Wie melde ich mich Frankreich an ?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
Fredforward
Beiträge: 9
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Montag 3. Januar 2005, 17:09

Hallo Gemeinde,

habe eine Wohnung im Elsass und will gerne meinen Wohnsitz von D. nach F. ummelden. (Habe mich in D. schon abgemeldet und noch nicht in F. angemeldet...

Stimmt es, dass die deutschen Stellen den Eintrag in den Personalausweis vornehmen (die stellen sich zumindest ahnungslos) ?

Oder mit welchen Unterlagen muss ich zu welcher Behörde in Frankreich. So langsam krieg ich Panik...
Pariser
Beiträge: 287
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Montag 3. Januar 2005, 17:22

Bonjour,

Willkommen im Forum!
Leider wird Deine Frage hier gleich wieder zahnschmerzähnlich aufgenommen werden da sie bereits in ähnlicher Form von (etlichen) anderen Forumneulingen gestellt - und auch beantwortet - wurde.. ;)

Deswegen ein Tipp:
Schau mal mit Hilfe der Suchfunktion nach Einträgen in den letzten 2-3 Jahren zu diesem Thema hier im Forum. Wenn's dann noch Fragen gibt, einfach mal präzisieren.

Bonne année et bonne chance wünscht,

Pariser
Zuletzt geändert von Pariser am Montag 3. Januar 2005, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
textspecht
Beiträge: 548
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Montag 3. Januar 2005, 20:21

Salut,

in Frankreich (und vielen anderen Ländern) gibt es kein Meldegesetz wie in Deutschland, somit auch kein amtliches Dokument, das Deinen Wohnsitz in F bestätigt. Diesen Nachweis führt man in F üblicherweise mit der jüngsten Telefon- oder Stromrechnung. Klingt für deutsche Köpfe unfaßbar, ist aber so. Manchmal hilft auch der Kaufvertrag Deiner Wohnimmobilie oder Dein Wohnungs-Mietvertrag (falls noch relativ jung).

Die Carte de Séjour (CdS, Aufenthaltsgenehmigung) ist für EU-Bürger zum Glück nicht mehr nötig, würde Dein Problem aber auch nicht lösen.

Dich in Deutschland abzumelden, war leider keine gute Idee. Denn eigentlich muß die deutsche Behörde, bei der Du Dich mit künftigem Wohnsitz im Ausland abmeldest, Deinen Personalausweis (PA) einbehalten. Auch wenn sie das irrtümlich nicht getan hat, ist er nun ohne deutschen Wohnsitz praktisch wertlos. Dein einziges Ausweisdokument ist nun der Reisepaß, in den aber keine Wohnadressen eingetragen werden.
Falls Du keinen Paß besitzt, empfehle ich Dir dringend, ihn beim nächsten deutschen Konsulat zu beantragen. Dazu brauchst Du eine (gebührenpflichtige) Abschrift Deiner Geburtsurkunde. Die bekommst Du beim Standesamt Deines Geburtsortes, oft übrigens schon auf Antrag per eMail.

Falls Deine Abmeldung am letzten D-Wohnsitz noch nicht allzu lange zurückliegt, kannst Du auch versuchen, Dich wieder in D anzumelden, z.B. bei Angehörigen oder Freunden. Dann bleibt Dein PA gültig, und Du ersparst Dir einigen Behördenkram.

Für die Einkommensteuer, Sozialversicherung, Wohnsteuer, Kfz-Anmeldung usw. in F ist Dein Wohnsitz in D ohne Bedeutung: Wenn Du in F lebst und arbeitest, zahlst Du auch dort (und nicht in D).
Dein "Zweitwohnsitz", wo auch immer auf der Welt, interessiert den französischen Staat nicht. Sowenig wie der deutsche Staat Dir Steuern und Sozialabgaben abknöpfen kann, wenn Du Dein Einkommen in F erzielst (und dort abrechnest).

Wenn Du detaillierte Fragen hast, kannst Du sie auch per Personal Message oder eMail stellen.

Gruß, Heinz-Günter
yeza
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Montag 3. Januar 2005, 20:37

Hallo !

Schau dir doch mal den thread http://217.175.224.197/thwb/showtopic.p ... &pagenum=1
an .
Dort ist schon einiges zu dem Thema geschrieben , besonders zu der leidigen Wohnsitzdebatte, die der Herr Textspecht wohl einfach nicht lassen kann .....

