Krankenversicherung in Frankreich

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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SiggiUA
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Montag 17. August 2015, 12:28

Hallo,

Wir tragen uns mit Gedanken, in Frankreich zu leben. Zunächst schauen wir, ob das überhaupt realistisch ist. Als EU Bürger bin ich Freizügigkeitsberechtigt. Mitziehen würde meine ukrainische Frau, unser Kleinkind und die ukrainische (fast 70 jährige) Schwiegermutter.

Um in Frankreich einen Wohnsitz nehmen zu können, müssen wir ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen (das ist kein Problem) und eine umfassende Krankenversicherung haben.

Hierzu nun meine Frage: Gibt es für uns eine Möglichkeit, in Frankreich eine bezahlbare KV zu bekommen, die nicht Vorerkrankungen (bei der Schwiegermutter) ausschließt oder die die Mitgliedschaft an eine Tätigkeit bindet (niemand von uns würde in Frankreich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen - zur Not nur auf dem Papier für ein paar Monate, um in eine KV zu kommen).

Wir haben alle drei keine KV, da es im aktuellen Wohnsitzland eine kostenlose Heilfürsorge gibt. (In der Praxis benutzen wir die öffentliche Heilfürsorge nicht, sondern sind Barzahler).

Gruß
Siggi
Piroschka
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Montag 17. August 2015, 16:53

SiggiUA hat geschrieben: Als EU Bürger bin ich Freizügigkeitsberechtigt.

Wenn Sie damit meinen, daß Sie Freizügigkeit bei der Wahl Ihres Wohnsitzlandes genießen, stimmt das sicher bei den von Ihnen gemachten Angaben.
Mitziehen würde meine ukrainische Frau, unser Kleinkind und die ukrainische (fast 70 jährige) Schwiegermutter.
Gattin und Schwiegermutter bedürfen als nicht EU-Bürgerinnen eines Einreisevisums und einer Aufenthaltsgenehmigung, stets zeitlich beschränkt.

Siggi
Hier das Rechtliche
http://vosdroits.service-public.fr/part ... 8362.xhtml
Fragen von der Tragweite zur KV sollten Sie mit einer KV besprechen und nicht in einem unverbindlichen Forum

Gruß
P.
SiggiUA
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Montag 17. August 2015, 17:39

Vielen Dank für die Antwort!

Es geht nicht um den Aufenthalt. Der ist klar, denn nach §2d und §7b können die Verwandten mitziehen und sie müssen einen Aufenthalt bekommen, zunächst für 5 Jahre, dann unbefristet, die lokalen französischen Gesetze zum Aufenthalt gelten dann nicht:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... L0038R(01)
Das gilt für alle EU und EWR Länder. Wir haben die freie Wahl. Der Lebensunterhalt ist sichergestellt, es geht lediglich um die KV, die aber ggf. bei einer alten Dame richtig teuer werden kann.

Letztlich bevor man wirklich hinzieht und eine Immobilie erwirbt, wird man das sicher rechtsverbindlich mit der KV abklären.

Wir sind in einer frühen Vorphase. Wir leben seit ca. 10 Jahren auf der Krim. Die Krim Krise vertreibt uns. Meine Frau hat ein paar nette Häuser im Internet gesehen und ist begeistert. Jetzt ist die Frage: Geht das prinzipiell überhaupt oder müssen wir gar nicht in diese Richtung weiter überlegen?

Würde es z.B. um DE gehen (was nicht möglich ist, da dort die EU Freizügigkeit nicht gilt), wüsste ich die Antwort: Nur wenn die Schwiegermutter eine Aufnahme in die GKV bekommt, ist das realistisch. Im teuren Basistarif der PKV kommt kein Vergnügen auf. Außerhalb des Basistarifs wäre eine PKV bei einer Frau im Alter von 70+ mit diversen Vorerkrankungen vermutlich unbezahlbar. Für die GKV wüsste ich wiederum, unter welchen Bedingungen eine Aufnahme möglich wäre: Wenn sie im Ausland nicht selbständig gearbeitet hat, dann geht es. Da sie Radio- und TV Moderatorin war, wäre somit der Zugang zur GKV geebnet. Ihre Rente ist lächerlich, es würde also der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte fällig werden. Das sind rund 140 Euro, was durchaus bezahlbar ist. Wenn die Schwiegermutter kein Problem ist, wird man die anderen auch irgendwie versichert bekommen.

