Fragen zu Praktika und Versicherung

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
katinka
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Dienstag 29. Oktober 2002, 11:50

Hallo,
ich möchte gern (bzw. es ist beschlossene Sache...) nach Frankreich auswandern, da mein Freund Franzose ist.
Ich bin seit 5 Jahren als Grafikerin (angestellt) tätig, möchte aber in Frankreich aufgrund meiner ausbesserungsfähigen Sprachkenntnisse erstmal mit einem Praktikum starten. Ich habe schon einige Anzeigen in den Regionalzeitungen geschaltet, suche im Internet und habe schon einige Kontakte aufgebaut. Wenn sich daraufhin jemand gemeldet hat, war es meist positiv, aber dennoch verhalten, ich denke, es liegt daran, dass ich momentan noch nicht vor Ort sein kann. So, nun meine Frage...:-):
Wenn ich in Frankreich lebe, und erstmal kein Praktikum habe, wie kann ich mich dann privat krankenversichern (z.B. erstmal über meine jetzige deutsche Krankenversicherung), oder ist es sinnvoller, mich über meinen Freund mitzuversichern?
Hat dazu jemand objektive Infos ?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort!
Frankreichfreund
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Dienstag 29. Oktober 2002, 15:36

Guten Tag katinka!

Ich hoffe, das ich Ihnen weiterhelfen kann. Eines vorweg: jeder Erwerbstätige in Frankreich unterliegt der franz. Sozialversicherung. Zu Ihrer Frage mitversicherung wenden Sie sich bitte an: CNAMTS (Caisse nationale de l'assurance maladie des travailleurs salaries).

Bleiben Sie jedoch vorläufig in Deutschland trotzdem krankenversichert genügt das Formblatt E111 bzw. E106 von der deutschen gesetzlichen Kasse. Diese Formulare müssen Sie bei der CPAM vorlegen. Es besteht auch noch die Möglichkeit eine private Krankenversicherung bei einer Mutuelles abzuschließe, falls sie nicht erwerbstätig sind.

ich hoffe Ihnen damit gedient zu haben.



gruß aus österreich


Frankreichfreund
katinka
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Dienstag 29. Oktober 2002, 15:40

Ja, das ist doch schon mal was! Vielen Dank!
textspecht
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Dienstag 29. Oktober 2002, 20:51

Salut,
diese Frage taucht in Variationen immer wieder auf, darum hier einfach der Standard-Hinweis auf die Frankreich-Newsletter von Michael Kuss, kostenlos zu abonnieren unter [mail]frankreich.kontakte@wanadoo.fr[/mail], auch zurückliegende Ausgaben.
Dort wie auch im Buch "Lust auf Frankreich" von M. Kuss finden Sie diverse Hinweise für zeitbegrenzte Aufenthalte/Tätigkeiten (z.B. Praktikum) in Frankreich.
Solange Sie keinen Job in F haben, sollten Sie bei Ihrer bisherigen Versicherung in D bleiben. Sie halten sich dann offiziell einfach als Touristin in F auf. Das Gegenteil kann (und will) Ihnen keiner nachweisen. Wenn Sie einen bezahlten Job ausüben, erfahren Sie schon vom Arbeitgeber bzw. Kolleginnen/Kollegen, wie’s mit der französischen Pflichtversicherung weitergeht. Dann müssen Sie sich allerdings auch mit Wohnsitz in F anmelden und dort Steuern zahlen.
Ihre Sozialversicherungsbeiträge (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente) in F werden Ihnen NICHT auf die deutsche Versicherung angerechnet. Ihre Rentenansprüche (wenn es die in 25 Jahren noch gibt...) müssen Sie dann in D UND F anmelden.

Darf ich erfahren, in welche Stadt/Region Sie wollen? Evtl. gibt es Kooperationsmöglichkeiten, ich betreue demnächst von Südfrankreich aus deutsche Kunden der Motorradwirtschaft in Werbung/PR/Presse.