Ausserdem: Ich kennen wirklich keinen deutschen, der bei der Abmeldung in D den PA abgeben musste.
Aber vielleicht war da ja auch nur Murphy am Werke....
Fredforward
Beiträge: 9
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Dienstag 4. Januar 2005, 11:05

Vielen Dank für die vielen Tipps. Mir wurde berichtet, die deutschen Behörden müssten bei der Ummmeldung den neuen Wohnsitz (F) im Personalausweis eintragen, weil dies eine neue Regelung wäre, die seit ca 10 Wochen gilt. Aber leider weis ich (noch) nicht welchen Regelung gemeint ist.
Pariser
Beiträge: 287
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Dienstag 4. Januar 2005, 15:12

@ Fredforward

Na, dann wäre es sicher auch für andere Forumteilnehmer hilfreich wenn diese neuen Informationen - nach persönlicher Erfahrung - hier publiziert werden könnten.

Gruss, Pariser
yeza
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Dienstag 4. Januar 2005, 16:07

Also aus den 80ziger Jahren kenne ich noch den Eintrag :
"Wohnsitz ausserhalb der Brd" in den alten grünen Persos.
Auf meinen neuen wurde einfach gar nix geändert, da steht noch die alte deutsche Addresse ...
textspecht
Beiträge: 548
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Dienstag 4. Januar 2005, 23:52

@yeza:
Von der "leidigen Wohnsitzdebatte" (da hast Du völlig recht) kann ich "nicht lassen", weil ich in dieser Frage vor einigen Monaten selber einen mehr als leidigen Kampf mit einer deutschen Kommune auszufechten hatte und in diesem Zusammenhang auch mit einem Paragraphenwerk konfrontiert wurde, das sich Landes-Gemeindeordnung nennt.

Nach meinem Informationsstand vom November 2004 kann in den deutschen PA keine Auslandsadresse eingetragen werden, und der Ausweis ist bei vollständiger Abmeldung aus der Bundesrepublik Deutschland abzugeben.
Dafür spricht auch die Beschaffenheit des aktuellen Plastik-PA, bei dem eine neue Meldeadresse auf der Rückseite per Aufkleber und Amtsstempel bestätigt wird. Schwer vorstellbar, daß eine französische Mairie diese Amtshandlung auf einem deutschen Personaldokument ausführt...

Einen "alten grünen" PA können übrigens nur ehemalige West-Berliner haben (den "behelfsmäßigen Personalausweis", wie es aufgrund des Viermächteabkommens für Berlin hieß), für Westdeutsche war das Ding grau gebunden. Das erklärt auch den Eintrag in Deinem alten grünen PA, yeza: Für West-Berliner war der grüne PA bis zur Wiedervereinigung 1989 weitgehend Paß-Ersatz. Ich habe selber zehn Jahre mit dem Ding gelebt.

Heute dürfte wohl kein PA aus dieser Zeit mehr gültig sein, alle abgelaufen, und kein deutsches Konsulat der Welt wird Dir heute noch einen Berliner PA aus dieser Zeit verlängern. Von westdeutsche PA ganz zu schweigen.

Es sollte mich sehr freuen, wenn ich im Irrtum wäre und die Bürokratie in der EU in den letzten paar Wochen einen gewaltigen Sprung nach vorn gemacht hätte. Andernfalls wäre es aber ganz hilfreich, Frankreich- und Forums-Newcomer nicht mit längst überholten "Erkenntnissen" vergangener Jahrzehnte zu irritieren... ;)

Das alles ist keine persönliche Kritik an wem auch immer, sondern schlicht ein Versuch zu guten und besseren Lösungen hier im Forum. An anderer Stelle wäre zu diskutieren, ob und wie die Suchfunktionen im Archiv des Forums zu optimieren sind.

Gruß, Heinz-Günter






Aufgrund der begrenzten Laufzeit dürfte wohl kaum noch einer dieser alten Ausweise (grau oder grün) gültig sein.
yeza
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Mittwoch 5. Januar 2005, 00:11

@ Textspecht :

Sorry hab mich wohl ungenau ausgedrückt .
Ich meinte schon den alten West-Deutschen PA.
Die waren grau nicht grün, stimmt. Ist eben schon 15 (?) Jahre her, das ich den hatte .
Aber eben auch dort gab es den Eintrag .

Aber wie erklärst Du dir, dass wirklich alle deutschen die in der Gegend so wohnen und keinen Wohnsitz in der BRD mehr haben,
ihren PA noch besitzen ???
Ich kann mir nicht vorstellen , dass das ca 30 Behördenirrtümer sind , zumal die Leute aus unterschiedlichen Kommunen kommen?