Kann niemand sagen, wie die vergleichbare Situation in Frankreich aussehen würde? Wenn nein, gibt es Einwanderungshelfer, bei denen man dies (gegen Gebühr) abklären lassen kann? (Mit der französischen KV kann ich nicht direkt sprechen, mein Schulfranzösisch ist zu eingerostet. Alle anderen Personen sprechen kein Wort Französisch. Das sich dies ändern muss ist klar, aber doch nicht bevor klar ist, ob ein Wohnsitz in Frankreich überhaupt realistisch ist.)

Gruß
Siggi
Piroschka
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Montag 17. August 2015, 18:31

SiggiUA hat geschrieben: Es geht nicht um den Aufenthalt. Der ist klar, denn nach §2d und §7b können die Verwandten mitziehen und sie müssen einen Aufenthalt bekommen, zunächst für 5 Jahre, dann unbefristet, die lokalen französischen Gesetze zum Aufenthalt gelten dann nicht:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... L0038R(01)

Ihr link funktioniert nicht!

Das gilt für alle EU und EWR Länder. Wir haben die freie Wahl.Sie sagen doch, in D. geht es nicht!

Meine Frau hat ein paar nette Häuser im Internet gesehen und ist begeistert. Ja, so ist das immer!.

Klären wir erst einmal das mit dem link = Rechtsgrundlage. Wir schreiben 2015, nicht 2002
Siggi
SiggiUA
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Montag 17. August 2015, 18:38

Nochmal der Link
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... L0038R(01)
(Das Forensystem zerstört den Link, wenn man ihn nicht in URL Tags setzt)
Das gilt für alle EU und EWR Länder. Wir haben die freie Wahl.Sie sagen doch, in D. geht es nicht!
Die EU Freizügigkeit kann ein EU Bürger in allen Ländern wahrnehmen mit einer Ausnahme: In dem Land nicht, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt. Dort und nur dort unterliegt er den lokalen Gesetzen, es sei denn, er hat die EU Freizügigkeit bereits in einem anderen EU Land wahrgenommen und zieht in sein Heimatland zurück. Das ergibt sich aus 3.0.2
Klären wir erst einmal das mit dem link = Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist mir klar. Das war nicht meine Frage. Warum müssen wir das diskutieren, was mich kein Stück weiterbringt? Nun gut, vielleicht interessiert das andere.

Hier ist das ganz noch übersichtlicher (aber nicht ganz so formal korrekt) dargestellt:
http://europa.eu/youreurope/citizens/re ... dex_de.htm

Gruß
Siggi
Piroschka
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Montag 17. August 2015, 20:39

SiggiUA hat geschrieben: Die Rechtsgrundlage ist mir klar. Das war nicht meine Frage. Warum müssen wir das diskutieren, was mich kein Stück weiterbringt? Nun gut, vielleicht interessiert das andere.
Sie vergessen, daß ich hier meine Lebenszeit einbringe!
Warum soll ich in einer möglicherweise auswegslosen Sache zusätzliche Recherche leisten, ohne selbst Klarheit zu haben und von der Realisierbarkeit überzeugt zu sein?
Ihr oberer link ist alt, sehr alt.
Ich habe unlängst mit riesigem Aufwand verhindert, daß EU-Bürger, die sogar Immobilien hier besitzen, "abgeschoben" wurden ("reconduite à la frontière" lautet der Euphemismus).
Die Macht der Präfekten ist enorm, Arrêtés, Ordonnances oder Directives aus den Pariser Ministerien mißachten EU-Richtlinien, jahraus, jahrein.
Frankreich ist ein Pulverfaß mit Konkursverschleppung, wir werden einen heißen Herbst bekommen. Seit Jahren wird der Häuserkampf geübt (in D. auch).

