In Deutschland gekauftes Auto ins Elsaß bringen

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crazy-inside
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Sonntag 19. Dezember 2004, 20:33

Hallo zusammen.

Als erstes will ich mich für die interesanten Artikel bedanken, die ich bislang nur gelesen habe. Da ich jetzt aber mit Lesen nicht mehr weiterkomme, habe ich mich registriert.

Es wäre schön, falls jemand einem Board- und Frankreichneuling Hilfe geben könnte.

Ich habe gerade einen Passat gekauft und muss diesen bis 23.12. in Köln abholen und ins Elsaß bringen. Das Auto ist nicht angemeldet und da beginnt das Problem.

Angeblich bekommt man ein dt. Ausfuhrkennzeichen nur mit einer Versicherung in Deutschland und deutschem Wohnsitz. Falls ich dort doch eines bekomme, muss das sehr schnell gehen, da die dt. Ämter um 12 schließen und dann Weihnachten ist.

Sympathischer wäre mir ein französisches Kennzeichen mitzubringen. Wie bekomme ich das. Welche Unterlagen werden benötigt. Reicht eine gefaxte Kopie des KFZ-Briefes?

vielen Dank von Euerem Neuen
Klaus
Intercoop
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Montag 20. Dezember 2004, 00:28

Hallo Klaus!

Ich habe vor zwei Jahren mein hier in Deutschland gekauftes Auto bei einer franz. Versicherung versichert. Das Auto war auch abgemeldet. Dort habe ich nur die Kopie des deutschen Kfz-Briefes vorgelegt.
Dann habe ich mir die franz. Kennzeichen besorgt und damit hier in D das Auto abgeholt und bin nach F gefahren.
Danach habe ich in F das ganze restliche erledigt - Controle Technik usw. bis zur entgültigen Anmeldung bei der Präfecture.

Auf den franz. Kennzeichen stand dann die letzte deutsche Zulassungsnr. Na so ganz legal ist das Ganze noch nicht, aber es wird geduldet. Man sollte mit den provisorischen Nr. nicht über Wochen in D fahren.

Das ist dieschnellste und billigste Lösung.
Für die Ausfuhrkennzeichen brauchst du in der Tat eine deutsche Versicherung.
Gruß und viel Erfolg
Jutta
textspecht
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Montag 20. Dezember 2004, 00:29

Salut, Klaus,

selbstverständlich brauchst Du auch für eine Überführungsfahrt eine Kfz-Versicherung. Für das zeitbefristete Überführungskennzeichen (mit dem roten Datumsfeld) tut's eine Kurzzeitversicherung, die Du ggf. bei Abschluß bar bezahlst.

Daß dafür eine deutsche Meldeadresse bestehen muß, bezweifle ich. Aber wenn Du in D nicht mehr gemeldet bist, hast Du keinen Personalausweis mehr und auch kein frz. Dokument, das Deinen Wohnsitz bestätigt. Und das könnte ein Problem werden.

In dem Fall könntest Du das Ü-Kennzeichen über einen in D ansässigen Freund (mit Pers.-Ausw.) beantragen. Oder Du fragst einen Kfz-Händler, ob er Dir kurzfristig ein Probefahrt-Kennzeichen ("rote Nummer") ausleiht.
Ansonsten bliebe wohl nur der Transport per Lkw oder Hänger.

Daß Du in Frankreich bis 23.12. die nötigen Dokumente für eine Überführung zusammenbekommst, halte ich schlicht für unmöglich, da Du offenbar nicht einmal die Fahrzeugpapiere in Händen hältst. Und vermutlich muß Dein Passat (klingt irgendwie nach einem ebay-Schnäppchen... ;) ) in F auch erstmal zur Controle Technique.

Hmm - such doch mal nach der Website der Stadt Köln, dort nach der Kfz-Zulassungsstelle. Häufig geben Ämter dort ja schon an, welche Unterlagen sie für einzelne Vorgänge benötigen. Auf jeden Fall findest Du dort aber eine Rufnummer, unter der Du nachfragen kannst.

Nebenbei: Denk lieber erst gar nicht daran, mit einem Kennzeichen, das nicht zum (unversicherten...) Auto gehört, bei Nacht und Nebel über die offene Grenze zu fahren. Das könnte Dich in Teufels Küche bringen!

Gruß, Heinz-Günter
textspecht
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Montag 20. Dezember 2004, 00:58

Zitat intercoop: »Auf den franz. Kennzeichen stand dann die letzte deutsche Zulassungsnr. Na so ganz legal ist das Ganze noch nicht«

Na, das kann man aber laut sagen... :D

Der frz. Versicherungsonkel, der eine Police verkaufen will, erzählt Dir alles, was Du hören willst. Die Kfz-Papiere (oder deren Kopie) braucht der nur, um Marke, Typ und Identnummer in sein Formblatt zu übertragen. Ansonsten sind diese Papiere für ihn ohne Belang.
Haarig wird's aber im Falle eines Schadens. Denn dann wird Dir die Versicherung erklären, daß sie nicht zahlt, weil Du mit einem nicht ordnungsgemäß zugelassenen Kfz unterwegs warst. Im nächsten Akt (wenn nicht schon früher) steht dann die Gendarmerie vor Deiner Tür. Und die Jungs haben nicht nur peinliche Fragen, sondern auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu beschlagnahmen und Dir einen Sackvoll weiterer Unannehmlicheiten zu bereiten.

