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Verfasst: Dienstag 3. August 2004, 15:04
von Cath
Un très grand bonjour à vous tous et toutes,

vielleicht kann mir irgendjemand weiterhelfen, ich würde sehr gerne in Erfahrung bringen ob man für den Bau eines kleinem Gartenhäuschen bzw. Schuppen in Franlreich eine Baugenehmigung braucht.

tausend Dank für jede eintreffende Auskunft,
Cath

Verfasst: Mittwoch 4. August 2004, 20:21
von Elisa7
Hallo Cath,
habe so gut wie alles im Net abgegrast, --und leider nichts gefunden.
Aber vielleicht gibt es hier ja noch antworten
Grüsse von Elisa

Verfasst: Sonntag 8. August 2004, 11:00
von Gero
Hallo
hier finden sich erste Infos: http://tronget.pays-allier.com/permis_c ... ravaux.htm

Den Rest kann man am besten bei seiner Mairie in Erfahrung bringen.
Gruß
Gero

Verfasst: Dienstag 31. August 2004, 21:20
von HeinBlöd
Hallo !

Ein Schuppen der kleiner als 2qm, wie in dem Link angegeben , kommt mir klein vor . Bei und ist die Regel kleiner als 5qm und nicht höher als 1.80 ( innenhöhe)
Wahrscheinlich ist das regional verschieden .
Am besten bei der Mairie fragen .
Aber auch eine "Simple Declaration" ist einfach zu machen , mit einem Formular und einer masstabsgetreuen Handzeichnung von Grundriss und allen 4 Ansichten.

Gruss Jens

Verfasst: Samstag 4. September 2004, 18:31
von jensk
Moin,

das muß ein Tippfehler sein.
Die Grenze ist 20 qm!

Dafür reicht ne declaration de travaux

Erst ab mehr ein permis de construire.

Wobei die Arbeit in beiden Fällen fast gleich ist.
Grundriß, Aufriß, Fotos, Plan.
Die Mairie ist zuständig und erklärts.
Ich hab mir von Nachbarn mal ein paar Beispiele kopiert als Vorlage - sehr hilfreich.

grüße
jens k

Verfasst: Freitag 10. September 2004, 15:56
von HeinBlöd
Jetzt wo ich da nochmal lese denke ich auch es muss 20qm heissen .
Wir haben meisstens in der Grösse Pumpenschuppen für Schwimmbäder gebaut, die um die 5 qm lagen und Genehmigungsfrei waren


Jens

Verfasst: Samstag 18. Juni 2005, 20:01
von mevoila
Cath schrieb
Un très grand bonjour à vous tous et toutes,

vielleicht kann mir irgendjemand weiterhelfen, ich würde sehr gerne in Erfahrung bringen ob man für den Bau eines kleinem Gartenhäuschen bzw. Schuppen in Franlreich eine Baugenehmigung braucht.

tausend Dank für jede eintreffende Auskunft,
Cath

Verfasst: Samstag 18. Juni 2005, 20:20
von mevoila
Hallo Cath
eine Baugenehmigung wie schon erwähnt bis 20 m² Grundfläche nicht, eine declaration bei der Mairie schon. Am besten gehen Sie zum Maire und zeigen das an, erwähnen Sie in jedem Fall, dass Sie für das Bauwerk, wie auch immer es beschaffen sein soll, keine Betonfundamente /ins Erdreich eingebundene Stein/Mauerwerks - oder was auch immer für - Fundamente verwenden und keinesfalls eine Bodenplatte, sonst kann es Ärger geben. Angeben und realisieren sind immer verschiedene Dinge, ist das erst einmal fertiggestellt, wird niemand den Boden aufgraben, um nachzusehen, wie die Gründung ausgeführt wurde. Als Fundament werden am einfachsten auf(unter)gelegte Steine/Holzbohlen etc. akzeptiert.
Zu erwähnen bleibt, dass die 20 m² sich nicht auf die Grundfläche beziehen, sondern auf die gesamte Wohnfläche die sich bekanntlich auch über 2 Geschosse erstrecken kann. Und schliesslich sind derartige „cabanes“ nur einmal auf einem Grundstück gestattet.
Das ganze kann frankreisch-üblich natürlich von Gemeinde zu Gemeinde geringfügig differenziert gehandhabt werde...
beste grüsse ..