Gruß, textspecht
christine
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Mittwoch 30. Oktober 2002, 00:44

und was mache ich, wenn ich im moment in mexico versichert bin????
hier kann und will:) ich mich nicht weiter versichern, wenn ich ab juli 2003 in paris leben werde...
(und wohl dann erst auf der sinnvollen suche nach einem job, also arbeitslos, sein werde...hier aus der fernsten ferne scheint es mir naemlich schier unmoeglich an einen job zu kommen....)
ist es dann billiger sich in deutschland oder in frankreich zu versichern????

saludos
christine
textspecht
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Mittwoch 30. Oktober 2002, 14:33

Ooouups... Mexiko?!? :rolleyes: Ich vermute, der billigste Weg dürfte sein, wenn Sie (deutsche Staatsangehörigkeit und Adresse vorausgesetzt) sich zunächst in D als Arbeitssuchende registrieren lassen. Dann sind Sie automatisch bei der AOK versichert. Bei Arbeitsaufnahme in Paris werden Sie dann im französischen System pflichtversichert und geben die AOK auf.
Falls Sie sich direkt in Frankreich versichern wolle, hier noch einmal der Tip von "Frankreichfreund" (s.o.): CNAMTS — Caisse nationale de l'assurance maladie des travailleurs salaries.

Gruß, textspecht
Zuletzt geändert von textspecht am Mittwoch 30. Oktober 2002, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
katinka
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Mittwoch 30. Oktober 2002, 15:14

Hallo lieber Textspecht,
also ich werde mir das Buch von Michael Kuss auf jeden Fall bestellen, aber was ich hier an diesem Forum nicht so gut finde, ist, das immer und immer wieder darauf verwiesen wird.
Natürlich ist es viel Arbeit einen so umfangreichen Ratgeber zusammenzustellen, und ich wünsche Herrn Kuss viele, viele Leser! Aber auf der anderen Seite finde ich auch, wenn man eine akute Frage hat, dann ist es gut, in ein Forum gehen zu können und möglichst viele verschiedene Antworten zu bekommen (und nicht immer mit dem Verweis: "Bestellt euch doch das Buch oder abonniert den Newsletter")...
Na gut, das wollte ich mal loswerden, und vielleicht ist es auch an die falsche Adresse gegangen..:-)
Zu deiner anderen Frage:
Region Aquitaine, bevorzugt Bordeaux ist mein Ziel...
Zuletzt geändert von katinka am Mittwoch 30. Oktober 2002, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
katinka
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Mittwoch 30. Oktober 2002, 15:23

PS: Und damit ich nicht nur nutzender User dieses Forums bin, hier für alle ebenfalls Praktikums-Suchenden in Frankreich ein paar (hoffentlich) nützliche Links:
http://etudiant.lefigaro.fr/
(Offres de stages, aber hauptsächlich, wie der Name schon sagt, für Studierende & Co)

http://www.directetudiant.com/

http://www.iquesta.com/
Frankreichfreund
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Mittwoch 30. Oktober 2002, 17:34

Salut Katinka!

Also das mit den Sozialversicherungsbeiträgen wie es Hr. Specht schildert ist mir ganz was Neues. Jeder der in verschiedenen Ländern innerhalb der EU gearbeitet hat und dort der Pflichtversicherung in der Pensionversicherung unterlegen ist, kann seine Pensionsansprüche wenn er in Pension geht geltend machen. Es werden bei der Pensionsbemessung alle erworbene Pensionsversicherungszeiten berücksichtigt. Wenn ich in österreich gearbeitet habe, in Frankreich, in Deutschland und sonst wo in der EU so werden alle Pensionszeiten auch in anderen EU-Ländern bei der Bemessung berücksichtigt.

Ich weiß wovon ich spreche den ich bin in der Sozialversicherung tätig, und das seit 10 jahren. Alle PV-Zeiten werden innerhalb der EU und sogar in der SCHWEIZ angerechnet und zählen als Beitragszeiten in der Pensionsvericherung!!

Tut mit leid, aber ich bin anderer Meinung wie Hr. Specht!

In der Krankenversicherung ist eine Anrechnung nicht notwendig. Am wichtigsten in der Sozialversicherung ist, das ich meine einbezahlten PV-Beiträge wenn ich in Pension gehe nützen kann.

P.S. bitte nehmen Sie mir meine andere meinung nicht böse Hr. Specht!