Nach meinem Informationsstand, ist es so , dass der PA nicht mehr verlängert wird, sobald abgelaufen.
Dann braucht man einen Pass.
Eine Änderung des Wohnsitzes auf der Karte ist nicht nötig, da ich logischerweise nicht mehr dem deutschen Meldegesetz unterliege, wenn ich nicht mehr in D wohne. Und Frankreich hat nunmal in der Form keins und der Adressnachweis wird anders geführt.
Selbst mit CDS musste man ja meisstens noch ne EDF/Telecom Rechnung mitnehmen.

"Landes-Gemeindeordnung" : Hört sich sehr kommunal :) an...
Ist Melderecht nicht Bundesrecht ????

Zitat:
"Kann ich meinen Personalausweis verlängern lassen?
Personalausweise werden nur durch die Passbehörden im Inland ausgestellt. Die Verlängerung eines Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich. Die Ausstellung eines Personalausweises ist nur für deutsche Staatsangehörige möglich, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Deutsche, die in Deutschland abgemeldet sind und ihren Wohnsitz im Ausland haben, können bei der für Ihren Wohnort im Ausland zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen neuen Reisepass beantragen."
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/a ... q/kat9/F13

Hier ist auch nur von der Verlängerung/AUsstellung die Rede .
Falls ich den PA abgeben müsste , stellt sich die Frage nach Verlängerung nicht - also warum sollte es dann so auf der Seite des AA stehen ??
Fragt sich
yeza
Pariser
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Mittwoch 5. Januar 2005, 09:14

Bonjour,

Nix für ungut, aber die Diskussion (lieber Teilnehmer yeza...) gleitet vom Thema ab.
Wie hier schon mal vermerkt wurde die initiale Frage sowie die nach einer Abmeldung in D schon öfter hier im Forum diskutiert und ich halte es für wenig sinnvoll von vorne anzufangen sofern keine wesentlichen neuen Erkenntnisse dabei rüberkommen.

Fakt ist, wer schön schwarz-weiß denkt und brav die Paragraphen irgendwelcher komischen Verordnungen in D folgt braucht sich nun mal nicht zu wundern wenn bei einer Grenzüberschreitung dann Probleme aufkommen.

In diesem Sinne, bonne journée à tous,

Pariser
gittachen
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Samstag 8. Januar 2005, 20:10

[quote]textspecht schrieb

Nach meinem Informationsstand vom November 2004 kann in den deutschen PA keine Auslandsadresse eingetragen werden, und der Ausweis ist bei vollständiger Abmeldung aus der Bundesrepublik Deutschland abzugeben.

Hallo, ich werde mal nachfragen.
Meine Bekannten leben seit 10 Jahren in Frankreich. Der Perso ist 10 Jahre gültig, erst danach muss man ihn abgeben. Aber ich frage noch einmal ganz genau.

gittachen
textspecht
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Samstag 8. Januar 2005, 20:47

Gittachen,

erspar Dir die Mühe. Das ist wirklich nicht die Frage, um die es hier geht. ;)
Natürlich gilt der PA 10 Jahre. Aber nur für Deutsche, die in Deutschland leben, nicht im Ausland.

Alles klar? Weitere Fragen zur Sache nur noch per PM oder eMail.

Beste Grüße, Heinz-Günter
gittachen
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Samstag 8. Januar 2005, 22:09

ach was, das sind Deutsche die in Frankreich leben, sich ordnungsgemäß angemeldet haben usw.
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HeinBlöd
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Sonntag 9. Januar 2005, 00:17

textspecht schrieb
Natürlich gilt der PA 10 Jahre.
Ne,ne Herr Textspecht .
Unter 26 Jahren gilt der PA nur 5 Jahre

Alles klar? :)
Weitere Fragen zur Sache nur noch per PM oder eMail.
Egoist !!!! :D

Aber der Pariser hat recht , die Diskussion ist müssig.

Ausserdem ist es doch s*****s-egal worauf der Geier klebt , Pa oder Pass...
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Sonntag 9. Januar 2005, 00:33, insgesamt 1-mal geändert.
textspecht
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Sonntag 9. Januar 2005, 19:35

Pardon,

wollt Ihr Antworten, die zu Lösungen beitragen oder Diskussionen um der Diskussion willen?
Manchen Forums-Teilnehmern ist es offenbar unmöglich, wirklich beim Thema zu bleiben. Immer mehr Ratsuchende ziehen es darum vor, den konkreten Dialog per PM oder eMail zu suchen.
Das ist verständlich, aber auch schade, weil dadurch etliche Informationen nicht die Allgemeinheit erreichen können.

