Kindergeld als Franzose in Deutschland

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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alicarnasse
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 25. März 2006, 18:45

Samstag 25. März 2006, 18:56

Hallo,
toller Forum wo ich gerade entdenkt habe!
ich habe eine Frage, wenn jemand die Antwort hat. :-)

ich werde versuchen nicht zu viel schreibfehler zumachen.

Ich bin also Franzose, arbeite in Deutschland seit 15 Jahre, wohne in Frankreich. (Grenzgänger)
Meine Frau arbeitet in Frankreich.

ich zahle natürlich meine Sozialabzüge in Deutschland.

ich habe 2 Tochter, 13 und 11 Jahre.

Aufgepasst, und nicht schreien.
ich habe noch nie Kindergled in Deutschland beantragt weil ich nicht gewusst habe, das ich Recht drauf habe.....

oh....

ich erhalte natürlich 112 euros aus Frankreich seit Jahren, aber das wars....
Ich habe erfahren, das es eine Deutsch-Französiche Einigung
gibt, das der Deutscher Stadt mir die Differenz Monatlich bezahlt..... (154 euros / Kind x2 - 112)

liege ich richtig, und wenn ja, habe ich (schlecht für meine kleine Familie) eine Menge Geld verloren.
Kann man sowas Rückgängig erhalten? (wenn ja lade ich Euch alle zum essen) :-)

wenn jemand die Antwort hat, werde ich wahrscheinlich besser schlafen!!

@lex
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Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Sonntag 26. März 2006, 08:22

Hallo Alex,

lies mal hier:

Kindergeld
Kindergeld erhalten alle Familien, die dauerhaft in Deutschland wohnen oder sich die überwiegende Zeit in Deutschland aufhalten. Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Sind Sie aber nur kurzfristig im Auftrag Ihres ausländischen Arbeitgebers in Deutschland, bekommen Sie kein Kindergeld für Ihre Kleinen.
Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld können Sie für alle Kinder beantragen, die Sie versorgen: Ihre leiblichen Kinder, adoptierte Kinder, die Kinder Ihres Ehepartners oder Pflegekinder, die in Ihrem Haushalt leben. Bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten alle Kinder Kindergeld. Sind die Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung, wird noch bis zu ihrem 27. Lebensjahr bezahlt. Das Einkommen des Kindes darf aber jährlich nicht über 7.188 Euro liegen. Wird diese Grenze überschritten, wird das Kindergeld gestrichen.
Wie bekommen Sie Kindergeld?
Für das erste, zweite und dritte Kind erhalten Sie derzeit jeweils 154 Euro, für jedes weitere Kind sind es 179 Euro. Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts. Es kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.


Es sieht so aus, als ob Du keinen Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland hast, weil Du nicht in D wohnst. Aber stelle doch mal einen Antrag. Dein Arbeitgeber hilft Dir dabei.
Bonne chance

Aperdurus
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
Wohnort: Ardèche Sud

Montag 27. März 2006, 00:03

Salut,
schau mal hier hinein:

http://www.infobest.org

Übrigens generell eine der besten, zuverlässigsten Adressen für Grenzgänger-Fragen.

Gruß, Heinz-Günter
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