Rechte - Contrat de Travail EXTRA !

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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manu003
Beiträge: 33
Registriert: Samstag 21. Juli 2007, 13:15
Wohnort: Pays Basque

Dienstag 2. März 2010, 16:05

Hallo alle zusammen!

Ich hab mal wieder ne Frage - hab schon im Intrnet gesucht aber werde da irgendwie nicht schlau draus!
Also ich hab nen Contrat d'extra zum arbeiten... meine Frage nun, welche Rechte habe ich mit diesem Vertrag???

- Arbeitslosengeld (wenn ich die mich nicht weiter beschäftigen)?
- Krankengeld (wer bezahlt wenn ich nun 2,3 Tage Krankheitshalber ausfalle)?
- Mutterschaft (hab man da irgendwelche Ansprüche auf Geld wenn man so nen Vertrag hat und dan ein Kind bekommt)?

Hat da irgendjemand von euch Erfahrung und kann mir helfen?

Danke !

Sonnige Grüsse aus dem Baskenland an alle!
giantpanda
Beiträge: 17
Registriert: Freitag 2. Juli 2010, 11:49

Sonntag 4. Juli 2010, 08:12

Hallo!

Was ist "un contrat d'extra"?

Betriebsbedingt?

Bitte Details geben!

Rechtlich gibt es hauptsächlich 2 Arten von Verträgen

CDD = Contrat à Durée Deéterminée ( Zeitvertrag)

CDI = Contrat à Durée Indéterminée ( unbefristeter Vertrag)

Arbeitslosengeld (ARE = Aide au Retour à l'Emploi) ex. Allocation Chômage)

Hier die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen bis Sie Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.

Französischer Link: Ici

Deutsche Google Übersetzung: Hier

Krankengeld Mit Bedingungen.

1. Sie müssen Arzt innerhalb 48 Stunden aufsuchen.
2. Krankengeld gilt erst ab 4. Arbeitstag.

Mutterschaftsgeld

Sehen Sie hier! Sie dürfen auch nicht während der Versuchsperiode dafür entlassen werden.

Französischer Link: Ici

Deutsche Google Übersetzung: Hier


Grüsse

giantpanda

PS. Vorsicht: Google Übersetzungen können auch ungenau oder falsch sein. Ev. besonders in administrative Sache, werden Sie eine fachgerechter Übersetzung brauchen.
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Mittwoch 9. Februar 2011, 11:54

Welche Rechte hat man bei einem CDD saissonier in F?
(deutscher Erstwohnsitz!)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
Wie ist das mit der Probezeit?
Hat man ein paar Tage Urlaubsanspruch?

Mindestlohn lt. SMIC ab 1.1.2011 1365 Euro/Monat bei 35 Stunden in der Woche habe ich gefunden.

Wie ist eure Erfahrung: sind höhere Gehälter bei Saisonjobs verhandelbar, oder halten sich die Firmen an diese 1365...?

Wie läuft die Versteuerung der Einkommenssteuer der Gehälter bei einem deutschen Wohnsitz?

Danke für eure Antworten. :D
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Mittwoch 9. Februar 2011, 13:39

Bellie hat geschrieben:Welche Rechte hat man bei einem CDD saissonier in F?
(deutscher Erstwohnsitz!)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
Wie ist das mit der Probezeit?
Hat man ein paar Tage Urlaubsanspruch?

Mindestlohn lt. SMIC ab 1.1.2011 1365 Euro/Monat bei 35 Stunden in der Woche habe ich gefunden.

Wie ist eure Erfahrung: sind höhere Gehälter bei Saisonjobs verhandelbar, oder halten sich die Firmen an diese 1365...?

Wie läuft die Versteuerung der Einkommenssteuer der Gehälter bei einem deutschen Wohnsitz?

Danke für eure Antworten. :D
Rentenversichert: in Frankreich
Krankenversichert: in Frankreich
Probezeit: ja
Urlaubsanspruch: ja

Für Saisonjobs werden selten höhere Gehälter bezahlt. Es handelt sich ja meist um so genannte unqualifizierte Jobs. Verhandeln kann man höchstens, wenn man schon sehr viel praktische Erfahrung im gewünschten Bereich gesammelt hat (Zeugnisse). Durch Trinkgelder erhöhen sich natürlich die Gehälter, Überstunden werden meist durch freie Zeit aufgerechnet. Man kann natürlich eine freiwillige Prämie des Chefs anregen, wenn er besonders zufrieden mit einem ist - ich weiß aber nicht, ob das alle Chefs okay finden. Aber die meisten Saisonjobs sind Knochenjobs und schlecht bezahlt und sehr oft sind die Jobber nur die Hälfte des SMIC wert....

