Erwerb der französischen Staatsbürgerschaft
Hallo,
Ich lebe seit zwanzig Jahren in Frankreich und ich habe mich nie darum bemüht, die französische Staatsbürgerschaft zu erwerben, da es nicht notwendig war.
Nun engagiere ich mich aber seit einiger Zeit politisch und meine politische Gruppe würde mir im Fall eines Wahlsiegs (durchaus möglich!!!) das Amt der stellv. Bürgermeisterin für Nachhaltig Entwicklung anvertrauen!
Und jetzt brauche ich plötzlich und ganz dringend die franz. Staatsbg. Nun war ich heute bei der Préfecture (Evry, Essonne), habe eine dossier bekommen und einen Termin für Juli 2008, um das Dossier überhaupt erst einzureichen!!!
Ist eine so lange Verfahrensdauer überhaupt mit dem Prinzip der Gegenseitigkeit vereinbar? Dauert das für Franzosen in Deutschland genauso lange? Gibt es irgendwelche Parallelmassnahmen? Gibt es nicht die Möglichkeit vielleicht doch stellv. Bürgermeisterin zu werden ohne die franz. Staatsbg. (zumindest: en attendant).
Birgit
Ich lebe seit zwanzig Jahren in Frankreich und ich habe mich nie darum bemüht, die französische Staatsbürgerschaft zu erwerben, da es nicht notwendig war.
Nun engagiere ich mich aber seit einiger Zeit politisch und meine politische Gruppe würde mir im Fall eines Wahlsiegs (durchaus möglich!!!) das Amt der stellv. Bürgermeisterin für Nachhaltig Entwicklung anvertrauen!
Und jetzt brauche ich plötzlich und ganz dringend die franz. Staatsbg. Nun war ich heute bei der Préfecture (Evry, Essonne), habe eine dossier bekommen und einen Termin für Juli 2008, um das Dossier überhaupt erst einzureichen!!!
Ist eine so lange Verfahrensdauer überhaupt mit dem Prinzip der Gegenseitigkeit vereinbar? Dauert das für Franzosen in Deutschland genauso lange? Gibt es irgendwelche Parallelmassnahmen? Gibt es nicht die Möglichkeit vielleicht doch stellv. Bürgermeisterin zu werden ohne die franz. Staatsbg. (zumindest: en attendant).
Birgit
http://perso.orange.fr/felina/doc/etrang/droitvote.htm
also bisher habe ich nur das gefunden. Und dort ist man noch nicht soweit. wenigstens in F noch nicht.
Herbert
also bisher habe ich nur das gefunden. Und dort ist man noch nicht soweit. wenigstens in F noch nicht.
Herbert
http://ec.europa.eu/justice_home/unit/e ... ons_fr.htm
Trouvé!! (??)
@Betoll(Birgit)
Damit duerfte Dein Problem geloest sein.
Bonne Chance
herbert
Trouvé!! (??)
@Betoll(Birgit)
Damit duerfte Dein Problem geloest sein.
Bonne Chance
herbert
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Salut Herbert,
Vielleicht hilft Dir dieser Beitrag weiter:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Droit_de_v ... _en_France
Gruss
Klaus
Vielleicht hilft Dir dieser Beitrag weiter:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Droit_de_v ... _en_France
Gruss
Klaus
Danke Klaus
Les ressortissants de l'Union européenne ont le droit de vote et d'éligibilité aux élections municipales et européennes (Directive 94/80/CE du Conseil, du 19 décembre 1994, fixant les modalités de l'exercice du droit de vote et d'éligibilité aux élections municipales pour les citoyens de l'Union résidant dans un État membre dont ils n'ont pas la nationalité, transposée en droit national par la Loi organique n° 98-404 du 25 mai 1998 déterminant les conditions d’application de l’article 88-3 de la Constitution relatif à l’exercice par les citoyens de l’Union européenne résidant en France, autres que les ressortissants français, du droit de vote et d’éligibilité aux élections municipales). Les ressortissants d'États membres de la Communauté française étaient censés bénéficier des mêmes droits civils et politiques dans chacun de ces États.
Les ressortissants de l'Union européenne ont le droit de vote et d'éligibilité aux élections municipales et européennes (Directive 94/80/CE du Conseil, du 19 décembre 1994, fixant les modalités de l'exercice du droit de vote et d'éligibilité aux élections municipales pour les citoyens de l'Union résidant dans un État membre dont ils n'ont pas la nationalité, transposée en droit national par la Loi organique n° 98-404 du 25 mai 1998 déterminant les conditions d’application de l’article 88-3 de la Constitution relatif à l’exercice par les citoyens de l’Union européenne résidant en France, autres que les ressortissants français, du droit de vote et d’éligibilité aux élections municipales). Les ressortissants d'États membres de la Communauté française étaient censés bénéficier des mêmes droits civils et politiques dans chacun de ces États.