Heinz-Günter
Fredforward
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Montag 10. Januar 2005, 20:36

Hallo Gemeinde,
sorry ich wollte keine allzu wilde Diskussion entfachen. In den nächsten Tagen habe ich Termine bei einem dt/fr. Anwalt, der angeblich Erfahrung nach der neuesten Gesetzeslage hat. Bis dahin verhalte ich mich mal unauffällig und führe MIetvertrag, Stromrechnung und Kontonachweis mit mir.
Nach wie vor gilt wohl die sog. 180-Tage-Regelung, d.h. wenn man so lange dann in F wohnt und in D abgemeldet ist, gilt der Französische Wohnsitz. Nach wie vor bleibt man deutscher Staatsbürger. Die Steuerflucht-Promis machen es uns vor ;-)
dixies
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Mittwoch 12. Januar 2005, 20:55

Hallo,

habe mich vor ca. 2 Jahren in D abgemeldet. Zu meinem Erstaunen wurde ich nicht mal gefragt, wohin ich ziehe, es gab einfach einen grünen Abmeldeschein.

Mein deutscher Personalausweis ist noch bis 2012 gültig. Deutsch bin ich ja immer noch, auch wenn ich hier wohne, also habe ich ihn immer dabei.
Verlängert wird er nicht.

Für einen gültigen Ausweis muss man zum Konsulat - die stellen einen Pass aus. Wnn man also fliegen will braucht man den.

Liebe Grüsse,
Edeltraud und Gang
Fredforward
Beiträge: 9
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 16:26
Wohnort: Sarre Union

Montag 24. Januar 2005, 14:06

Hallo, heute umgemeldet ! Und es war sehr einfach:
(1. Ob man sich in D. abgemeldet hat, interessierte bei mir keinen.)
2. Gang zum Rathaus, dort "Service de domocilisation" Man beantragt eine "Declaration d´arivée. (Ich brauchte keine Stromrechnung und keinen Mietvertrag vorzuweisen)
Das Dokument bekommt man sofort als gestempelte Koipe zum Mitführen mit.
3. Am selben Schalter die "Carte de sejour", eine Art Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dafür braucht man: Anmeldung (s.o.) Reisepass, Geburtsrkunde, 4 Bilder.

Und das war´s dann schon. Viel Spass allen beim Ummelden !

Liebe Grüße
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Montag 24. Januar 2005, 14:24

3. Am selben Schalter die "Carte de sejour", eine Art Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dafür braucht man: Anmeldung (s.o.) Reisepass, Geburtsrkunde, 4 Bilder.

Und das war´s dann schon. Viel Spass allen beim Ummelden !

hallo,
das erstaunt mich. Ich lebe seit ein paar Jahren in Frankreich und habe im letzten Jahr die carte de sejour beantragt und auch bekommen. Mein Sohn, letztes Jahr hier angekommen, beantragte die carte am gleichen TAg wie ich, in einem anderen Ort. Er hat sie schon nicht mehr bekommen. Die Unterlagen kamen zurück, mit dem Vermerk: für Deutsche nicht mehr notwendig....
Ausschnitt
nach zu lesen bei
http://www.amb-allemagne.fr/pdf/Ambassa ... kreich.pdf

M E R K B L A T T
Betr.: Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Frankreich
1. Seit Ende November 2003 (Gesetz Nr. 2003-1119 vom 26.11.2003) benötigen Angehörige
aus der Europäischen Union keine Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour) mehr. Somit
können sich deutsche Staatsangehörige allein durch Vorlage Ihres Reisepasses
rechtmäßig unbefristet in Frankreich aufhalten. Auch die Notwendigkeit einer
Arbeitserlaubnis entfällt für Staatsangehörige aus den Mitgliedsländern der Europäischen
Union.
Sollte von Seite der französischen Behörden ein Nachweis über den Wohnsitz verlangt
werden, so genügt in der Regel die Vorlage einer Wasser-, Gas- oder Telefonrechnung,
aus der die Wohnanschrift in Frankreich hervorgeht.
Aufgrund der melderechtlichen Vorschriften der Bundesländer sind Sie verpflichtet, sich
bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes in das Ausland bei dem für Sie zuständigen
deutschen Einwohnermeldeamt abzumelden.


gruss gittachen
Fredforward
Beiträge: 9
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 16:26
Wohnort: Sarre Union

Montag 24. Januar 2005, 16:39

mmh..vielleicht liegt der Unterschied in meinem Wohnsitz Elsass ? Ich denke man braucht schon einen Ersatz für den dt. Perso, aus dem der Wohnsitz hervorgeht. Auf meine Frage hin, ob eine carte de sejour immer noch benötigt wird antwortete mir die Dame mit einem Lächeln ?

Liebe Grüße
Antworten