Lohnsteuer gibt es in F nicht - wg der Einkommensteuer in diesem speziellen Fall muss Dir jemand anderes helfen.
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Mittwoch 9. Februar 2011, 14:04

Hallo Yoyo :)
danke für deine rasche Antworten. :D

Also, wenn man einen "Nettoscheck" bekommen soll, hat der Arbeitgeber schon die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen??

Haben CDD saisonnier Leute auch Anspruch auf RTT ? :)
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Mittwoch 9. Februar 2011, 16:14

Hallo Bellie,

ja, die KV und RV sind schon abgezogen. Die muss der Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Kassen abführen.

Diese beiden Links sind aufschlussreich was die RTT angeht:

http://www.commentcamarche.net/forum/af ... cdd-et-rtt

http://fr.answers.yahoo.com/question/in ... 954AAnCRPk
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Mittwoch 9. Februar 2011, 22:54

Nochmals DANKE Yoyo für die Beantwortung. :D
Ich lese mal nach.
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 6. August 2011, 22:54

Man sagte mir, wenn man einen Saisonjob für mind. 6 Monaten hat(te) und bei einem Unternehmen beschäftigt war, dass das ganze Jahr über geöffnet ist, kann man die "volle" Arbeitslosenunterstützung bekommen....... Wie läuft das in F mit der Arbeitslosenunterstützung`? Müsste man sich vor der Beendigung des Saisonvertrags melden (wo?). Man müsste sich dann doch sicher auch für "Besuche " im Amt bereit halten, und gegebenfalls auch bei Arbeitgebern vorstellen..... also nix mit in D weiterleben - würde ich mal sagen------- würde für mich nur so Sinn machen......, sonst würde ja jeder gucken, dass er ne Arbeitslosenunterstützung einsackt.....
Lennie
Beiträge: 190
Registriert: Donnerstag 1. Juli 2010, 13:39

Sonntag 7. August 2011, 08:24

Worum geht's denn überhaupt, Bellie?
Nach Beendigung eines Saisonvertrages in Frankreich hier weiter leben und einen neuen Job suchen oder zurück nach Deutschland gehen und dort arbeiten?

Ein Saisonjob ist ein CDD (contrat à durée déterminée = zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag), nach dessen Ende der Beschäftigte unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat. Näheres hier:
http://www.pole-emploi.fr/candidat/les- ... pz?id=4128
Ob die beschäftigende Firma das ganze Jahr lang geöffnet hat, ist wurscht. Es kommt auf die Art des abgeschlossenen Vertrages an.
(Außerdem kommen und gehen Firmen heute in einer Geschwindigkeit, dass einem schlecht werden kann...... )

Dies (Anspruch auf ARE) setzt natürlich voraus, dass der Betroffene auch in Frankreich lebt und für den hiesigen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss man sich beim örtlich zuständigen Arbeitsamt (Pôle Emploi) als Arbeitssuchender melden und dann natürlich allen Auflagen und Terminen nachkommen - u.a. einen neuen Job suchen!
Hier kassieren und in Deutschland leben - das geht nicht. :twisted: Wer's trotzdem versucht und erwischt wird, darf hübsch alles zurückzahlen :mrgreen:
Im Fall eines in Deutschland leben Wollens melde man sich also bei seinem dortigen Arbeitsamt - ob und wieviel Unterstützung es dann ggfl. gibt, weiß ich allerdings nicht, mit der deutschen Legislation kenne ich mich nicht aus.

Gruß, Lennie
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 7. August 2011, 13:05

Lennie hat geschrieben:
Hier kassieren und in Deutschland leben - das geht nicht. :twisted: Wer's trotzdem versucht und erwischt wird, darf hübsch alles zurückzahlen :mrgreen:
Gruß, Lennie

Da stimme ich dir voll und ganz zu Lennie :mrgreen:

Nöh, es war mehr ne generelle Frage (die Details , die ich geschrieben hatte, kamen von einer Französin - auch dass das Unternehmen im ganzen Jahr -nicht nur in ner Saisonzeit- Arbeitsplätze zur Verfügung stellt , bzw. Beschäftigte hat) Ich war der Meinung, mit "Hauptwohnsitz" in D , kann man sich doch nicht arbeitslos hier in F melden.

Danke für deine Erklärungen, auch wo man sich arbeitslos melden muss. :D
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