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Salut Herbert,
Es stellt sich die Frage der Umsetzung, da viele bereits beschlossene Europäische Gesetze, bei der Umsetzung in den einzelnen Ländern Europas noch nicht in deren Gesetzen verankert sind. Frankreich ist eines der Länder in Europa, daß bei der Umsetzung weit hinterherl hinkt.
Soweit ich recherchiert habe, ist dies anscheinend wohl noch immer der Fall, was das Wahlrecht, bzw. die Möglichkeiten anbetrifft.
Im Internet kursieren Seiten mit Petitionen, auf denen Franzosen dieses Recht und die Umsetzung fordern, daß die EU beschlossen hat.
Anscheinend hat auch Sarkozy sich schon zu diesem Thema vor 2 Jahren geäußert.
Gruss Klaus
Es stellt sich die Frage der Umsetzung, da viele bereits beschlossene Europäische Gesetze, bei der Umsetzung in den einzelnen Ländern Europas noch nicht in deren Gesetzen verankert sind. Frankreich ist eines der Länder in Europa, daß bei der Umsetzung weit hinterherl hinkt.
Soweit ich recherchiert habe, ist dies anscheinend wohl noch immer der Fall, was das Wahlrecht, bzw. die Möglichkeiten anbetrifft.
Im Internet kursieren Seiten mit Petitionen, auf denen Franzosen dieses Recht und die Umsetzung fordern, daß die EU beschlossen hat.
Anscheinend hat auch Sarkozy sich schon zu diesem Thema vor 2 Jahren geäußert.
Gruss Klaus
Im Internet kursieren Seiten mit Petitionen, auf denen Franzosen dieses Recht und die Umsetzung fordern, dass die EU beschlossen hat.
Hallo Klaus
Genau so hatte ich meinen Post auch gesehen. Im Nachhinein denke ich aber voreilig.
denn der erste Satz des Textes macht klar:
"Les résidents de l'Union européenne peuvent participer aux élections locales en France. "
Die Petitionen betreffen vielmehr das geforderte Wahlrecht für Nicht-EU-Buerger, die in Frankreich ständig leben.
@Betoll
Bonne chance,Birgit
Grüsse aus der Dordogne, wo die Wahl sehr schwer fällt:
Bergerac oder Bordeaux oder doch den Pecharmant:D
Hallo Klaus
Genau so hatte ich meinen Post auch gesehen. Im Nachhinein denke ich aber voreilig.
denn der erste Satz des Textes macht klar:
"Les résidents de l'Union européenne peuvent participer aux élections locales en France. "
Die Petitionen betreffen vielmehr das geforderte Wahlrecht für Nicht-EU-Buerger, die in Frankreich ständig leben.
@Betoll
Bonne chance,Birgit
Grüsse aus der Dordogne, wo die Wahl sehr schwer fällt:
Bergerac oder Bordeaux oder doch den Pecharmant:D
Hallo Lilo, Herbert, Klaus und Les cigales,
Vielen Dank für Eure Antworten und die verschiedenen Informationen. Ich habe jedoch nicht den Eindruck, dass mein Problem gelöst ist.
An meiner "Eligibilité" besteht kein Zweifel. Ich habe das Recht, Conseillère municipale zu werden. Aber - und das widerspricht der Information von frankreichkontakte.de - darf ich kein Amt ausüben. Als Deutsche kann ich weder Maire noch Maire adjointe werden. Hier zwei Links zum Thema:
http://carrefourlocal.senat.fr/vie_loca ... index.html
http://www.vie-publique.fr/decouverte-i ... lemes.html
Und diese Regelung sehe ich auch ein (sofern sie im Rahmen der Gegenseitigkeit auch in anderen europ. Ländern angewandt wird).
Meine erste Frage ist also:
1. Gibt es eine Möglichkeit, als Ressortissant der CE die franz. Staatsbürgerschaft im Eiltempo zu bekommen? Ist es normal , zulässig, vertretbar, dass man meinen Antrag erst in 11 Monaten entgegnnimmt? Wenn es nämlich andere, schnellere Wege gibt und mein Fall ungewöhnlich ist, hätte ich ein Argument für einen Brief an den Präfekten.
2. Haben Franzosen in Deutschland das gleiche Problem? Müssen sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, um Bürgermeister zu werden oder ein anderes untergeordnetes Amt auszuüben? Wenn sie mehr Rechte haben als Deutsche in Frankreich, hätte ich wiederum ein Argument.
