Ausfüllhilfe frz. Steuererklärung 2012 Formular 2042

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jack93
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 15. September 2013, 20:34

Sonntag 15. September 2013, 20:51

Liebe Forumsmitglieder,

ich fülle gerade die französische Steuererklärung für 2012 meines Anfang des Jahres verstorbenen Vaters aus, der seinen Lebensabend in Frankreich verbracht hat. Mir wurden die Formulare von seiner französischen Lebenspartnerin geschickt, beim französischen Finanzamt wurden die Zeilen angekreuzt, die ausgefüllt werden müssen.

Im Formular 2042 (blaues Formular, „Déclaration préremplie“, entspricht wohl dem deutschen Mantelbogen) muss ich sowohl Zeile 1AS („Pensions, retraites, rentes y compris pensions alimentaires“) als auch Zeile 8TK („Revenues étrangers imposables en France, ouvrant droit à un crédit d’impôt égal au montant de l’impôt français“) ausfüllen. Mein Vater hat nur Einkünfte (Pension) aus Deutschland bezogen und war daher auch während der gesamten Zeit, die er in Frankreich verbracht hat, in Deutschland krankenversichert. Formular 2047 (rosa Formular, „Déclaration des revenus encaissés à l’étranger“) wird deswegen natürlich auch ausgefüllt.

Meine Frage ist nun: Was gebe ich in Zeile 1AS („Pensions, retraites, rentes y compris pensions alimentaires“) des Formulars 2042 an? Die gleiche Summe wie in Zeile 8TK („Revenues étrangers imposables en France, ouvrant droit à un crédit d’impôt égal au montant de l’impôt français“) oder null Euro ? Ich habe Angst, dass die Summe zweimal gezählt wird, wenn ich sie in beiden Zeilen angebe.

Herzlichen Dank im Voraus,

jack93
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Montag 16. September 2013, 18:11

Bonjour Jack,
Willkommen im Forum

Zu Deiner Frage:
Du füllst nur VI revenus imposable de source ....
in dem Rosa Blatt aus
und uebertraegst diese Summe nach 8TK
nichts in Zeile 1AS !!!!!
Bonne Chance
Herbert
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Dienstag 17. September 2013, 07:28

Also
1AS bleibt leer, weil es sich nur auf frze. Einkünfte bezöge.

Ferner nicht 8TI, sondern 8TK,
im rosa Blatt hingegen VII (ergibt sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen sowie aus der S. 3 der "Notice" zum rosa Formular (obere Hälfte, Merkzahl 16).

In VII Spalte 4 Montant brut setzt man nicht die wirklich bezogene "Pension" ein, sondern den in D. zu versteuernden Betrag (der Rest ist ja eine Auszahlung wie aus einem Kapitalstock), in Spalte 5 die gezahlten Steuern, in Sp. 6 eventuelle Steuerberatungskosten.
Die zwei (oder drei) Beträge werden noch einmal wiederholt in der 4. Zeile "Total", dann werden die Beträge aus Rubrik 5 (und eventuell 6) von dem Betrag in Spalte (Rubrik) 4 abgezogen, so dass im untersten Kästchen von Spalte 4 der "Nettobetrag" ermittelt ist, der in den "Mantelbogen" nach 8 TK übertragen wird.

Dieser Betrag geht in die Berechnung des "taux effectif" ein, der steuersystematisch dem Steuersatz entspricht, der sich im deutschen Einkommensteuerrecht aus einem "Progressionsvorbehalt" ergäbe.
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