Selbst in unserer südfranzösischen Provinz, erst recht aber im Elsaß (wo Klaus lebt), wissen selbst die letzten Dorfgendarmen inzwischen, woran man ein reguläres deutsches Kennzeichen erkennt. Und auch deutsche Polizisten in den Grenzgebieten zu Frankreich fallen auf diesen Schwindel nicht mehr herein.

Gruß, Heinz-Günter
crazy-inside
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Montag 20. Dezember 2004, 11:03

Klingt alles nicht sehr hoffnungsvoll. Ein Hängertransport scheidet aus mangels Zugfahrzeug und Hänger. Das neue Auto hätte eine AHK. :-)

Jetzt fahre ich mal zu der Werkstatt im Nachbarort. Mal sehen, ob die etwas machen können. Falls nicht, werde ich die Zulassungsstelle in Köln anrufen und versuchen das Problem zu lösen.
textspecht
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Dienstag 21. Dezember 2004, 00:57

Salut, Klaus,
andersherum: erstmal Köln anrufen, damit Du weiß, was offiziell gefragt ist. Dann ggf. mit irgendwem irgendwas zur Abwicklung vereinbaren.

Tja, wenn's nun nicht besonders rosig aussieht, liegt das aber wohl zuerst an Dir selber. Solche Dinge kann man ja nun wirklich vorab klären und muß nicht bis drei Tage vor Weihnachten warten, oder ???

Ich habe mich selber noch bei Kölner Freunden umgehört, ob Du Dein Auto ggf. für ein, zwei Wochen irgendwo bis zur Abholung abstellen könntest — leider negativ.
Tut mir leid.
Beste Wünsche, Heinz-Günter
crazy-inside
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Dienstag 21. Dezember 2004, 01:26

Salut together
Tja - Schuld? Am Samstag wußte ich ja noch nicht, dass ich ein Auto kaufe. Am Sonntag waren wir dann eingeschneit und um 15:30 Käufer eines Passat Syncro mit spätestem Abholtermin 23.12.

Was hätte ich da anders machen können? Jetzt ist es wie es ist. Die Werkstatt sieht keine Lösung in Frankreich. Colmar rückt eine vorläufige Zulassung nur mit Versicherung und Papieren raus. Mit entstempelten Schildern fahren hat meinen Mechaniker schon knapp 500 € Strafe hier (inkl. Beschlagnahme) gekostet. Dagegen waren seine Strafen in Deutschland mit 90 € harmlos.

Unter Berücksichtigung aller Ratschläge zeichnet sich nur eine Lösung ab: Ich gehe in Köln zu einer Versicherung und zahle 60 € für eine Doppelkarte. Anschließend lasse ich mir für rund 30 € Ausfuhrkennzeichen machen. Dazu kommen noch einige € für das Amt. Mit diesem Kennzeichen kann ich dann 5 (? vielleicht auch mehr ?) Tage fahren.

Mein Autoverkäufer hat sich bereit erklärt die Versicherung auf seinen Namen zu machen, falls die Zulassungsstelle rumspinnt. Das ist ein guter Fallschirm, falls alles schiefgeht.

Ab 24.12. werde ich mich dann mal mit der Anmeldeprozedur in Colmar beschäftigen.

Danke für die Hilfe
crazy-inside
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Dienstag 21. Dezember 2004, 01:32

Und nochmal Hallo Herr Kollege
nach dem Blick auf ihr Landhaus fiel mein Auge auf ihre Profession. Da musste ich mich als alter Journalist mit PR-Erfahrung nochmal melden um meinen kollegialen Gruß zu senden.
textspecht
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Mittwoch 22. Dezember 2004, 23:34

Salut,
danke für den "kollegialen Gruß". Aber wenn wir wirklich Kollegen im Motorjournalismus oder angrenzenden PR-Bereich sein sollten, wundert mich Deine gesamte Anfrage ganz besonders.

Viel Erfolgt wünscht
Heinz-Günter
crazy-inside
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Samstag 25. Dezember 2004, 14:15

Hallo lieber Kollege
ich hatte damit ja auch nicht den Motorjournalismus gemeint. Mein Themenbereich ist Computer, Medizin und Lifestyle. Über Autos schreibe ich nur emotional, nicht technisch.

Für alle, die das mal machen müssen:
Das Auto habe ich mit einem Ausfuhrkennzeichen für 30 Tage zugelassen.

Die Kosten waren:
75 € Versicherung für 30 Tage Ausfuhrkennzeichen
25 € Kennzeichen
33 € Internationaler Fahrzeugbrief
6 € Abmeldung (die Stilllegung hat nicht gereicht)

Jetzt geht es mit dem französischen Teil weiter. Mal sehen, wie das läuft.
yeza
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Sonntag 26. Dezember 2004, 19:30

crazy-inside schrieb

Angeblich bekommt man ein dt. Ausfuhrkennzeichen nur mit einer Versicherung in Deutschland und deutschem Wohnsitz.
Deutsche Versicherung ja - Wohsitz nein ... siehe
http://www.kreis-gross-gerau.de/kreisve ... chen.shtml

Ich nehme an , dass die Regelung auch für Ausfuhrkennzeichen gilt , da dringen davon abgraten wird ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auszuführen...
siehe auch http://www.kreis-gross-gerau.de/kreisve ... fuhr.shtml
Zuletzt geändert von yeza am Sonntag 26. Dezember 2004, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
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