Französischer Musterungsbescheid

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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Misterfusi
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 18. Oktober 2013, 13:34

Freitag 18. Oktober 2013, 13:46

Guten Tag,
ich bin hier neu im Forum.
Bin Deutscher, verheiratet mit einer Französin mit doppelter Staatsangehörigkeit F/D, die aus erster Ehe gleichfalls mit einem Deutschen
zwei Söhne hat. Geburtsort der Söhne ist in Deutschland, sie leben von Geburt an ausschließlich in Deutschland.
Beide Söhne sind auch bei der franzöischen Botschaft als Söhne meiner Frau registriert.
Nun haben wir einen französischen Musterungsbescheid für den älteren der beiden erhalten.
Wie ist denn da die staatbürgerschaftsrechtliche Situation. Muß er sich in F mustern lassen? Welche Auswirkungen der Staatsangehörigkeitssituation können denn da noch ins Haus stehen?
Ist hier jemand, der eine ähnliche Situation schon durchlebt und entsprtechende Erfahrungen hat?
Beste Grüße und vielen Dank
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 18. Oktober 2013, 20:12

Misterfusi hat geschrieben:Geburtsort der Söhne ist in Deutschland, sie leben von Geburt an ausschließlich in Deutschland.
Beide Söhne sind auch bei der franzöischen Botschaft als Söhne meiner Frau registriert.
Nun haben wir einen französischen Musterungsbescheid für den älteren der beiden erhalten.
Wie ist denn da die staatbürgerschaftsrechtliche Situation. Muß er sich in F mustern lassen? Welche Auswirkungen der Staatsangehörigkeitssituation können denn da noch ins Haus stehen?
Guten Abend,
ein solches Problem mit weitreichenden möglichen juristischen Folgen lässt man nicht in einem Forum lösen. Das ist kein Vorwurf, sondern gutgemeinter Rat.

Wenden Sie sich an die frz. Botschaft in Berlin.

Vorab folgende Bemerkung:
"sind als Söhne meiner Frau registriert" soll sicher heissen, sie war damals sich nicht der Tragweite bewusst, als sie die frz. Staatsangehörigigkeit für die Knaben beantragt hat.

http://www.ambafrance-de.org/Staatsburg ... srecht-Die

Textausschnitt:

"Der Erwerb der Staatsangehörigkeit

- nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis)

Kinder erhalten die französische Staatsangehörigkeit bei Geburt, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Besitz der französischen Staatsangehörigkeit ist. Bei Adoptivkindern gilt diese Regelung nur im Falle einer Volladoption.

Das Abstammungsprinzip gilt für die Kinder nur dann, wenn zumindest ein Elternteil vor dem 18. Geburtstag des Kindes die französische Staatsbürgerschaft erhält.

Nicht in Frankreich geborene Kinder und Kinder mit nur einem französischen Elternteil können die französische Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen."

Danach müssen Sie suchen.

Ihre Frau wird ja noch Französisch sprechen, also Botschaft anrufen.
Internetsuche!
Gesetze lesen.

Viel Glück
Piroschka
Tonton
Beiträge: 489
Registriert: Mittwoch 15. April 2009, 07:59
Wohnort: 21°Süd 55°Ost

Samstag 19. Oktober 2013, 10:40

upps, wenn schon telefonieren, dann bitte auch an das Deutsche Verteidigungsministerium:

Frankreich hat heute eine Freiwilligen-Armee.
§ 28
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
Blauweißrot
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 17. Oktober 2013, 10:39

Samstag 19. Oktober 2013, 16:35

Es wäre ja schon übel, wenn man seine Seutsche Staatsbürgerschaft deswegen verlieren würde, aber andereseits geht es hier ja erst mal um eine Musterung und nicht sofort um die Rekrutierung. Vielleicht kann man ja wie in Deutschland bei der Musterung klarmachen, was Sache ist.
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Gero
Beiträge: 474
Registriert: Freitag 21. Februar 2003, 13:37
Wohnort: Kehl / Aude

Sonntag 20. Oktober 2013, 10:11

Leute !
aufwachen, es gibt keine Wehrpflicht mehr!
Im ungünstigsten Fall wird der Sohnemann eben zu einem Tag Anwesenheit "Journée défense et citoyenneté" verfplichtet und fertig, aber selbtst das kann ich mir bei einem in deutschland wohnhaften Volljährigen nicht vorstellen...
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