3. Gibt es Beispiele für Ausnahmen?
Mein wesentliches Problem, ist ja vor allem ein Zeitproblem. Mein Rendez-vous ist im Juli, die Wahlen sind im März 2008.
Ich guck bald wieder ins Forum, um zu sehen, was Ihr meint.
Herzliche Grüsse, und vielen Dank auch für die "Encouragements",
Birgit
Vielen Dank für Eure Antworten und die verschiedenen Informationen. Ich habe jedoch nicht den Eindruck, dass mein Problem gelöst ist.
An meiner "Eligibilité" besteht kein Zweifel. Ich habe das Recht, Conseillère municipale zu werden. Aber - und das widerspricht der Information von frankreichkontakte.de - darf ich kein Amt ausüben. Als Deutsche kann ich weder Maire noch Maire adjointe werden. Hier zwei Links zum Thema:
http://carrefourlocal.senat.fr/vie_loca ... index.html
http://www.vie-publique.fr/decouverte-i ... lemes.html
Und diese Regelung sehe ich auch ein (sofern sie im Rahmen der Gegenseitigkeit auch in anderen europ. Ländern angewandt wird).
Meine erste Frage ist also:
1. Gibt es eine Möglichkeit, als Ressortissant der CE die franz. Staatsbürgerschaft im Eiltempo zu bekommen? Ist es normal , zulässig, vertretbar, dass man meinen Antrag erst in 11 Monaten entgegnnimmt? Wenn es nämlich andere, schnellere Wege gibt und mein Fall ungewöhnlich ist, hätte ich ein Argument für einen Brief an den Präfekten.
2. Haben Franzosen in Deutschland das gleiche Problem? Müssen sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, um Bürgermeister zu werden oder ein anderes untergeordnetes Amt auszuüben? Wenn sie mehr Rechte haben als Deutsche in Frankreich, hätte ich wiederum ein Argument.
3. Gibt es Beispiele für Ausnahmen?
Mein wesentliches Problem, ist ja vor allem ein Zeitproblem. Mein Rendez-vous ist im Juli, die Wahlen sind im März 2008.
Ich guck bald wieder ins Forum, um zu sehen, was Ihr meint.
Herzliche Grüsse, und vielen Dank auch für die "Encouragements",
Birgit
-
- Beiträge: 314
- Registriert: Sonntag 9. Januar 2005, 10:24
Salut Birgit,
Soweit ich mich erinnern kann, war ein junger Türke, der Mitglied bei den Grünen ist/war, auch im Bundestag.
In den Niederlanden, gibt es in einem Amsterdamer Vorort ein Bürgermeister, der soweit ich informiert bin, nicht die niederländische Nationalität hat. Darüber war vor ca 4 Wochen ein bericht im Spiegel.
Gruss Klaus
Soweit ich mich erinnern kann, war ein junger Türke, der Mitglied bei den Grünen ist/war, auch im Bundestag.
In den Niederlanden, gibt es in einem Amsterdamer Vorort ein Bürgermeister, der soweit ich informiert bin, nicht die niederländische Nationalität hat. Darüber war vor ca 4 Wochen ein bericht im Spiegel.
Gruss Klaus
- salchow
- Beiträge: 324
- Registriert: Donnerstag 1. März 2007, 11:58
- Wohnort: DE30559 Hannover; 52.3728°N,9.86134°E
Leider muss ich dir ansonsten sagen, dass das genau der Prozedur entspricht.
Selbst wenn du heute schon abgeben dürftest, muss dir der Präfekt von Rechts wegen tatsächlich erst nach einem Jahr bescheid geben.
Ein Jahr hat er Zeit zu entscheiden, zu untersuchen, sich umzusehen, ob du der Staatsbürgerschaft "würdig" bist.
Nebenbei: wenn du von Evry abhängst, darf ich fragen in welcher Kommune?
Selbst wenn du heute schon abgeben dürftest, muss dir der Präfekt von Rechts wegen tatsächlich erst nach einem Jahr bescheid geben.
Ein Jahr hat er Zeit zu entscheiden, zu untersuchen, sich umzusehen, ob du der Staatsbürgerschaft "würdig" bist.
Nebenbei: wenn du von Evry abhängst, darf ich fragen in welcher Kommune?
Zuletzt geändert von salchow am Mittwoch 5. September 2007, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
- salchow
- Beiträge: 324
- Registriert: Donnerstag 1. März 2007, 11:58
- Wohnort: DE30559 Hannover; 52.3728°N,9.86134°E
Übrigens danke für den Link mit der Abschaffung der Beibehaltungsurkunde für die deutsche Staatsbürgerschaft.
