Das Geld liegt auf der Straße - Steuererstattung

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
Antworten
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Dienstag 11. Oktober 2016, 16:17

Erst dachte ich: "Laß sie doch jammern und ihren verseuchten Wein schlürfen" (frz. Weinstöcke, W'berge werden [bis zu] siebenmal gespritzt vor der Ernte, Prost). "Sollen sie sich selbst um ihr materielles Wohlergehen kümmern". Da aber grad die Reicheren psychisch siechen,
machen wir's kurz:
Aufgrund der Rechtsprechung des EUGH / viele fluchen ja auf Europa! Ich nicht! / habe ich mir, weil nicht vom französischen Sozialsystem abhängig (nie Mitglied der Sécu, keine frz. Lebensversicherung usw.) rückwirkend bis 2013 (weiter geht nicht = 3 Jahre) die CSG usw erstatten lassen. Die sollte ja zweckgebunden für den Sozialsektor sein. Ist sie wahrscheinlich nicht. Egal!
Siehe unter Google unter "de Ruyter".
Betrifft die Steuern auf Kapitalgewinne (Sparbuch, Dividenden, Anleihezinsen, Kursgewinne von Wertpapieren)sowie Veräußerungsgewinne bei Immoblien.
Es gibt dazu inzwischen Erlasse und Durchführungsbestimmungen des MINFin (Paris).
Etwas Schreibkram, aber für einige Zehntausender? Warum nicht.
Herr de Ruyter hat das für uns durchgefochten.
alsaceetpaysbasques
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 18. Oktober 2016, 07:26

Dienstag 18. Oktober 2016, 11:52

Hallo,
Diese Thema beschäftigt mich auch schon länger und ich verstehe nicht, daß wenn es doch anscheinend ein für F verbindliches Urteil gibt, trotzdem die CSG für nicht dem franz. Sozialsystem angehörende in F ansässigen Ausländer abgezogen wird. Mein Verständnis war immer daß CSG u.s.w. für den franz. Staat keine Sozialabgabe, sondern eine Steuer sind und man dann halt nichts machen kann. Es heißt ja auch in den Gesetzestexten von damals als die CSG 1991 eingeführt wurde, die CSG ist eine Steuer, die auf bla bla erhoben wird, um das Defizit der sozialen Kassen auszugleichen. Also eine Steuer, ganz klar. Mich würde interessieren wie Du das geschafft hast sie zurückzubekommen. Andererseits kann es doch nicht sein, daß jeder individuell sein Geld zurückfordern muß und das Finanzamt immer weiter fröhlich abzieht, wenn es doch dieses Grundsatzurteil anscheinend gibt.
Ich bin am Grübeln
Grüße
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Dienstag 18. Oktober 2016, 21:34

Meine Antwort umfaßt mehrere Aspekte.
1) Frankreich ist das EU-Land, das am häufigsten vom Europäischen Gerichtshof oder Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wird.
Minister, Bürgermeister, Politiker mißachten häufig Urteile sogar der höheren nationalen Gerichte.
2) Auch in Deutschland kommt es vor, daß einzelne Bürger für sie günstige Urteile erstreiten, diese aber nicht auf alle Betroffenen angewandt werden. Der Bundesfinanzhof vermeidet teilweise die Veröffentlichung von für Steuerbürgern günstigen Urteilen, damit diese nicht "auf den Trichter kommen". Jeder müßte also für sich erst einmal den Gedanken haben, falsche behandelt worden zu sein.
Da die Finanzverwaltungsbeamten ja nicht selbst für die Prozeßkosten aufkommen, gehen sie (wie in anderen Ministerien) durch die Instanzen. Manchmal hofft man auf die biologische Lösung.
Zu F.:
3) Meine Erfahrungen mit dem Finanzamt in F. sind so, dass sie nicht einmal den Unterschied zwischen Zinsen und Dividenden kennen; kein Doppelbesteuerungsabkommen kennen. Es gibt ja praktisch keine Steuerberater wie in Deutschland, nur experts comptables (für Firmen) oder avocats fiscalistes (für große Firmen oder "Reiche").
Bei bestimmten Fragen wurde mir im FA gesagt: "Wissen wir auch nicht" [der Leiter des FA]: "Faites de votre mieux, on ne viendra pas vous chercher" (Wir werden das nicht kontrollieren - also Aufforderung zum Steuermauscheln; schriftlich wollte man mir das nicht geben).
4) Beim Steuerbescheid für 2015 hat man mir das fragliche Dreigestirn wieder abgezogen. Das liegt sicher daran, daß bis auf Ortsebene diesbezgl. keine Weisungen vorliegen. Ich muß also erneut Erstattungsantrag (geändert auf Wunsch durch Mod) stellen. Mit allen Unterlagen. Es braucht keinen eingeschriebenen Brief mehr (LRAR), es reicht eine "Lettre suivie" - ist billiger. Die Postbeamten sind darin ausgebildet, sie beraten einen.
5)Ich würde mit den älteren Jahrgängen anfangen, weil Verjährungsfrist läuft. 3 Jahre; auf das Datum der "mise en recouvrement" schauen. Es gibt Musterbriefe im Netz von sogenannten Steueranwälten. Dokumente beilegen. Inzwischen hat die Regierung erneut eine Änderung erarbeitet, die ihnen wenigstens den Zugriff auf eine der Steuerrubriken erlaubt.
6) Die Effizienz der Behörde kann man daran ersehen, daß die Feststellung in meinem
FA, dass sie damit überfordert sind (das haben sie natürlich nicht geschrieben), ca. 1 Monat gedauert hat. Sie haben mir sodann mitgeteilt, dass sie den Vorgang bis zur departementalen zentralen Steuerverwaltung weitergeleitet haben, also nicht mal nur bis zur Steuerverwaltung auf Sous-Préfecture-Ebene, sondern zum "chef-lieu du département". Und dann hieß es, Monate zu warten. Sicher, weil sie so "débordés" sind.
Zuletzt geändert von Bine am Mittwoch 19. Oktober 2016, 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag konnte von Beitragsersteller nicht mehr geändert werden
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Mittwoch 19. Oktober 2016, 13:04

