Wohnsitzverlegung

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Maya Bee
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Dienstag 23. November 2004, 01:29

Ich habe einige alte Beitraege zum Thema "Wohnsitzverlegung" gelesen und bin etwas irritiert. Denn mir wurde gesagt, dass man einen Zweitwohnsitz in Dtld. nicht behalten kann, wenn man in Frankreich angemeldet ist. Man koenne einen Zweitwohnsitz nur neben einem dt. Hauptwohnsitz haben. Wenn man aber den Hauptwohnsitz in Dtld. behaelt (was legal nur ginge, wenn man sich mehr als 6 Monate dort aufhaelt), und in Frankreich arbeitet, wuerde sich die Steuerpflicht als Problem ergeben, denn die Finanzaemter beider Laender wuerden Anspruch auf Steuerzahlung erheben. Wieso wurde die Frage nach der Doppeltbesteuerung in keinem Eurer Beitraege erwaehnt? Habe ich etwa diesbezueglich falsche Infos bekommen?
Ich werde mich Anfang naechsten Jahres selbststaendig machen und all diese Fragen sind momentan super akut fuer mich.
Maya
Pariser
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Dienstag 23. November 2004, 09:29

Bonjour,

Leider geht aus Deinem Profil nicht hervor, wo Du Dich zur Zeit aufhälst...

Wenn man die alten Einträge richtig liest dann kommt unterm Strich raus:
Deutsches Problem bedarf "französischer Lösung".
Ich denke es gab ein paar Ideen der Forumteilnehmer wie man in D einen Wohnsitz behalten kann, selbst wenn man die überwiegende Zeit nicht da wohnt/lebt.
Wer jedoch schön brav den deutschen Gesetzen/Paragraphen folgen will, bitte, auch das wurde hier diskutiert.

Was die Besteuerung anbelangt so ist das eine andere Geschichte. Klar, wenn Du (formal) noch im deutschen Melderegister auftauchst bekommst Du jedes Jahr schön akkurat Deine deutsche Lohnsteuerkarte sowie Wahlbenachrichtigungen und ähnliche administrative Aufmerksamkeiten zugesandt.
Was Du dann mit diesen Papieren anstellst, ist jedoch Dein Bier. Du bist in D nicht automatisch steuerpflichtig, nur weil Du dort einen HWS behälst. Dazu musst Du nämlich auch mehr als eine Hälfte des Jahres in D arbeiten.

Alles klar?

Noch ein Tipp: ich kann verstehen und aus eigener Erfahrung nachvollziehen daß man am Anfang alles richtig machen will. ;)
Nur: in F lebt man besser, wenn man die Lücken des Systems zu seinem Vorteil nutzt. Ein Paradigmenwechsel (sprich Änderung der Denkweise) ist hier sehr empfehlenswert :D!

Viel Glück!

Gruß, Pariser
Zuletzt geändert von Pariser am Dienstag 23. November 2004, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
miss_varna
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Dienstag 23. November 2004, 12:11

Pariser schrieb
Bonjour,

Was die Besteuerung anbelangt so ist das eine andere Geschichte. Klar, wenn Du (formal) noch im deutschen Melderegister auftauchst bekommst Du jedes Jahr schön akkurat Deine deutsche Lohnsteuerkarte sowie Wahlbenachrichtigungen und ähnliche administrative Aufmerksamkeiten zugesandt.
Was Du dann mit diesen Papieren anstellst, ist jedoch Dein Bier. Du bist in D nicht automatisch steuerpflichtig, nur weil Du dort einen HWS behälst. Dazu musst Du nämlich auch mehr als eine Hälfte des Jahres in D arbeiten.
Hallo Pariser,

das stimmt so leider nicht (ich bin vom Fach ;) ) Eine Lohnsteuerkarte kann man abbestellen - dazu reicht es, der Gemeinde mitzuteilen, daß man nicht mehr als Arbeitnehmer tätig ist und somit auch keine LSt-Karte braucht. Fragen zieht das nicht nach.

Aber es ist falsch, daß sich die Steuerpflicht danach richtet, daß man auch in Deutschland ein halbes Jahr lang arbeitet: Man ist mit seinem sog. "Welteinkommen" dort steuerpflichtig, wo man seinen ständigen Aufenthalt hat. Selbst wenn Du ein Mietshaus in Island hast aber in Deutschland Deinen ständigen Aufenthalt, so sind Deine isländischen Steuereinkünfte in Deutschland zu versteuern. Sofern es zwischen Island und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, sind diese Einkünfte in Island nicht zu versteuern.

Analog gilt dies auch für Deutschland und Frankreich, zwischen beiden Staaten besteht ein DBA. Dabei ist allerdings zu beachten, daß die frz. Einkünfte in Deutschland zwar formal nicht besteuert werden (sofern sie schon in FR besteuert wurden), aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Bei meinem Mann sah das so aus, daß er in 2000 bis Ende Mai in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat und diese Einkünfte auch in Deutschland versteuert hat. Ab 1.6. wohnte und arbeitete er dann in FR und die in der Zeit erzielten Einkünfte wurden auch in FR versteuert. Da er aber nun in 2000 weniger als 6 Monate in Deutschland wohnte, war er nur beschränkt steuerpflichtig. Bei der Steuererklärung mussten nun auch seine frz. Einkünfte angegeben werden, welche wie schon erwähnt dem Progressionsvorbehalt unterlagen - letztendlich haben diese Einkünfte zu einer erneuten Belastung geführt. Dagegen sind beim BFG auch Verfahren anhängig, weswegen wir Einspruch gegen den Bescheid einlegten und dieser auch noch bis zu einer Entscheidung des BFHs offen ist.

