Wohnwagen überführen-Kennzeichen?

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ilmaz
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Registriert: Samstag 6. Mai 2006, 23:00

Samstag 6. Mai 2006, 23:07

Hallo Leute,
mein Wohnwagen steht in der Nähe von Biarritz. Dieses Jahr möchte ich ihn heimholen nach Deutschland. Er hat keinen Tüv und ist nicht zugelassen. In Deutschland gibt es solche 5 Tages Kurzkennzeichen, die evtl. in Frankreich auch gelten sollen. Mein Problem ist aber, dass ich erst 2 Wochen Urlaub machen möchte und dann den Wohnwagen mitnehmen will. Gibts da in Frankreich eine Möglichkeit , solch einen Wohnwagen regulär zu ziehen?? Doppelkarte von meiner Versicherung hätte ich......
Ciao und danke
cassis
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Registriert: Freitag 10. März 2006, 11:43
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Sonntag 7. Mai 2006, 12:18

Auslandskennzeichen.Gelten für einen bestimmten Zeitraum und kosten ein wenig mehr wie ein normales Überführungskennzeichen.Was die kosten,kann Dir Deine Zulassungsstelle oder Landratsamt sagen.
ilmaz
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 6. Mai 2006, 23:00

Sonntag 7. Mai 2006, 16:41

...aha,
und die gibts in D auf der zulassungsstelle?
weisst du wie lange die gelten??
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Floc
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Montag 8. Mai 2006, 16:28

Salut,

Ähhh Auslandskennzeichen was soll das sein ?

In D gibt es 2 Möglichkeiten
1. Kurzzeitkennzeichen. Für Überführungsfahrten innerhalb D. Gelten laut Zulassungsstelle UND Versicherung nicht im Ausland. Gültigkeit 5 Tage. Gültig ab Tag der Ausgabe, eine spätere Datierung ist nicht möglich. Kosten ca 100 Euro Versicherung und dann noch ca 25 Euro Gebühren. Dazu kommen noch die Schilder....

2)Zollkennzeichen: Sind für die AUSFUHR von Fahrzeugen aus D. Vorher ist eine TÜV Abnahme vorgeschrieben. Gültig 3 Monate. Versicherung z.B. Beim ADAC Kosten : keine Ahnung...

Beide Möglichkeiten bringen dir leider nichts. Es soll in F auch ein Überführungskennzeichen geben, aber wie und wo weis ich leider nicht. Ich glaube das wurde hier schon mal erwähnt, versuchs mal mit der Suchfunktion.

Grüsse
textspecht
Beiträge: 548
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Montag 8. Mai 2006, 22:09

Salut,

sowohl das dt. Überführungskennzeichen als auch die dt. "Rote Nummer" (für Probefahrten) gelten nur im Inland. Für die frz. Pendants gilt dasselbe.
Ein frz. Exportkennzeichen bekommst Du nicht, weil Dein Caravan nicht in F zugelassen ist oder war. Ein deutsches würde Dir nichts nützen.

Die Doppelkarte Deiner Versicherung hilft Dir nicht weiter, solange Dein Trailer keinen "TÜV" mehr hat. Deine Versicherung geht bei Erteilung der Doppelkarte davon aus, daß sich das Fahrzeug in einwandfrei verkehrssicheren Zustand befindet (was ohne "TÜV" halt nicht gegeben ist).

Ich sehe eigentlich nur die Möglichkeit, den Hänger als Lkw-Fracht legal heimzuschaffen. Die Automobilclubs oder gute Caravan-Händler können Dir dazu spezialisierte Firmen nennen. Die Kosten für den Transport ab Biarritz... :rolleyes:

Falls Du das Gerät (auf welchen geheimnisvollen Schleichwegen auch immer...) selber am Haken heimholen willst, achte um Himmelswillen auf einwandfreie, beidseitig gleiche Wirksamkeit der Bremsen und zuverlässige Bereifung. Die Schlappen altern (verhärten sich) auch wenn man sie nicht benutzt hat und geben dann im erneuten Fahrbetrieb gern mal ganz plötzlich den Geist auf. Was das bedeuten kann, weißt Du sicher selbst.

Bonne chance,
Heinz-Günter
wolle
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Montag 8. Mai 2006, 23:19

Bonsoir ilmaz,
ich hatte vor zwei Jahren das gleiche Problem... nur in umgekehrter Richtung! Es gibt, wie Textspecht schreibt, nur den legalen Weg als Lkw Fracht oder auf einen Haenger.
Ich hatte mich damals fuer den illegalen, kostenguenstigeren Weg entschieden. Es galt einen geschenkten 20 Jahre alten Buerstner, ein riesending mit Doppelachse, von Bochum nach Calais zu bringen.
Wenn du dich dafuer entscheidest.... hier meine Checkliste...
Reifen habe ich erneuert (trotz genuegend Profil waren die Dinger lebensgefaehrlich durch ihr alter)
Die Auflaufbremse hat nach einigen Oelinfusionen und Crashtests wieder super funktioniert!
Die Elektrik, ganz wichtig, muss einwandfrei funktionieren.... nur nicht auffallen durch eine defekt Blinkerbirne!
Und... bei mir waren die Ruecklicht- und Blinkerglaeser durch die Sonne ausgeblichen und farblos... man kann neu kaufen oder mit ein bischen Farbe nachhelfen :-)
Aufgebrochen bin ich dann Nachts mit ungueltigen deutschen Nummernschilder.