Ich möchte Ihnen den Rat geben, mit Ihren Unterlagen (auch Vermögensverhältnisse) bei
der frz. Botschaft in Kiev (Konsulate auf der Krim gibt es wohl nicht) vorstellig zu werden sowie bei der Botschaft Belgiens (mit Sicherheit weniger nationalistisch).
Ferner den Rat, nicht gleich eine Immobilie zu erwerben, sondern zunächst als Mieter zu leben.
In denen PKV Frankreichs können Personen bis zum 75. Ljahr versichert werden, ebenso
in der staatlichen (Sécurité Sociale) als Angehörige günstig als ayant droit. Wenn Sie Englisch sprechen, reisen Sie in eine frz. Gegend, in der viele Engl. leben, dort sprechen Banker und Versicherer auch Englisch, wenn auch schlecht. Nur so können Sie sichere Informationen bekommen.
Viel Glück
Pi.
SiggiUA
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Montag 17. August 2015, 21:27

Danke für die Antwort!
Piroschka hat geschrieben:Ihr oberer link ist alt, sehr alt.
Soweit ich weiß, gilt diese EU Richtlinie seit 2004.
Die Macht der Präfekten ist enorm, Arrêtés, Ordonnances oder Directives aus den Pariser Ministerien mißachten EU-Richtlinien, jahraus, jahrein. Frankreich ist ein Pulverfaß mit Konkursverschleppung, wir werden einen heißen Herbst bekommen. Seit Jahren wird der Häuserkampf geübt (in D. auch).
Wenn ich das so lese, dann sollte ich wohl besser auf der russischen Krim bleiben. Wenn ich von da nicht in die Ukraine fahre, ist die Situation stabil und die Bevölkerung steht (an meinem Wohnort zumindest) mehrheitlich hinter dem Präsidenten. Sollte nun Russland doch stabiler als die EU sein?

Wir hatten über alle Jahre in DE im bayerischen Wald eine Ferienwohnung und haben diese auch ca. 3 Monate im Jahr genutzt. Von "Häuserkampf üben" habe ich dort nie etwas wahrgenommen.
In denen PKV Frankreichs können Personen bis zum 75. Ljahr versichert werden,
In DE wäre das nicht bezahlbar außer im wenig attraktiven Basistarif.
ebenso in der staatlichen (Sécurité Sociale) als Angehörige günstig als ayant droit.
Wie bekommt man zu dieser Zugang, nur über eine Erwerbstätigkeit?
dort sprechen Banker und Versicherer auch Englisch, wenn auch schlecht.
Wofür benötige ich Banker? In DE hätte ich mich an die Ausländerbehörde und die GKV gewandt.

Gruß
Siggi
SiggiUA
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Dienstag 18. August 2015, 10:22

Piroschka hat geschrieben:Ich möchte Ihnen den Rat geben, mit Ihren Unterlagen (auch Vermögensverhältnisse) bei der frz. Botschaft in Kiev (Konsulate auf der Krim gibt es wohl nicht) vorstellig zu werden sowie bei der Botschaft Belgiens (mit Sicherheit weniger nationalistisch).
Über Belgien wissen wir gar nichts, das ist auch nicht auf der Liste unserer Kandidaten. Wir würden das wohl schon vom Klima ausschließen. Da geht es dann bei uns eher noch weiter in den Süden.

Ich habe heute morgen mit meiner Frau über die Idee bzgl. Botschaft in Kiew gesprochen. Sie meint, da wären wir unter vielen armen Ukrainern, die im Moment alle aufgrund des Bürgerkriegs raus wollen. Auch würde ja die Botschaft keine Entscheidungen treffen, sondern die Ausländerämter und um ein Visum gehe es nicht.

Sie glaubt, dass es besser wäre nach Frankreich zu reisen (sie hat eine Niederlassungserlaubnis, die Schwiegermutter ein 5 jähriges Schengen Visum, also 3 Monate Aufenthalt vor Ort sind jederzeit möglich). Sie meinte, dann vor Ort mit dem Ausländeramt zu sprechen. Am besten auch in dem Bezirk, wo man nachher auch einen Wohnsitz nehmen will. Die werden aber eine KV verlangen. Das wäre also Schritt Nr. 1.