Könnte mich sonstwohin beißen - hab Ende letzten Jahres noch 255 Euro dafür hingeblättert… grmpf!
Könnte mich sonstwohin beißen - hab Ende letzten Jahres noch 255 Euro dafür hingeblättert… grmpf!
- Aperdurus
- Beiträge: 1663
- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
- Wohnort: südlich Lyon
- Kontaktdaten:
Hallo Birgit,
unser verehrter Textspecht pflegte zu sagen: Es gibt 3 Wege etwas zu erreichen: den richtigen, den falschen und den französischen.
Der französische ist in diesem Fall nach meiner Einschätzung der direkte und persönliche Weg über einen Parteifreund, der in der préfecture sitzt.
Wenn es dort keinen gibt, würde ich persönlich vorsprechen und jemanden für Dein spezielles Problem interessieren. Ein Stück Papier, in dem Dir jemand mehr oder minder offizielles Deine Chancen auf die Wahl bestätigt, wäre dazu hilfreich.
Immerhin hat die préfecture laut Gesetz 18 Monate Zeit, um Dir zu antworten auf Deinen Einbürgerungsantrag. Ohne Sonderfall wird er einen Großteil dieser Frist tatenlos verstreichen lassen.
Ich glaube nicht, daß Du mit Druck in diesem Fall etwas erreichen wirst. Verständnis wecken heißt die Devise.
Gruß und viel Erfolg
Aperdurus
unser verehrter Textspecht pflegte zu sagen: Es gibt 3 Wege etwas zu erreichen: den richtigen, den falschen und den französischen.
Der französische ist in diesem Fall nach meiner Einschätzung der direkte und persönliche Weg über einen Parteifreund, der in der préfecture sitzt.
Wenn es dort keinen gibt, würde ich persönlich vorsprechen und jemanden für Dein spezielles Problem interessieren. Ein Stück Papier, in dem Dir jemand mehr oder minder offizielles Deine Chancen auf die Wahl bestätigt, wäre dazu hilfreich.
Immerhin hat die préfecture laut Gesetz 18 Monate Zeit, um Dir zu antworten auf Deinen Einbürgerungsantrag. Ohne Sonderfall wird er einen Großteil dieser Frist tatenlos verstreichen lassen.
Ich glaube nicht, daß Du mit Druck in diesem Fall etwas erreichen wirst. Verständnis wecken heißt die Devise.
Gruß und viel Erfolg
Aperdurus
Zuletzt geändert von Aperdurus am Donnerstag 6. September 2007, 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
... es sei denn wie in dem Link von herbertp beschrieben:Betoll schrieb
Tja, dann kann ich meinen Traum, stellv. Bürgermeisterin für Umweltangelegenheiten zu werden wohl zu den Akten legen. es sei denn ... wir werden sehen.
Betoll
Aktives und passives Wahlrecht
Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union besitzt jeder Unionsbürger in seinem Gastland das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen. Dabei gelten für ihn die gleichen Bedingungen wie für die Staatsangehörigen dieses Landes.
also bonne chance bei der Wahl!
Hallo,
Ich meld mich noch mal wieder, nur um mitzuteilen, was geworden ist. Mein Dossier habe ich im Oktober 2007 persönlich abgegeben. Kürzlich bekam ich einen Brief, in dem stand, dass die Préfecture zur Kenntnis genommen habe, dass ich mein Dossier im Februar 2008 abgegeben habe. Soit. Inzwischen hatte ich auch ein Rendez-vous in der Gendarmerie. Es geht also alles voran.
Die Wahlen sind vorbei. Ich habe einen Platz in der Opposition. Also ist die Dringlichkeit nicht mehr gegeben. Die französische Staatsbürgerschaft hätte ich nur benötigt, wenn ich Aussichten gehabt, maire adjointe zu werden. Aber das kann ja noch kommen.
Herzliche Grüsse,
Birgit
Ich meld mich noch mal wieder, nur um mitzuteilen, was geworden ist. Mein Dossier habe ich im Oktober 2007 persönlich abgegeben. Kürzlich bekam ich einen Brief, in dem stand, dass die Préfecture zur Kenntnis genommen habe, dass ich mein Dossier im Februar 2008 abgegeben habe. Soit. Inzwischen hatte ich auch ein Rendez-vous in der Gendarmerie. Es geht also alles voran.
Die Wahlen sind vorbei. Ich habe einen Platz in der Opposition. Also ist die Dringlichkeit nicht mehr gegeben. Die französische Staatsbürgerschaft hätte ich nur benötigt, wenn ich Aussichten gehabt, maire adjointe zu werden. Aber das kann ja noch kommen.
Herzliche Grüsse,
Birgit