Rentenrecht für Franzosen die in Deutschland gearbeitet habe

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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hansbw
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Registriert: Freitag 23. Januar 2015, 12:30

Freitag 23. Januar 2015, 12:51

Hallo,
ich frage für einen Freund, der von 1974-2008 in Baden-Württemberg gearbeitet hat und gern wüßte wie sich das mit seiner Rente verhält, ab wann er in Rente gehen kann (mit oder ohne Abzüge usw.).
Ich bin 61 Jahre wohne in Baden-Württemberg und erreiche dieses Jahr 45 Arbeitsjahre, d.h. nach dem geänderten Rentengesetz kann ich zum 1.12.2016 mit 63 Jahren ohne Abzüge in Altersrente gehen da ich langzeitversichert bin und über 45 Arbeitsjahre habe. Das gilt für uns in Deutschland.
Mein ehemaliger Arbeitskollege ist gebürtiger Franzose und ist 1957 geboren.
Von 1974 - 2008 hat er in Deutschland gearbeitet, bis unsere damalige gemeinsame Firma geschlossen wurde, also 34 Arbeitsjahre in Deutschland, Seit 2008 arbeitet er nun in Frankreich in einer neuen Firma bis zum Erreichen der Altersrente.
Was muß mein Kollege nun alles beachten bzw. wann kann er in Frankreich nun in Altersrente gehen, gilt dort das gleiche Rentenrecht wie bei uns, oder wie ist das dort?
Wäre schön, wenn es hier Experten gäbe, die sich hier genau auskennen und Infos geben.

Schon mal danke für eure Mühe,

Grüße
hansbw
petilui
Beiträge: 183
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 07:34

Samstag 24. Januar 2015, 06:35

Ich würde es mal da versuchen:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... D4D5.cae03

Vor allen Dingen können die auch zum speziellen Einzelfall Auskunft geben.
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