonntag 2. März 2003, 23:25

Hallo,

zunächst Danke für Deinen Beitrag, Lucie. :-)

Ich glaube, ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt: Meine Frage war, ob man nach etwa insgesamt 20 Monaten Arbeit in Frankreich und fleissigem Einzahlen der Steuern überhaupt eine Rente von dem französischen Staat bekommt (später, wenn man 60 ist oder so). - Jemand hat mir erzaehlt, dass man erst nach insgesamt zwei Jahren Arbeit in Frankreich ein Recht auf eine französische Rente hat.

Danke für die weitere Hilfe ...

barthibarth
Wolfram Gagern
Beiträge: 183
Registriert: Dienstag 9. April 2002, 14:46
Wohnort: Köln

Montag 3. März 2003, 12:24

Hallo barthibarth,

ein paar Einzelzitate aus dem Internet (die Dokumente sind im ganzen lesenswert):

vdr.de:
"Jeder Mitgliedstaat zahlt eine Rente nur, wenn diese beantragt wird. Die rechtzeitige Antragstellung ist wichtig, weil das Datum des Rentenantrags auch für den Rentenbeginn von Bedeutung ist."
"Jedes Land, in dem man mindestens ein Jahr lang versichert war, zahlt eine eigene Rente, wenn die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn man also in drei Ländern tätig war, werden nach Erreichen des Rentenalters drei verschiedene Altersrenten aus den jeweiligen Ländern gezahlt."

lva-rheinland-pfalz.de:
"Wir sind innerhalb der deutschen Arbeiterrentenver-
sicherung bundesweite Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg. Versicherte und Rentner, die neben deutschen auch französische oder luxemburgische Versicherungszeiten haben oder in diesen Ländern wohnen, werden von uns betreut.
In einigen speziellen Fällen übernimmt die Betreuung die LVA für das Saarland."

Auch interessant:
Reader-EU-Sozialversicherungsansprüche.doc

Gruß,
Wolfram
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