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Verfasst: Montag 13. August 2007, 16:20
von Rike
Hallo,

ich lebe in Frankreich und seit August d.J. arbeite ich fuer einen deutschen Arbeitgeber.
Die Anmeldung bei der URSSAF und somit bei allen anderen zustaendigen Traegern, wird vom Steuerbuero des AG vorgenommen. Mit einer Mutuelle habe ich mich in Verbindung gesetzt. Es fehlt nur noch die retraite complémentaire. Dazu habe ich wenig Information gefunden.
Ist das richtig, dass auch hier der AG anteilig bezahlt? Und wer meldet mich dann gegebenenfalls an, der Arbeitgeber bzw. sein Steuerbuero oder ich selbst?

Vielen Dank schon mal fuer die Antwort
Rike

Verfasst: Dienstag 14. August 2007, 08:13
von salchow
Hm… so im "Vorbeisurfen" habe ich das gefunden:

http://www.agirc-arrco.fr/

keine Ahnung, ob es wirklich helfen kann…

Verfasst: Dienstag 14. August 2007, 14:30
von 22souris
hallo,

dies kommt ganz auf den arbeitsvertrag an, bzw Tarifvertrag, nicht alle berufsgruppen zahlen gleichviel ein, und innerhalb der berufsgruppen gibt es unterschiede, im arbeitsvertrag muss dies alles stehen. falls dort nichts steht muss ihnen ihr arbeitsgeben darueber auskunft geben. wenn sie dann noch zusaetzlich eine retraite complementaire abschliessen wollen, erkundigen sie sich einfach bei ihrer hausversicherung.

gruss aus der camargue