Krankenversicherung in F, Gesetzesänderung Mitte 2014

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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awayne
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 23. September 2014, 09:56

Samstag 27. September 2014, 09:58

Hallo liebe Forumgänger

Ich ziehe mit meiner Freundin Ende Jahr nach Frankreich ins Elsass und habe dazu ein paar Fragen zur Krankenversicherung.

1) Ich habe eine Berufsunfähigkeitsrente aus der Schweiz und konnte mich über das bilaterale Formular bei der AOK versichern solange ich in D war. In Frankreich ging das auch, allerdings sagt meine Schweizer Krankenkasse nun das es Mitte 2014 eine Gesetzesänderung in Frankreich gab und man künftig in Frankreich versichert sein muss (dies gelte nicht für Bestandskunden)? Weiß jemand genaueres?

2) Meine Freundin wird erst arbeitssuchend sein, laut der KK in D kann sie sich weiter in D Grund versichern lassen. Das wäre günstig und sie kann im Grenzgebiet zum Arzt. Aber geht das nach der Gesetzänderung noch?

3) Kann mir jemand sagen was die Grundversicherung in Frankreich kostet?

Vielen Dank im Voraus!
Awayne
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