LG Grüße aus Österreich


Frankreichfreund
textspecht
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Mittwoch 30. Oktober 2002, 18:23

Frankreichfreund schrieb:
... Jeder der in verschiedenen Ländern innerhalb der EU gearbeitet hat und dort der Pflichtversicherung in der Pensionversicherung unterlegen ist, kann seine Pensionsansprüche wenn er in Pension geht geltend machen. ... Wenn ich in österreich gearbeitet habe, in Frankreich, in Deutschland und sonst wo in der EU so werden alle Pensionszeiten auch in anderen EU-Ländern bei der Bemessung berücksichtigt. Frankreichfreund
Das steht völlig außer Frage. Aber nach meinem Wissen (und Auskunft der deutschen BfA) muß man seine in den verschiedenen Ländern "angesammelten" Rentenansprüche später in jedem einzelnen Land, in dem man Beiträge geleistet hat, separat anmelden (Rentenantrag stellen).
Daß Rentenansprüche aus mehreren Ländern aus einer Hand bezahlt werden sollten, ist mir neu und schwer vorstellbar. Denn die Beitragssätze und Rentenberechnungssysteme sind in der EU von Land zu Land höchst unterschiedlich.

Gruß, textspecht
Zuletzt geändert von textspecht am Mittwoch 30. Oktober 2002, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
textspecht
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Mittwoch 30. Oktober 2002, 18:52

katinka schrieb:
...werde mir das Buch von Michael Kuss auf jeden Fall bestellen, aber was ich hier an diesem Forum nicht so gut finde, ist, das immer und immer wieder darauf verwiesen wird. ...
Das liegt schlicht daran, daß sich bestimmte Grundfragen im Forum naturgemäß ständig wiederholen: Fast jeder, den es zum Leben/Arbeiten nach Frankreich zieht, steht anfangs vor denselben Problemen oder Informationslücken. Natürlich könnten andere Forumsteilnehmer jedesmal hingehen und (mehr oder weniger aus dem Kopf) die Fragen beantworten. Auf die Gefahr hin, dabei wesentliche Details zu vergessen oder aus persönlicher Sicht für unwichtig zu halten und wegzulassen.
Da ist es für den Anfragenden selbst sehr viel einfacher und hilfreicher, sich das Buch zu besorgen, das die zentralen Fragen gewissenhaft beantwortet (nicht zuletzt zum späteren Nachschlagen, denn man merkt sich ja nicht immer alles bei einmaligem Lesen). Daraus ergeben sich dann in der Regel die gezielteren Fragen, die wirklich spezielle Antworten erfordern.
Gruß, textspecht
Frankreichfreund
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Donnerstag 31. Oktober 2002, 06:14

Salut Hr. Specht!

Zur Berechnung der Pensionshöhe benötigt der auszahlende Träger natürlich eine Bestätigung über geleistete Beitragszeiten in diversen anderen Ländern. Die Berechnung wird nur von dem Land vorgenommen wo der jetzige Pensionist seinen gewöhnlichen Aufenthalt; bzw. er kann den Antrag nur dort stellen wo er die MEISTEN Pensionsjahre einbezahlt hat. Es werden alle Zeiten auch welche aus anderen EU-Ländern für die Berechnung der Pensionshöhe herangezogen. Beispiel ein deutscher Pensionist hat2/3 seiner Beitragsjahr in Deutschland eingezahlt, 1/3 in Österreich. Als er in Pension ging, verlegte er seinen Aufenthaltsort nach Österreich. Ausbezahlt bekommt er die pension von der deutschen Pensionskasse! Berücksichtigt werden jedoch auch seine Zeiten in Österreich. Dadurch das er in Österreich jetzt lebt stellt im der deutsche Pensionsversicherungsträger das Formular E 121D aus, damit er in Österreich alle Krankenversicherungsleistungen bekommt. Es erfolgt sodann eine Gegenverrechnung der benötigten Leistungen mit der deutschen krankenversicherung.