Ich hätte gerne gestern noch unter 4) "Erstattungsanspruch" in "Erstattungsantrag" geändert, habe aber keine Korrekturfunktion gefunden. Ein "e" ist wohl auch irgendwo zuviel, aber nicht, um jemand zu ärgern.
alsaceetpaysbasques
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 18. Oktober 2016, 07:26

Donnerstag 20. Oktober 2016, 08:32

Hallo Piroschka,
vielen Dank für die Erläuterungen. Ich werde dann mal meine Unterlagen zusammensuchen und mein Glück probieren. Bei mir gehts zwar nicht um einige zehntausend aber 1000€ sind auch 1000€
Grüße
Benutzeravatar
Bine
Moderator
Beiträge: 545
Registriert: Donnerstag 11. April 2002, 21:06
Wohnort: Nürnberg

Donnerstag 20. Oktober 2016, 11:07

Piroschka hat geschrieben:Ich hätte gerne gestern noch unter 4) "Erstattungsanspruch" in "Erstattungsantrag" geändert, habe aber keine Korrekturfunktion gefunden. Ein "e" ist wohl auch irgendwo zuviel, aber nicht, um jemand zu ärgern.
Den "Erstattungsanspruch" habe ich geändert.
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Mittwoch 15. Februar 2017, 16:21

Bei mir ist eingegangen die Erstattung vor einigen Tagen.
Man hat gegebenenfalls auch Anspruch auf Verzugszinsen.
Vorab wurde ich per mail über den positiven Bescheid informiert.

Inzwischen habe ich gelesen, daß Zehntausende solcher Verfahren ausländischer Bürger anhängig sind.
Denn mal ran.
P.
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Donnerstag 20. April 2017, 14:18

Ja, Zehntausende! Man braucht nur an die vielen Engländer denken. Spreche ich solche in meinem Umfeld auf die Problematik an, sind sie stets uninformiert.
Nach Eindrücken, die ich gewonnen habe, sind auch viele Notare nicht über diese Rechtslage informiert.
Da ich meiner Steuererklärung im Jahr 2016 für das Steuerjahr 2015 schon einen erklärenden Brief beigelegt hatte mit der Anregung, angesichts der Rechtslage auf die Erhebung dieser Steuern zu verzichten, erwartete ich eigentlich Flexibilität - vergeblich.
Ich mußte also erneut ein ganzes Erstattungsverfahren einleiten.
Viele Grüße
P.
dragon41
Beiträge: 1
Registriert: Montag 11. Januar 2016, 11:19

Freitag 19. Mai 2017, 17:41

Danke für die Hinweise" Piroschka"
Habe inzwischen 2 " Acceptation partielle de votre réclamation" erhalten.( für 2013-2015)
Das Geld wird aber dann bestimmt auch irgendwann kommen.
Der nette Herr beim Empfang der Finanzverwaltung meinte schon es würde sehr lange dauern.
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Dienstag 6. Juni 2017, 20:14

Vorstellen kann ich mir, daß die "acceptation partielle" darauf hinauslaufen soll, daß die ältesten Ansprüche (ich weiß ja nicht, ob Sie 2013 für 2012 meinen oder 2014 für 2013) vom Finanzamt als "verjährt" (prescrits / prescription) angesehen werden.
Man muß darauf achten, welches Datum auf dem jeweiligen Bescheid stand für die "mise en recouvrement". Ab dann sollte die dreijährige Verjährungsfirst zu berechnen sein, hieß es in der Literatur.
Im Grunde ein Skandal, weil das Übel ja schon viele Jahre zuvor begann und der Instanzenweg bis zum EUGH durch alle Instanzen lange, sehr lange gedauert hat (wie üblich).
Aber ich freu mich, daß wenigstens einer davon Gebrauch gemacht hat.
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Sonntag 23. August 2020, 20:03

Wer als résident fiscal , also in Frankreich Steuerpflichtiger in einem Wertpapierdepot im Ausland (Deutschland, England, Luxemburg, usw.) französische Aktien hält, erfährt
regelmäßig eine retenue à la source, die Einbehaltung einer Quellensteuer bei Divendenzahlungen in Höhe von 30%..

Diese kann man sich auf Antrag beim französischen Finanzamt erstatten lassen (unter Beifügung der Belege).

So vorgesehen im article R. 197-3 des LPF und des article 119 bis, 2, 1er alinéa des CGI.
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Mittwoch 8. März 2023, 16:31

Ich schreibe es mal hierunter, obwohl es um keine Steuererstattung im eigentlichen Sinne geht.

Wer im Ausland lebt und Immobilien in Deutschland vererben möchte, kann den Erben Erbschaftsteuer ersparen, indem sie/er die Immobilie(n) per Vermächtnis
und nicht per Testament vermacht.
https://www.manager-magazin.de/finanzen ... a7d3381475
Antworten