Ist die Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung auch in F im Gespräch?
Wie stehen französische Ärztinnen und Ärzte zu diesem Thema, dürfen Angehörige in F , wenn der Familienangehörige sich nicht mehr selber äußern kann, entscheiden, ohne solch eine Vollmacht zu haben?
Gelten für Deutsche, mit Hauptwohnsitz in D , aber residence secondaire in F, die in D beim Notar erstellten Patientenvollmachten?