Gruß


Frankreichfreund
textspecht
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Donnerstag 31. Oktober 2002, 13:13

Danke, prima! Wieder was gelernt, und gerade rechtzeitig: In zehn Jahren muß ich meinen antrag stellen. ;)
gruß, Textspecht
Eve
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Freitag 8. November 2002, 11:47

Salut Katinka!
Danke für die Links!
Brauche sie jetzt auch, da ich im Januar nach France gehe.
Einen Hinweis noch: Das deutsche Arbeitsamt erteilte mir die Auskunft, dass meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld verfallen, sobald ich ein Praktikum beginne!
Ätzend... Wenn du beweisen kannst, dass das Praktikum sich nicht Praktikum nennt sonder Fortbildnungsmaßnahme hast du wieder Anspruch auf Hilfe.
Ansonsten kannst du 3 Monage lang als Arbeitslose deutsches Arbeitslosengeld in Frankreich beziehen. Danach musst du wieder zurück.

Viel Glück :)

mfg eve*
katinka
Beiträge: 11
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Freitag 8. November 2002, 13:00

Hallo Eve!
Ja, da hast Du schon Recht, das ist alles ziemlich ätzend mit der tollen Hilfe vom Arbeitsamt....Ich hab bis jetzt die Erfahrung gemacht, dass dieser Ämter Hick-Hack nicht unbedingt hilfreich ist. Ich habe bezgl. der Versicherung eine für mich ganz gute Lösung gefunden, und zwar, indem ich mit der Krankenversicherung erstmal über meinen Freund versichert bin, der Franzose ist. Da gibt es eine Regelung der sog. "Concubinage", d.h., wir leben zusammen, daher kann ich mich über ihn versichern. Ich laß es mir aber nochmal von meinem Freund genauer erklären! Vielleicht kennst Du ja jemanden, der das für Dich auch machen könnte, ihr müsst ja nicht unbedingt ein "richtiges" Paar sein..:-) - So Wg-mäßig oder so, und offiziell dann "Paar"
Bliebe noch das Problem, falls alles schiefgeht, wie das dann später in D aussieht, falls man in F keinen Arbeitsplatz bekommen hat, denn wenn Du über 3 Monate nicht versichert bist, (also hier oder in F nicht als Arbeitssuchender eingetragen warst) - wird´s schwierig. Ich hab mal nach Zusatzvers. geguckt und über suche-krankenversicherung.de und dann Stichwort "Ausland" ein paar Sachen gefunden, könnte vielleicht ganz nützlich sein. Nächste Woche bin ich bei einer Auswandererinfo, dann kann ich vielleicht noch mehr dazu sagen.
Übrigens: Mein "Termin" ist auch Januar...Wohin willst Du denn?
couscous
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Samstag 9. November 2002, 18:12

Liebe Katinka: RICHTIG gehandelt. Das ist in Ihrer Situation der einzig richtige Weg! Wenn Sie nicht wissen wie das mit dem Gesetz der Concubinage läuft, klicken Sie hier im Forum bzw. auf dieser Web-Seite von frankreich-info oben links in die Rubrik "Zeitgeschichte" und Sie finden meinen Bericht zum PACS (so der offizielle franz. Titel). Sie können also einfach "heiraten" ohne verheiratet zu sein, oder Sie können auf der Mairie (Bürgermeisteramt) zusammen mit Ihrem Freund - und einigen Dokumenten - die "Concubinage" eintragen lassen. Dann muss Ihr Freund noch seine Krankenkasse(n) (die gesetzliche und eventuelle freiwillige) über diese "neue Familiensituation" informieren, und Sie bekommen Ihre "Carte Vital" (grüne Plastikkarte) und den Berechtigungsschein der Krankenkassenleistungen. Für den restlichen Ablauf der medizinischen Versorgung klicken Sie bitte auf meine Web-Seite dort auf den Link "Frankreich-Dokumente" und Sie finden meinen Beitrag "Medizinische Versorgung". Im Beitrag daneben finden Sie die grundlegenden Infos zum Thema "Arbeiten in Frankreich". (Mit Ihrer Deklaration "Concubinage" können Sie sogar eine Carte de Sejour beantragen (immer im Zusammenhang mit Ihrem Freund, der ja sozusagen dem Staat Frankreich gegenüber für Sie als eine Art "Garantie" herhält).


