Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
Yoyo
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Donnerstag 22. März 2012, 16:25

Oh, ein eifriger deutscher Blockwart.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Donnerstag 22. März 2012, 16:55

baden-alsace hat geschrieben:Hallo Gittachen, du Sonnenschein
( liegt die Betonung eigentlich auf dem tt oder auf dem a ?)

tut zwar nichts zur Sache aber ich habe mir gerade mal mit dem Link den du plaziert hast eure Homepage angesehen.
Es steht zwar irgendwo daß Werbung unerwünscht ist und wenn einer einen Link im Text plaziert wird der auch regelmäßig sofort entfernt aber das gilt wahrscheinlich wie so vieles in diesem Forum nicht für jeden.
Eure Homepage ist ja recht professionell, da werden sogar mehrere Wohnungen richtig vermarktet und auch versucht noch Werbepartner u.s.w. zu finden.
Komisch nur daß unter eurer Adresse in keinem franz. Verzeichniss (société.com u.s.w.)
ein Gewerbe angemeldet ist. Nichtmal eine SCI.
Geht da auch alles mit rechten Dingen zu?
Nur so beiläufig mal nachgefragt.
erst einmal danke :D für das Lob für meine Homepage, die ich selbst mühseelig zusammen gebaut habe.

[Auf Wunsch von Gittachen wurde der Rest Ihres Beitrags gelöscht]
Zuletzt geändert von Bine am Samstag 24. März 2012, 09:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag auf Wunsch des Erstellers gelöscht
Carola&Carola
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Donnerstag 22. März 2012, 21:38

[Vom Webmaster gelöschter Beitrag]
Tonton
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Freitag 23. März 2012, 08:29

Wie ist das eigentlich mit dem Erbrecht Deutschland >>> Frankreich ?

Ich meine damit, wenn ich in Deutschland etwas erbe (bin wohnhaft in F), von einer in D'land lebenden Person.

Dann wird ja die Erbschaft in D'land abgewickelt, genauso die Erbschaftssteuer.

Aber, meine Frage wäre: bekommt eigentlich das Finanzamt Frankreich dann evtl. eine Mitteilung von dem deutschen Finanzamt??

+++
Einen kleinen Tipp hätte ich übrigens auch für die Leute, die der ISF unterliegen würden, z.B. wegen Vermögen in D'land oder anderswo im Ausland - jedoch in F nur wenig "Vermögen" besitzen (also, unter der ISF Grenze).

Anscheinend erhält das franz. Finanzamt keinerlei Meldungen aus dem Ausland über irgendwelche Werte, die man dort besitzt. Schlafende Hunde sollte man nicht wecken !

Das Gleiche gilt übrigens auch für inländische Grundwerte, die im Besitz von im Ausland registrierten GmbH sind. Zu empfehlen sind hier Länder oder Gebiete mit niedrigen Steuersätzen.
Ist leider ein Kreuz mit Frankreich, aber wer sich auskennt, bekommt sogar noch RSA !
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