Die Meldepflicht ist jedoch praktisch getrennt davon zu betrachten: Weder im privaten, noch im beruflichen Bereich (habe jahrelang im Steuerbüro gearbeitet) ist es mir vorgekommen, daß das Finanzamt eine Meldebescheinigung sehen wollte oder mit einem gemeldeten Wohnsitz argumentierte.

Alle Klarheiten beseitigt? ;)

Gruß
Tatjana
Pariser
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Dienstag 23. November 2004, 14:29

Bonjour nochmal,

Na, so falsch lag ich ja nicht.. ;)
Bin zwar nicht "vom Fach" aber meine Aussagen sind auch praxiserprobt :D.
miss_varna schrieb
... Bei der Steuererklärung mussten nun auch seine frz. Einkünfte angegeben werden, welche wie schon erwähnt dem Progressionsvorbehalt unterlagen - letztendlich haben diese Einkünfte zu einer erneuten Belastung geführt. Dagegen sind beim BFG auch Verfahren anhängig, weswegen wir Einspruch gegen den Bescheid einlegten und dieser auch noch bis zu einer Entscheidung des BFHs offen ist....
Okay, das ist verständlich.
Nur wird niemand, der in F lebt (permanent), noch in D eine arbeitsaufwändige Steuererklärung machen wenn es nicht unbedingt sein muss, oder? Was sollte da der Sinn sein?

Aber gut zu wissen, daß es hier eine Steuerfachfrau gibt (wer weiß wann man es mal wieder braucht!) ;)

In diesem Sinne noch einen bonne journée,

Pariser
miss_varna
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Dienstag 23. November 2004, 16:25

Hallo Pariser,

eine Steuererklärung in Deutschland macht man i.d.R. wirklich nur für das Jahr, in dem man noch (anteilig) in DE gewohnt hat - sonst nicht mehr, da hast Du Recht ;)

Ich hoffe mein vorheriges Posting war noch verständlich, es ist schwer, nicht zu fachsimplerisch zu schreiben und gerade Steuern sind ja kein einfaches Thema :(

Bonne journée également!
gittachen
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Dienstag 25. Januar 2005, 02:46

miss_varna

Aber es ist falsch, daß sich die Steuerpflicht danach richtet, daß man auch in Deutschland ein halbes Jahr lang arbeitet: Man ist mit seinem sog. "Welteinkommen" dort steuerpflichtig, wo man seinen ständigen Aufenthalt hat. Selbst wenn Du ein Mietshaus in Island hast aber in Deutschland Deinen ständigen Aufenthalt, so sind Deine isländischen Steuereinkünfte in Deutschland zu versteuern. Sofern es zwischen Island und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, sind diese Einkünfte in Island nicht zu versteuern.

Ja aber....
ich habe 4 Jahre gebraucht, bis ich die richtige Anwort gefunden hatte. Nach dem ich beim deutschen und auch beim französichen Finanzamt falsche Auskünfte erhalten hatte:::

Beim Arbeitseinkommen hast du ohne Zweifel Recht.

Ausnahme Einkünfte aus Grundbesitz. Da sagt das Doppelbesteuerungseinkommen, dass Einkünfte/Verkauf/Miete/ immer in dem Land versteuert werden müssen, in dem sich der Grundbesitz befindet.
Keine Ausnahme.

Natürlich werden die Einnahmen von Frankreich in D bei der Progression berücksichtig - sofern man sie angibt.
miss_varna
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Mittwoch 26. Januar 2005, 14:14

gittachen schrieb

Ja aber....
ich habe 4 Jahre gebraucht, bis ich die richtige Anwort gefunden hatte. Nach dem ich beim deutschen und auch beim französichen Finanzamt falsche Auskünfte erhalten hatte:::
Hallo Gitta,

das hat Dir 4 Jahre lang weder das Finanzamt, noch ein Steuerberater sagen können? Ist ja traurig :(

Du hast vollkommen recht und ich danke Dir für Deine Korrektur - Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung sind meist ausgenommen, doffes Beispiel. Ersetz' das Miethaus in Island einfach durch Einkünfte aus selbständiger Arbeit, dann passt es wieder ;)
gittachen
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Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Freitag 4. Februar 2005, 01:19

ja mis_varan,
traurig, aber wahr.......
hatte schon in Deutschland unter "sonstige einkünfte" versteuert, was nix bringt und bei einer Prüfung nicht anerkannt wird..Die Auskunft habe ich jedenfalls jetzt bekommen.
gruss gittachen
miss_varna
Beiträge: 189
Registriert: Freitag 29. Oktober 2004, 00:32

Freitag 4. Februar 2005, 03:01

Sonstige Einkünfte? Das sind doch nur Renten u.ä.! Hast Du denn keinen Steuerberater?
wolle
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Registriert: Dienstag 25. Januar 2005, 12:05
Wohnort: Var, Esterel

Freitag 4. Februar 2005, 12:04

@miss_varna
Die Meldepflicht ist jedoch praktisch getrennt davon zu betrachten: Weder im privaten, noch im beruflichen Bereich (habe jahrelang im Steuerbüro gearbeitet) ist es mir vorgekommen, daß das Finanzamt eine Meldebescheinigung sehen wollte oder mit einem gemeldeten Wohnsitz argumentierte.

Hallo miss_varna,
heißt das, ich kann dem FA für Schriftwechsel, Steuererklärung usw. meine franz. Adresse mitteilen ohne geteert und gefedert zu werden? Grund, ich habe bei meiner deutschen Firma eine Freistellung erwirkt und bekomme aber noch für ein paar Jahre mein Salaire. Ja, sowas gibts noch :) Möchte aber meine Zelte in D kpl. abbrechen und in F bleiben.

sorry, das jetzt auch solche Fragen kommen, aber du hast dich nunmal geoutet :)

merci et salut wolle
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