Verfasst: Mittwoch 14. März 2007, 07:55
von herbertp
Bonjour à tous

Meine Eselin Yasemine und das Pferd möchten einen Sommerstall irgendwo mitten auf der Wiese weit weg vom Haus. Wenn ich aber mich mit dem Thema Bauen und Permis und Declaration beschaeftige, dann fehlen mir Stichworte wie: Pferde..unterstand, Schafstall, Gaensestall, Hühnerstall. Immer kommt dann wieder "habitation" durch.
Vielleicht hat ja schon jemand genauere Erfahrungen gemacht mit nicht-menschlichen Wohngebâuden und kann Hilfestellung geben oder weiss, wo genau zu meinem Thema naeheres nachzulesen ist. Schliesslich -als "guter" Deutscher- will man ja nicht einfach irgendwo in der Pampa des Perigord ein "Gebâude" hinstellen ohne alle Hürden der Bûrokratie kennenzulernen, so wie all meine F-nachbarn es wahrscheinlich tun.
Aber es soll ja auch kein Blechdach kriegen, sondern schöne richtige Tuiles Romanes.
merci
herbert

Verfasst: Mittwoch 14. März 2007, 15:56
von les cigales
Von der DEUTSCHEN SCHUTZVEREINIGUNG AUSLANDSIMMOBILIEN e.V. (DSA) publiziert auch Info-Broschüren zu anderen Themen rund um Europa-Immobilien: Bauen, Renovieren, Steuern und Sicherheit. Preisvorteile für Mitglieder der DAS.

Salut Herbert,
Vielleicht kannst Du dort etwas finden.

Gruss Klaus

Verfasst: Mittwoch 14. März 2007, 20:44
von Aperdurus
Hallo,

meine französische Architektin pflegte zu sagen, die französischen Bauvorschriften seien so streng, weil sich keiner daran hält. Deshalb würden sie auch immer weiter verschärft.

Für ein Gartenhaus gilt folgendes:

L'installation d'un abri de jardin (démontable ou non, avec ou sans fondations) peut relever d'une demande de permis de construire ou d'une déclaration de travaux, selon les cas.


1- L'installation d'un abri relève d'un permis de construire, dans les cas suivants :
si la création de SHOB (surface hors oeuvre brute) de l'abri est supérieur à 20 m2 ;
si le terrain est nu ou en ruine, ou encore ne comporte qu'une petite construction (exemple : un garage). Dans ce cas, la SHOB créée importe peu et l'abri nécessite un permis ;
si l'abri est construit parmi les immeubles inscrits à l'inventaire des monuments historiques, et ce quelle que soit la SHOB créée (les prescriptions du POS peuvent imposer des règles de constructibilité limitée, selon l'endroit) ;
si les travaux entraînent un réel changement de destination, l'abri est subordonné à permis de construire et ce quelle que soit la SHOB créée.



2- L'installation d'un abri relève d'une déclaration de travaux, dans les cas suivants :

si cette construction a pour effet de créer sur un terrain supportant déjà un bâtiment, une surface de plancher hors oeuvre brute inférieure ou égale à 20 m2, et ce sans changer la destination de l'existant ;
en revanche, si cette construction est de très faible dimension, ne dépasse pas 1,50 m au dessus du sol avec une surface au sol inférieure à 2 m2, elle sort du champ d'application du permis de construire, c'est-à-dire ne nécessite ni permis de construire ni déclaration de travaux (il en est de même pour les abris temporaires de chantier).


Das steht hier:

http://tinyurl.com/322ndd

Allerdings könnte es sich doch um den Wiederaufbau eines bereits bestehenden Gartenhauses handeln!? :)

Es hängt eben alles von dem Einzelfall ab. Ich habe zwei Abris
auf meinem Grundstück gebaut, eins mit ca 40 m² eines mit 35 jeweils ohne Anzeige, Genehmigung und kein (gallischer) Hahn hat danach gekräht.
Es muß einfach ins Gelände passen und keinen Fremdkörper darstellen-----und Du darfst keine bösen Nachbarn haben.

Wie war das mit dem französischen Weg? (...den es neben dem richtigen und dem falschen Weg noch zusätzlich gibt?)

Grüße aus der Drôme

Aperdurus

Verfasst: Mittwoch 14. März 2007, 20:48
von Lilo
Salut,

wenn es um landwirtschaftliche Begriffe geht, ist folgende website ganz informativ: http://www.terralies.com/lexique/

Gruß
Lilo