Auch glaube ich, dass die Vermögensverhältnisse irrelevant sein sollten. Ich habe nie einen Verweis auf Vermögen gefunden. Ganz abgesehen davon ist Immobilien Vermögen nur durch aufwendige Gutachten wirklich nachweisbar. Es geht nur um Einkommen. Das kann stabil über einige Jahre aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien nachgewiesen werden.

Gruß
Siggi
Piroschka
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Dienstag 18. August 2015, 11:59

Guten Tag,
sie machen es einem schwer, Ihnen zu helfen.
Ihre Informationen tröpfeln, wie soll man sie in einen Strategieentwurf einbetten?

Sie schreiben von einer "Niederlassungserlaubnis", soll das ein schriftliches "droit de séjour" oder gar eine "carte de séjour" sein?
Sie schreiben von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sagen aber nicht, ob Sie eine Steuererklärung in D. machen oder anderswo.
Der Vorschlag bzgl. Belgien sollte eine Umweg sein wegen wahrscheinlich größerer Behördenflexibilität. Für einen neuen Lebensentwurf muß man manchmal einen weiteren Weg gehen. Da sollte das Wetter, das Sie Klima nennen, vorübergehend egal sein.
Die Anlaufstelle in F. ist immer die Préfecture (mit ministeriell vorgegebenen Directives), es entscheidet das Innenministerium.
Der Fall, in die Sécurité zu gelangen (ohne abhängige Beschäftigung), sah bei deutschen Bekannten so aus: Nachweis einer deutschen bestehenden KV, Nachweis einer frz. Steuererklärung über mehrere zurückliegende Jahre.

Wenn Sie sich die Defizite der frz. Sécurité Sociale (KV, Renten, Familienzuwendungen, usw) ansehen über die Jahrzehnte und wissen, daß keine Besserung in Sicht ist, daß also
wie in allen anderen Bereichen das Staatsdefizit steigt (Sécu gehört zum Staatshaushalt), erkennbar ist, daß Beiträge steigen und Leistungen sinken werden, ist die Zukunft düster. Und Frau Merkel schweigt zu den Mißständen, weil Hollande es umgekehrt ebenso tut.
In F. ist für viele eine Komplementärversicherung unerläßlich.

Die Leute in Kiev flüchten entweder Richtung Norden :wink: oder Richtung Deutschland, um den Häschern des Schokoladenmilliardärs zu entgehen, die sie (Männer und männliche Jugendliche) in die Milizen/Armee pressen wollen. Die Frauen bleiben in Kiev, damit die Wohnung anschließend nicht futsch ist. Das steht hier aber in keiner Zeitung. Über Häuserkampf auch nicht, aber es gibt schon No-Go-zones für die Polizei (Berlin, Duisburg, Dortmund, Amiens, Lille, Paris, Lyon, Marseille etc).

http://www.welt.de/regionales/nrw/artic ... ebiet.html

Viele Grüße
P.
SiggiUA
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Dienstag 18. August 2015, 12:15

Guten Tag,
sie machen es einem schwer, Ihnen zu helfen.
Sorry, ich versuche mich zu bessern! Ich hatte Belgien nicht als Umweg verstanden.
Sie schreiben von einer "Niederlassungserlaubnis",
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein deutscher Aufenthaltstitel (ich habe mit meiner Frau von 2001-2004 in DE gelebt), welche in allen Schengen Staaten gültig ist und dort ähnlich wie ein Visum, zu 3 Monaten Aufenthalt berechtigt. In DE hat sie den Status einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung und verfällt selbst bei Auswanderung nicht.
Sie schreiben von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sagen aber nicht, ob Sie eine Steuererklärung in D. machen oder anderswo.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in dem Land zu versteuern, wo sich die Immobilien befinden. Das ist bei uns DE.
sah bei deutschen Bekannten so aus: Nachweis einer deutschen bestehenden KV, Nachweis einer frz. Steuererklärung über mehrere zurückliegende Jahre.
Danke für die Info. Das hört sich sehr danach an, als müssten wir uns eine Anstellung in Frankreich "basteln".

Gruß
Siggi
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