Hi Leute,
vielleicht habt ihr eine Ahung wo ich an die Info komme:
In D ist es wie folgt: mit B-Klasse Führerschein darf ich Roller mit 50ccm und 45km/h fahren.
Aber wie schaut es da in F aus? Welche Einschränkungen gelten dort? Habe nämlich in F Arbeit gefunden und werde "mein Leben" dort "neu" aufbauen.
Wer noch Tips hat - bzw Dinge die man beachten sollte - nur her damit.
Gruß,
Euer Dragon
Roller in Frankreich und Deutschland
-
- Beiträge: 548
- Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
- Wohnort: Ardèche Sud
Dein deutscher Führerschein (EU-Dokument) gilt in allen Ländern der Union unverändert. Ich empfehle Dir, auch bei Umzug nach F eine deutsche Meldeadresse und damit Deinen Personalausweis beizubehalten, dann kann's keine Probleme geben.
Heinz-Günter
Heinz-Günter
-
- Beiträge: 17
- Registriert: Dienstag 13. Juni 2006, 22:13
Ok - viellleicht habe ich es ein bisschen schlecht Formuliert.
B-Führerschein D: Roller bis 50ccm max 45km/h
B-Führerschein F: Roller bis 125ccm max xxxkm/h?!?
Die Frage die sich mir stellt ist, darf ich mit einem D Führerschein (B-Klasse) ebenfalls eine 125er in F fahren, oder gilt meine Beschrenkung durch den D Führerschein weiterhin (also nur 50ccm auch in F)?
Zudem ist es mein Ziel mich komplett aus D abzumelden um doppelten Kosten zu entgehen. Die Arbeit in Frankreich ist zudem unbefristet - von daher auch nachvollziehbar.
Gruß,
Euer Dragon
B-Führerschein D: Roller bis 50ccm max 45km/h
B-Führerschein F: Roller bis 125ccm max xxxkm/h?!?
Die Frage die sich mir stellt ist, darf ich mit einem D Führerschein (B-Klasse) ebenfalls eine 125er in F fahren, oder gilt meine Beschrenkung durch den D Führerschein weiterhin (also nur 50ccm auch in F)?
Zudem ist es mein Ziel mich komplett aus D abzumelden um doppelten Kosten zu entgehen. Die Arbeit in Frankreich ist zudem unbefristet - von daher auch nachvollziehbar.
Gruß,
Euer Dragon
Hallo Karoline,
sieh mal hier:
http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... rticle=374
dort sind Deine Fragen beantwortet.
u.a.
Mofas:
Für folgende Mofatypen ist kein Führerschein erforderlich, sondern eine Verkehrssicherheitsprüfung:
- Hubraum maximal 50cm3
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Automatikgetriebe
Das erforderliche Mindestalter beträgt 14 Jahre, der Fahrer muss außerdem versichert sein.
sieh mal hier:
http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... rticle=374
dort sind Deine Fragen beantwortet.
u.a.
Mofas:
Für folgende Mofatypen ist kein Führerschein erforderlich, sondern eine Verkehrssicherheitsprüfung:
- Hubraum maximal 50cm3
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Automatikgetriebe
Das erforderliche Mindestalter beträgt 14 Jahre, der Fahrer muss außerdem versichert sein.