Pflegeheimkosten Elternunterhalt
Verfasst: Dienstag 7. Februar 2017, 23:29
Hallo,
meine Schwiegereltern 84- +85 Jahre haben bis jetzt beide im eigenem Haus gelebt.Da beide nicht mehr in der Lage sind, die Aufgaben des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu meistern,hat mein Schwager ( Bruder von meinem Mann) der ebenfalls in Frankreich lebt und schon seit einiger Zeit in Rente ist, folgende Leistungen für die beiden organisiert. 2x wöchtl. kam eine Krankenschwester, die meinen Schwiegervater gewaschen und den Verband an beiden Beinen gewechselt hat (er hat offene Beine).
1X wöchtl.kam eine Putzfrau zum reinigen und tägl.erhielten sie Essen auf Rädern. ( Seit einer Hüft OP vor 2 Jahre kann meine Schwiegermutter sich nur noch mit Hilfe eines Gehstocks weiterbewegen.
Mitte Januar wurde mein Schwiegervater mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus eingeliefert, seitdem ist er ein Pflegefall. Er ist bettlägerig, inkontinent, Essen muss im angereicht werden unsw..Da keine Besserung mehr möglich ist, wurde er vom Krankenhaus in ein Pflegeheim verlegt.
Nun hat mein Schwager uns mitgeteilt, dass beide Söhne mtl. 300,-€ zu Kostendeckung des Heimaufenthalts bezahlen müssen.
Ich bin Deutsche und mein Mann ist Franzose und lebt seit 38 Jahren in Deutschland.Wir sind noch
beide bis Ende Febr. Berufstätig und gehen dann in Rente. Mein Mann erhält dann eine Bruto Rente
von 1400-,€ und ich habe Brutto 600,-€ Rente.
Bei diesem Einkommen ist es uns nicht möglich 300,-€ montl. zu zahlen.Es geht nicht darum dass wir nichts bezahlen wollen, aber 300,-€ ist einfach zu viel für uns .
Ich weis, dass in Deutschland der Elternunterhalt nach dem Einkommen des Kindes berrechnet wird.
Welche Gesetze gelten hierzu in Frankreich. Hat jemand einen Link für uns zu diesem Thema??
Ich sage schon mal vielen Dank
Gruß Inka
meine Schwiegereltern 84- +85 Jahre haben bis jetzt beide im eigenem Haus gelebt.Da beide nicht mehr in der Lage sind, die Aufgaben des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu meistern,hat mein Schwager ( Bruder von meinem Mann) der ebenfalls in Frankreich lebt und schon seit einiger Zeit in Rente ist, folgende Leistungen für die beiden organisiert. 2x wöchtl. kam eine Krankenschwester, die meinen Schwiegervater gewaschen und den Verband an beiden Beinen gewechselt hat (er hat offene Beine).
1X wöchtl.kam eine Putzfrau zum reinigen und tägl.erhielten sie Essen auf Rädern. ( Seit einer Hüft OP vor 2 Jahre kann meine Schwiegermutter sich nur noch mit Hilfe eines Gehstocks weiterbewegen.
Mitte Januar wurde mein Schwiegervater mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus eingeliefert, seitdem ist er ein Pflegefall. Er ist bettlägerig, inkontinent, Essen muss im angereicht werden unsw..Da keine Besserung mehr möglich ist, wurde er vom Krankenhaus in ein Pflegeheim verlegt.
Nun hat mein Schwager uns mitgeteilt, dass beide Söhne mtl. 300,-€ zu Kostendeckung des Heimaufenthalts bezahlen müssen.
Ich bin Deutsche und mein Mann ist Franzose und lebt seit 38 Jahren in Deutschland.Wir sind noch
beide bis Ende Febr. Berufstätig und gehen dann in Rente. Mein Mann erhält dann eine Bruto Rente
von 1400-,€ und ich habe Brutto 600,-€ Rente.
Bei diesem Einkommen ist es uns nicht möglich 300,-€ montl. zu zahlen.Es geht nicht darum dass wir nichts bezahlen wollen, aber 300,-€ ist einfach zu viel für uns .
Ich weis, dass in Deutschland der Elternunterhalt nach dem Einkommen des Kindes berrechnet wird.
Welche Gesetze gelten hierzu in Frankreich. Hat jemand einen Link für uns zu diesem Thema??
Ich sage schon mal vielen Dank
Gruß Inka