Grundsteuer in Frankreich

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Thomas Mueller
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 27. Juni 2003, 12:20
Wohnort: Hamburg

Montag 30. Juni 2003, 14:17

Hallo, meine Frau und ich besitzen seit zwei Jahren ein Ferien haus in Südfrankreich. Im letzten Jahr haben wir das erstemal die Grundsteuer zahlen müssen. Ich habe jetzt versucht, die Rückseite mit den Hinweisen zu lesen. Leider sind unsere Französichkenntnisse noch nicht so perfekt. Vielleicht kann mir daher jemand hier aus dem Forum eine Frage beantworten. Es gibt einen Passus, den wir so interpretieren, dass wir einen Nachlass bekommen, wenn wir bereits z.B. in 2003 die Steuer für 2004 im vorraus zahlen. Ist das richtig??? Danke für eventuelle Antworten.
jensk
Beiträge: 80
Registriert: Sonntag 1. Juni 2003, 18:43

Donnerstag 3. Juli 2003, 21:01

Hallo,

taxe foncière oder taxe d'habitation?

Ich hab meine letzten Bescheide hier noch rumliegen und kann ja noch mal mal auf die Rückseite schaun.
Aber von ner Ermäßigung(!) wenn man früher zahlt hab ich noch nie gehört. Auf die taxe d'habitation gibts nen Abschlag bei geringem Einkommen - aber nicht bei Ausländerzweitwohnsitz.
Zahlt Ihr jahrweise oder habt Ihr auf monatliche Abbuchung umgestellt?

jens
Thomas Mueller
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 27. Juni 2003, 12:20
Wohnort: Hamburg

Freitag 4. Juli 2003, 10:05

Meine Frage bezieht sich auf die taxe foncière und wir zahlen jahrweise.

Thomas
jensk
Beiträge: 80
Registriert: Sonntag 1. Juni 2003, 18:43

Freitag 4. Juli 2003, 16:08

Hallo,

ich hab mir meinen 2002er Bescheid taxe foncière angeschaut.

Ich kann beim besten Willen auf der Rückseite nichts finden, was dem nahekommt, wovon Du sprichst :-(

Kannst Du evtl. mal die genaue Stelle präzisieren ?
Ich tippe mal auf ein Mißverständnis..

Grüße
jens
Phil
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 5. November 2002, 08:05
Wohnort: Ellwangen

Freitag 8. August 2003, 06:55

Hallo Thomas,

kann mir nicht vorstellen, das es für Steuervorauszahlungen Ermäßigung gibt.
Eher vorstellen kann ich mir, daß da jemand versucht ausländische Grundbesitzer abzuzocken!! In der Hoffnung, daß man ja nicht so genau weiß wie das in Frankreich läuft und die Sprache womöglich nicht so beherrscht.
Ich wäre auf jeden Fall mal vorsichtig!

Gruß
Phil
Kati
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 6. November 2002, 09:11

Montag 11. August 2003, 11:37

Salut Thomas,
mich würde es auch wundern, wenn es in F bei Steuervorauszahlungen (tax foncier) ERmässigung gibt.... hier bei uns in Midi-Pyreneen auf keinen Fall.
Ermässigung gibt es nur für
a) agriculture Fläche
b) Sozialfälle (d.h. bestimmtes Einkommen) und unter bestimmten Voraussetzungen ab einem Alter von 75
c) auf keinen Fall für Zweitwohnsitz
Wenn du mir den genauen Text schreibst, kann ich ihn dir übersetzen.
Grüsse,
Kati
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