Jetzt zwei Bitten:
Bitte sind Sie textspecht nicht böse, dass er für mich und mein Buch Reklame gemacht hat (wofür ich ihm dankbar bin). Er meint es gut und kann gute Arbeit anerkennen, deshalb sein Hinweis. Aber Sie sehen ja, ich will nicht nur mein Buch verkaufen (in dem wirklich zwei Jahre Arbeit und Recherche stecken), sondern ich bin auch ab und zu hier im Forum und gebe Einzelhinweise. Auf der anderen Seite bitte ich um Verständnis, wenn ich nicht meine gesamte Arbeit und Berufstätigkeit hier kostenlos zur Verfügung stellen kann, denn ich werde nicht vom Staat oder einer Behörde bezahlt, sondern lebe vom Ertrag meiner Arbeit. Auch deshalb ist es für mich recht ärgerlich, wenn hier im Forum so schlechte Halb- oder ganze Falschinformationen auftauchen, wie Sie der Mann aus Österreich hier in den letzten Tagen en masse gepostet hatte. Deshalb zu meiner zweiten Bitte: Hören Sie nicht auf die Teil-Wahrheiten des Mannes aus Österreich. Er ist ein reiner Theoretiker; seine aus Gesetzbüchern abgeschriebenen Texte und Hinweise sind aus dem Zusammenhang gerissen und ohne jeden Bezug zur Alltagspraxis.
Ich wünsche Ihnen alles Gute in Frankreich.
Freundliche Grüße
couscous
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Samstag 9. November 2002, 18:19

Nachtrag, damit es zu keiner Verwechslung kommt:
Die "Concubinage" und der "Pacs" sind zwar zwei verschiedene administrative Vorgänge, führen aber beide zum gleichen Ziel: zur legalen Anerkennung einer - Ehe-ähnlichen - Partnerschaft und damit zur Erleichterung gemeinsamer Veraltungs-, Steuer- und Versicherungsangelegenheiten. Der "Pacs" ist nur etwas "fester" und aufwendiger (aber nicht so fest wie eine richtige Heirat), und die Erklärung der "Concubinage" ist weniger umständlich, hat aber nahezu die gleichen rechtlichen Auswirkungen wie der Pacs.
textspecht
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Samstag 9. November 2002, 20:31

couscous schrieb:
...Concubinage ... zur legalen Anerkennung einer Ehe-ähnlichen - Partnerschaft und damit zur Erleichterung gemeinsamer Veraltungs-... angelegenheiten ...
;) Da bringt ein fehlender Buchstabe die Dinge doch exakt auf den Punkt...

Im Pacs-Artikel von Michael Kuss und an anderen Stellen habe ich leider nichts über le concubinage gefunden. Klingt aber nach einer interessanten Möglichkeit. Denn ein Pacs ist ja in vielen Fällen gar nicht möglich (z.B. wenn eine der beiden Personen auf dem Papier noch verheiratet ist). Es ist aber unbedingt von Vorteil, wenn man bestimmte offizielle Dinge miteinander bzw. füreinander regeln kann.
Wer es noch nicht erlebt hat, denkt auch selten daran, daß man im Falle eines Unfalles/schwerer Erkrankung usw. sonst keinerlei Recht auf ärztliche Auskunft oder Zugang zum nichtangetrauten Lebenspartner hat.

Wer verrät mir oder wo finde ich etwas über die Voraussetzungen und Auswirkungen zum registrierten Concubinage?

Gruß, Textspecht
couscous
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Samstag 9. November 2002, 21:04

