Plus Value und Steuer

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Richard
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 9. November 2007, 09:27

Mittwoch 7. Januar 2009, 11:13

Hallo Forumsmitglieder

Muss beim Verkauf einer Eigentumswohnung (Hauptwohnsitz) die Differenz des Wertzuwachses versteuert werden? Die Wohnung wurde vor 3 Jahren gekauft.

Ich habe einen Hinweis im Internet gefunden, dass eine als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung dieser Versteuerung nicht unterliegt. Irgendwie habe ich aber in Erinnerung, dass eine Wohnung erst nach 5 Jahren ohne Plus Value Steuer weiterverkauft werden kann. Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Mittwoch 7. Januar 2009, 12:21

http://www.paris.notaires.fr/art.php?cID=283&nID=735

es muss die residence principale sein, dann ist die Zeitdauer nicht festgelegt

salut
Herbert
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Mittwoch 7. Januar 2009, 20:18

"Immobilien, die als Wohnsitz von EU-ansässigen Steuerausländern dienen, sind von dieser Besteuerung befreit, soweit der Veräußerer (Eigentümer) zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Veräußerung mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig war. Diese Ausnahmevorschrift betrifft nur die einmalige Veräußerung einer Immobilie. Hierzu sei angemerkt, dass der Verkauf der Hauptwohnsitzimmobilie ("résidence principale") für französische Steuerpflichtige immer steuerfrei bleibt. Der Normalfall für einen nicht französischen steuerpflichtigen Immobilienbesitzer dürfte jedoch die Besteuerung der erzielten Buchgewinne ("plus values") sein.

http://www.coffra.de/site006/de/c_news/news_immo01.htm

Welche Verpflichtungen habe ich beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich ?
Wenn Sie seit weniger als 15 Jahren* Besitzer sind, müssen Sie :
• Eine «Déclaration de plus-value» (Wertzuwachserklärung) abgeben, selbst wenn Sie keine Abgaben zu zahlen haben.• Einen Steuervertreter bestimmen, wenn der Anteil des Verkaufspreises den Sie erhalten größer als 150.000 € ist.
Bin ich steuerbefreit ?
Ja, unter gewissen Bedingungen,
• Wenn Sie mindestens 2 Jahre lang hintereinander steuerlich in Frankreich ansässig waren;• Wenn Sie Bezugsberechtiger einer Alters- oder Invalidenrente sind.
• oder wenn der Verkauf geringer als 15.000 € ist bzw. im Fall einer Enteignung.

http://www.sarf.fr/allemand.asp

auf dieser Seite kann man auch gleich die anfallenden Steuern ausrechnen lassen. :mrgreen:
Alexandrus
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 23:06

Donnerstag 7. Oktober 2010, 23:40

Hi,
zum Thema plus value siehe auch unser ebook "Verkauf von Immobilien in Südfrankreich", das Du über unsere websites frankreich-immobilien.de kostenlos herunterladen kannst.
Gruß
Alexandrus

ergaenzt von Herbertp
Bonjour Alexandrus, Ich warte noch "moderat" ab, wann dieser Beitrag als zu sehr Werbung (von hoeherer Ebene) die gelbe oder rote Karte erhaelt. :shock:

Liebe Forumsbesucher,
die obigen links fuehren zu einer Seite eines Immobilier Hilgenberg in Mougins, der nach Anforderung und Erhalt Ihrer Emailanschrift, Namen und Telefonnummer, Ihnen einen Dowloadlink schickt zu einem PDF mit 33 bzw 37 Seiten an Informationen zum Immobilienerwerb bzw Verkauf Ihrer Immobilie im Bereich Côte d'Azur.
salut
Herbert
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