In deinem Fall wuerde ich mir franz. Nummerschilder besorgen. Bremsen, Reifen und Licht in Ordnung bringen und wenn moeglich, als Zugfahrzeug ein franzoesisches waehlen :-)

Iss nur ein Vorschlag!

salut wolle
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Floc
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Dienstag 9. Mai 2006, 11:41

Salut
Bei wolles Vorschlag stehen mir die Haare zu Berge ! Mit einen Fahrzeug ohne TÜV und vor allem ohne Zulassung und damit ohne Versicherung herumzufahren ist verantwortungslos !!! Und das auch noch vorzuschlagen...... sorry dafür hab ich wirklich kein verständnis !Wenn was passiert zahlt keine Versicherung (aber Du !) und selbst wenn nichts passiert und sie dich aber erwischen wird es sehr teuer. Da nützt dir auch die Checkliste nichts !
Pack das Ding auf einen LKW oder wenn es sich nicht mehr lohnt verkauf ihn halt vor Ort.

Floc
gittachen
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Dienstag 9. Mai 2006, 18:30

nur ein Frage:

geht das nicht, dass Du den Wohnwagen in Deutschland vor Deinem Urlaub ganz normal anmeldest??
Wenn Du eine Doppelkarte hast, müsste das doch gehen.

Dann machst Du Urlaub und in Deutschland zahlst Du dann die Strafe, weil Du ohne Tüv fährst:)
textspecht
Beiträge: 548
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Dienstag 9. Mai 2006, 19:32

gittachen schrieb
geht das nicht, dass Du den Wohnwagen in Deutschland vor Deinem Urlaub ganz normal anmeldest??
Wenn Du eine Doppelkarte hast, müsste das doch gehen.

Dann machst Du Urlaub und in Deutschland zahlst Du dann die Strafe, weil Du ohne Tüv fährst:)
Du kannst in D kein Fahrzeug "normal anmelden", wenn es keinen "TÜV" hat, denn ohne diese gesetzlich vergeschriebene Prüfung ist auch die Versicherungs-Doppelkarte ungültig. Du würdest also mit einem a) nicht ordnungsgemäß zugelassenen und b) nicht versicherten Fahrzeug fahren. Das ist strafbar.

Noch deutlicher: Auch die Versicherung des Zugfahrzeugs erlischt bei einem nicht zugelassenen Anhänger!
Die Versicherung wird jede Verantwortung ablehnen und auf vorsätzlichen Betrug plädieren. Dann hast Du neben dem verkehrsrechtlichen auch noch einen Versicherungsprozeß am Hals!
Bei Unfall mit Personenschaden kannst Du dafür locker in den Knast wandern, auch wenn Du selber nicht der Verursacher warst.
Selbst wenn Du ohne Unfall auffällst, hast Du Prozesse am Bein, bist langfristig die Pappe los und wirst später kaum eine Kfz-Versicherung in Deutschland finden, die Dich wieder aufnimmt.

Mit "Strafe für Fahren ohne TÜV" meinst Du vermutlich die OWI-Gebühr für das Überziehen des Untersuchungstermins. Das ist jedoch eine völlig andere Geschichte, denn dieser Hänger ist ja derzeit abgemeldet und kann nur wieder angemeldet werden, nachdem er die Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, usw. durchlaufen hat).
Also am besten per Lkw ab zum anerkannten Caravan-Händler in D, der den Hänger instandsetzt, inkl. Gasprüfung und (ohne weitere Transportprobleme oder -kosten) durch einen Prüfingenieur im eigenen Betrieb abnehmen läßt.

Wenn der Hänger diese Kosten nicht mehr rechtfertigt: am alten Standort verkaufen und in D einen anderen kaufen. Mit frischem "TüV"...

HGS
wolle
Beiträge: 552
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Dienstag 9. Mai 2006, 21:24

Bonsoir,

ok, meine Ueberfuehrung von D nach F war ein wenig riskant und ich hoffe bei Floc haben sich die Haare wieder gelegt :)

Aber ich halte den "franzoesischen Weg" immer noch fuer machbar!

In France gibt es keinen TUV und keine Versicherung fuer Anhaenger. Der Anhaenger ist automatisch beim Zugfahrzeug versichert.... wie in Deutschland uebrigens auch! (die Vers. des Anhaengers tritt nur dann in Kraft wenn sich das Ding vom Zugfahrzeug loest und sich selbststaendig macht)
Ich habe zwei Anhaenger, kein TUV, keine Versicherung, Nummerschild gleich dem Zugfahrzeug und fahre wie alle Franzosen munter in Europa rum.

Also koennte Ilmaz mit einem franz. Kennzeichen und einem franz. Zugfahrzeug (vielleicht ein Freund der gerne Deutschland kennenlernen will) diesen ganzen komplizierten deutschen Quatsch umgehen.

salut wolle
gittachen
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Dienstag 9. Mai 2006, 23:51

wolle schrieb

Aber ich halte den "franzoesischen Weg" immer noch fuer machbar!

In France gibt es keinen TUV und keine Versicherung fuer Anhaenger. Der Anhaenger ist automatisch beim Zugfahrzeug versichert....
Also koennte Ilmaz mit einem franz. Kennzeichen und einem franz. Zugfahrzeug (vielleicht ein Freund der gerne Deutschland kennenlernen will) diesen ganzen komplizierten deutschen Quatsch umgehen.

salut wolle
ja, das geht natürlich.
Aber automatisch versichert ist der Anhänger nicht.

Lt. unserer Versicherung GMF muss der Anhänger bei der Versicherung eingetragen werden. Das ist kein Problem. Gratuit
wolle
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Mittwoch 10. Mai 2006, 20:32

Ja da hast du Recht... hatte ich vergessen!

gilt fuer meine Vers. auch, ist aber eine formalitaet und gratis!

salut wolle
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