Du hast Recht; der PACS geht nur, wenn beide Partner unverheiratet sind! Gibt aber mehr rechtliche Sicherheit als lediglich die "Declaration de concubinage". In der Concubinage können auch Leute zusammen leben, wo einer oder beide noch verheiratet sind aber getrennt - mit jemand anders - zusammenleben. (Aber aufpassen bei den Steuererklärungen, das kann zu Nachteilen führen). Den Pacs habe ich ja ausführlich in o.g. Bericht erklärt.
Zur Concubinage:
Beide Partner gehen mit Ausweispapieren auf die Mairie (Bürgermeisteramt) oder "Hotel de ville". Einer der beiden Partner (nämlich der "Garant") muss die französische Staatsbürgerschaft besitzen ODER als Ausländer(in) im Besitz einer Carte de Sejour sein!!! Neben den Ausweispapieren werden oft noch die Geburtsurkunden in beglaubigter französischer Übersetzung (oder original besser gleich die Internationale Geburtsurkunde verwenden). Der "Garant" muss noch beibringen: EdF- oder Telecom-Rechnung, Mietvertrag, Mietquittung oder Eigentumsnachweis der Immobilie, Nachweis über seine/ihre Beschäftigung (Fiche du paye, Certificat ASSEDIC), (bei Arbeitslosigkeit Nachweis über die Registrierung beim Arbeitsamt ANPE), bei Selbstständigkeit die ensprechenden Nachweise Handelsregister, Finanzamt, sowie der Nachweis einer gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung. Für den oder die Partner(in) muss vorliegen: Pass, Geburtsurkunde, Nachweis, dass er/sie in der Krankenkasse von Partner mitversichert ist. Hier beißt sich die Praxis wieder einmal mit der Theorie in den Hintern: Mitunter nimmt die Kasse (i.d.R. CPAM) die Einschreibung erst vor, wenn die Deklaration auf dem Bürgermeisteramt abgesachlossen ist. Meistens aber geht es ausnahmsweise mal problemlos: Ich habe z.B. meine Krankenkasse ANGERUFEN (!) und die Daten meiner Partnerin durchgegeben und wenige Tage später bekam ich von der Kasse die Papiere und konnte zum Bürgermeisteramt zwecks Declaration der Concubinage gehen. I.d.R. will aber auch die Kasse erst beim persönlichen Vorstellungsgesopräch (oder durch schriftliche Eingabe per Einschreibebrief mit Rückantwortschein) von der "Änderung der familiären Situation" erfahren. Bisher liegen mir keine Negativ-Erfahrungen vor, dass die Kasse die Einschreibung verweigert hat, es sei denn, die Kasse hätte berechtige Zweifel an der Richtigkeit der Angaben und der Dokumente. (Z.B. wenn Partner(in) noch bei jemand anders eingeschrieben ist oder unter einer anderen Versicherungsnummer zu finden ist - Compuer is watching you - , weil die Antragsteller "Fehler" gemacht hatten, die ja bei guter Vorbereitung vermeidbar sind !!! Capito???)
Nur bitte vergesst eine Tatsache nicht: Diese ganzen Geschichten, egal ob PACS oder Concubinage, bringen nicht nur Vorteile; denn sie haben ja auch rechtlichen Einfluss auf solche Themen wie "Gemeinsame steuerliche Veranlagung", Mietbeihilfe, Familienbeihilfen, u.v.a.m. - Aber das sind jetzt Themen, die an dieser Stelle zu weit führen würden, das ist ein Endloswurm...
Glückauf Ihr Concubiner
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
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Sonntag 10. November 2002, 16:33

Das ist wirklich ein Endloswurm: "Franz Google" spuckt zum Stichwort Concubinage in 0,14 sec. stolze 12.200 französische Websites dazu aus (und nur die sind hier interessant, nicht die französischsprachigen aus CH, B, CDN usw.).
Recht übersichtlich ist das Thema auf der Regierungsseite dargestellt.

Den schlichten Text der Déclaration de concubinage findet man unter https://www.service-public.fr/, Suchbegriff: Certificat de vie commune ou de concubinage.
Auch aus dieser (Regierungs-) Seite geht hervor, daß das Rathaus das Zerifikat offenbar ebenso gut verweigern kann (ach ja, unser geliebtes Frankreich...). In diesem Fall genügt angeblich eine "ehrenwörtliche Erklärung" mit der Unterschrift der beiden Konkubinateure und zweier frei zu wählender Zeugen (jedoch keine engen Anverwandten).
Bücher zum Thema gibt es bei Amazon in der Rubrik "französische Bücher".
Fröhliches Konkubinieren allerseits wünscht
Textspecht
Zuletzt geändert von textspecht am Sonntag 10. November 2002, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
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